Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

16 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Die Kammerversammlung forderte den Deut- schen Bundestag in ihrer Herbst-Sitzung 2018 auf, in das T erminservice- und Versorgungsgesetz ( T SVG) wirksame Regelungen zur Eindämmung von Kon- zernstrukturen in der ambulanten Versorgung auf- zunehmen. Die Ausbreitung von Medizinischen Ver- sorgungszentren (MVZ) in der Hand von kapital- getriebenen Fremdinvestoren bedrohe zunehmend die flächendeckende ambulante medizinische Ver- sorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. In manchen Regionen, besonders in Groß- städten, Ballungsräumen und einkommensstarken ländlichen Regionen, sei bereits ein Großteil der Arztsitze einer Fachgruppe in der Hand desselben Konzerns. Die sich abzeichnende Monopolbildung könne die Wahlfreiheit für Patientinnen und Pati- enten einschränken. Dadurch könne es für die Pa- tienten zunehmend schwerer werden, im Umkreis ihres Wohnortes Zugang zu einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung zu finden. „Der Einstieg kapitalstarker Fremdinvestoren in die gesundheitliche Versorgung birgt die Gefahr, dass es zu einer Dominanz wirtschaftlicher Inter- essen gegenüber medizinischen Belangen kommt. Dies kann letztlich zu einem Verlust der ärztlichen Diagnose- und Therapiefreiheit führen – einem zen- tralen Merkmal der ärztlichen Berufsausübung“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, RudolfHenke, bei der Sitzungdes rheinischenÄrzte- parlaments. Er begrüßte es, dass die von der Ärzte- kammer Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereini- gung und vielen weiteren ärztlichen Partnern in Nordrhein-Westfalen vorgetragenen Bedenken ge- gen diese Entwicklung dazu geführt hätten, dass der Bundesrat in seiner Befassung mit dem T SVG Regelungen zur Eindämmung von Konzernstruk- turen und Monopolisierung in der ambulanten Ver- sorgung vorgeschlagen hatte. Ärztliche Geschlossenheit statt „Exit-Plan“ In seinem Bericht zur berufs- und gesundheits- politischen Lage stellte der Kammerpräsident fest, dass Merkantilisierung und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Ärzteschaft und Pflege im- mer stärker unter Druck setze. „Ich glaube nicht, dass Ökonomie und Ethik sich imPrinzip ausschlie- ßen müssen, aber es ist doch offensichtlich, dass ein ständiger Vorrang der Ökonomie die ethische Ba- sierung der Patientenversorgung und das Miteinan- der im Krankenhaus gefährdet“, sagte Henke. Das Ideal der Freiberuflichkeit und der Therapiefreiheit lasse sich in der Wirklichkeit von Praxis und Kli- nik kaummehr leben. Dieser Ist-Zustand dürfe aber nicht zu Resignation und zu „Exit-Plänen“ aus dem Arztberuf und der ärztlichen Selbstverwaltung füh- ren, erfordere im Gegenteil mehr innerärztliche Ge- schlossenheit und eine Profilierung der ärztlichen Positionen. Den Personalmangel beheben Henke appellierte an die Ärztinnen und Ärzte, sich trotz des Ärztemangels und seiner Folgen nicht auseinanderdividieren zu lassen. „Wir sollten uns Zusammenhalt statt Resignation Mit den Auswirkungen der Kommerzialisierung im Gesundheitswesen, demMangel an ärztlichem Personal in Praxen, Kliniken und imÖffentlichen Gesundheitsdienst sowie dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beschäftigte sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 24. November 2018 in Düsseldorf. Außerdem beschloss das rheinische Ärzteparlament neue Regeln zur ausschließlichen Fernbehandlung.

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