Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Jahresbericht 2019 | 19 Kinder und Schwangere vor Passivrauchen im Auto schützen, Tabakwerbeverbot endlich umsetzen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Forderung der Gesundheitsministerkonferenz, so schnell als möglich ein Rauchverbot in Kraftfahrzeugen einzuführen, in denen Minderjährige und/oder Schwangere mitfahren. Darüber hinaus fordert die Kammerversammlung, den von der Bun- desregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot endlich zur Entscheidung zu bringen. Deutschland hatte sich bereits im Jahr 2003 verpflich- tet, eine entsprechende EU-Richtlinie zur Tabakwerbung umzusetzen. Ethisches und psychosoziales Beratungsangebot vor Inanspruchnahme nicht-invasiver Pränataldiagnostiktests in der Schwangerenvorsorge ausbauen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Einführung eines vorgeburtlichen Bluttests auf Triso- mie 21 einen allgemeinen gesellschaftlichen Dialog über die Folgen und Grenzen molekulargenetischer Bluttests für Schwangere, vor allem unter Einbindung von entsprechenden Vertretungen von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus fordert die Kammerversammlung, dass der ethischen und psychosozialen Beratung in der Schwangerenvorsorge vor dem Einsatz der nicht- invasiven Pränataldiagnostik ausreichend Raum gegeben werden muss. Werdende Eltern müssen eine informierte Entscheidung treffen können, ob sie dem Einsatz eines Tests in Kenntnis aller möglichen Konsequenzen zustimmen wollen. Das Verfügbarsein früher und risikoarmer Tests darf nicht zu einem gesellschaftlichen Erwartungsdruck führen, diese Tests als werdende Eltern nutzen zu müssen. Unabhängigkeit ärztlicher Fortbildung Fortbildung ist ein immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Die kontinu- ierliche Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz gehört zum freiberuflichen ärztlichen Selbstverständnis. Die Kammerversammlung betont die Bedeutung von Unabhängigkeit, Transparenz und Selbstbestimmtheit ärztlicher Fortbildung. Deswegen ist allen Versuchen der Fremdbestimmung ärztlicher Fortbildungsin- halte durch wirtschaftliche Ziele von Veranstaltungsunternehmen und Sponsoren, aber auch durch Arbeitgeberinteressen entschieden entgegenzutreten. Auch einer zunehmenden Einengung der Selbstbestimmtheit ärztlicher Fort- bildung durch externe Vorgaben, z. B. im Rahmen von Zertifizierungen oder Abrechnungsbestimmungen, muss entgegengewirkt werden. Die Ärzteschaft selbst hat die erforderlichen Vorgaben zur Qualität ärztlicher Fortbildung mit Blick auf Form, Inhalt und Organisation entwickelt. • Die Kammerversammlung fordert Fortbildungsveranstalter und Sponsoren auf, die von der Ärzteschaft entwickelten Vorgaben zur Neutralität und Transparenz ärztlicher Fortbildung uneingeschränkt zu respektieren und transparent mit den jeweils verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten. • Die Kammerversammlung fordert die Arbeitgeber auf, angestellten Ärztinnen und Ärzten die selbstbestimmte Teilnahme an qualifizierten Fortbildungen zeitlich zu ermöglichen und dies finanziell zu fördern. • Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und die Institutionen des Ge- sundheitswesens auf, die Selbstbestimmtheit ärztlicher Fortbildung nicht durch die Entwicklung immer neuer Vorgaben zu verpflichtenden Fortbildungsinhalten auf unangemessene Weise einzuengen. Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst Die Kammerversammlung begrüßt die Forderung der diesjährigen Gesund- heitsministerkonferenz in Düsseldorf nach arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern. Die Kammerversammlung unterstützt die Kundgebungen der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, mit denen sie für eine Durchsetzung dieser Forderungen eintreten. Die Kammerversammlung begrüßt die Entscheidung des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), zukünftig tarifpolitisch selbstständig zu agieren. Die Kammerversammlung fordert die Verantwortlichen in den Kommunen, im Land und im Bund auf, endlich für eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu sorgen, damit der gravierende Nachwuchs- mangel in diesem wichtigen Versorgungsbereich sich nicht weiter fortsetzt. Kammerwahlen 2019 – Mitentscheiden und Mitgestalten! Die Kammerversammlung ruft alle Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein auf, sich an den Kammerwahlen im kommenden Jahr zu beteiligen. Frauen und Männer im ärzt- lichen Beruf sollten gleichermaßen die Chance nutzen, im nächsten Jahr mit ihrer Stimme ein entschlossenes Signal für die ärztliche Selbstbestimmung zu setzen. Die Ärzteschaft will auch weiterhin ihre beruflichen Belange eigenständig regeln. Ärztinnen und Ärzte erwarten außerdem von Politik und Gesellschaft, dass der ärztliche Sachverstand bei allen gesundheitspolitischen Entscheidungen Gehör findet. Für beide Ziele ist eine möglichst starke Legitimation derjenigen wichtig, die für die Ärzteschaft sprechen. Deswegen zählt bei den Kammerwahlen jede Stimme. Keine Ärztin und kein Arzt sollte es versäumen, die ärztliche Selbstverwaltung durch die Stimmabgabe zu stärken und zugleich Einfluss darauf zu nehmen, wer die Ärzteschaft nach außen und innen vertritt. Eine hohe Wahlbeteiligung und eine große Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Altersgruppen tragen außerdem zu einer ausgewogenen Vertretung der gesamten Ärzteschaft durch die Ärztekammer bei. Frauen aller Altersgruppen sind in den meisten Kammergremien stark unterreprä- sentiert. Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein haben es gemeinsam in der Hand, dies bei den kommenden Kammerwahlen zu ändern. Die Kammerversammlung fordert Ärztinnen und Ärzte deswegen dazu auf, bei der Erstellung von Wahlvorschlägen auf eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern hinzuwirken. Wer wählt, entscheidet mit und stärkt diejenigen, die bereit sind, sich zu engagieren. Wer kandidiert, hat die Chance zur aktiven Mitgestaltung. Gesundheitskompetenz stärken – auch im Schulunterricht Die Kammerversammlung begrüßt Maßnahmen und Initiativen, die auf eine Stär- kung von Gesundheitskompetenz und gesundheitsbezogener Selbstverantwortung der Menschen in unserem Land gerichtet sind. Denn dies erleichtert die Patienten- Arzt-Kommunikation und stärkt den gemeinsamen Entscheidungsprozess als wichtige Voraussetzung für gelingende Behandlungsverläufe. Entschließungen der Kammerversammlung

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