Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 39 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik ten muss. Denn Patientenversorgung ist kein industrieller Fertigungsprozess und ärztliche Zuwendung ist nicht rationalisierbar. • Krankenhausplanung muss auch zukünftig regional ausgewogen und mit dem Anspruch einer flächendeckend guten Erreichbarkeit ins- besondere im Hinblick auf die Notfallversorgung erfolgen. • Eine stärkere Qualitätsausrichtung der Krankenhausplanung ist zu begrüßen und zu fördern. Qualitätskriterien im Krankenhausplan müssen fachlich gut begründet, eindeutig nach- vollziehbar sowie praktikabel (bürokratiearm) sein. Dies wird in erster Linie mit Kriterien der Strukturqualität zu erreichen sein. • Das aus Sicht der Kammer wichtigste Merkmal in der Strukturqualität ist die Zahl und Qualifi- kation der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte. • Die Basis der Krankenhausplanung für die medizinisch-fachliche Gliederung der Versor- gungsstrukturen ist die ärztliche Weiter- bildungsordnung. • Krankenhausplanung muss die Versorgungs- potenziale standort-, träger- und auch sektoren- übergreifend im Blick haben und diese zu regio- nal abgestimmten Lösungen zusammenführen. • Krankenhausplanung darf nicht vom grünen Tisch aus geschehen. Regionale Besonderheiten dürfen nicht ausgeblendet werden. Deswegen muss der „Bottom-Up-Ansatz“ der nordrhein- westfälischen Krankenhausplanung neu gestärkt werden. NRW führt bis 2022 flächendeckend Portalpraxen an Krankenhäusern ein Bis zum Jahr 2022 sollen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend sogenannte Portalpraxen etabliert werden. Darauf einigten sich im Februar 2019 das Gesundheitsministerium, die Kassenärztlichen Ver- einigungen, die Ärztekammern, die Kranken- haus-gesellschaft, die Apothekerkammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen des Landes. An einem zentralen Empfang („Ein-Tresen-Modell“) dieser Praxen in einem Krankenhaus soll künftig eine strukturierte Ersteinschätzung der Behand- lungsnotwendigkeit des hilfesuchenden Patienten erfolgen und dieser dann entweder an die Bereit- schaftsdienstpraxis der Vertragsärzte oder die Not- fallambulanz des Krankenhauses weitergeleitet oder in eine reguläre vertragsärztliche Sprechstun- de vermittelt werden. Erreicht werden soll damit ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizini- schen Versorgungsebene. Zugleich soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Klinikambulanzen und Not- aufnahmen zu entlasten. „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem breiten Bündnis in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung an einem Strang zie- hen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Der Reformbedarf sei unübersehbar. „Umso mehr freue ich mich, dass wir mit der ge- meinsamen Erklärung nun zügig die Notfallversor- gung verbessern werden und nicht auf den Bundes- gesetzgeber warten.“ „Ärztinnen und Ärzten aus Klinik und Praxis möchten im Sinne ihrer Patientinnen und Patienten noch enger zusammen arbeiten. Es ist gut, dass sich die Voraussetzungen dafür durch die Einführung von Portalpraxen verbessern und die Patienten ohne Umwege in die für sie passende Versorgungs- ebene kommen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. In der Erörterung des Vorhabens unterstrichen die Präsidenten der Ärzte- kammer Nordrhein und der Ärztekammer West- falen-Lippe, dass die Auswahl der Krankenhäuser, an denen Portalpraxen angesiedelt werden sollen, im Konsens mit der jeweils zuständigen Ärzte- kammer erfolgen muss. Sie wiesen außerdem da- rauf hin, dass der Dienst in den Portalpraxen am Abend und in der Nacht jedenfalls solange von niedergelassenen Ärzten gewährleistet werden muss, wie die Praxis häufiger als nur vereinzelt von Patienten aufgesucht wird, die ambulant versorgt werden können. Die gemeinsame Erklärung zur Einführung von Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.mags.nrw/sites/ default/files/asset/document/ mags_08.02.2019_anlage_ gemeinsame_erklaerung_portal- praxen.pdf
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