Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 53 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik mit der Problematik einer einheitlichen Gebühren- ordnung und dem Stand der Novellierung der GOÄ befasst und hierzu den Leiter des Dezernates 4 der Bundesärztekammer, Dr. Markus Stolaczyk, ein- geladen. An der Sitzung nahmen auch zahlreiche Mitglieder des Vorstandes der Ärztekammer Nord- rhein teil. Die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Gebührenordnung seien derzeit nicht definiert, so Stolaczyk. Er stellte die seit Mai 2016 stattgehabten umfangreichen weiteren Arbeiten der Bundesärzte- kammer am Novellierungsprozess der GOÄ neu vor. Diese erfolgten unter intensiver Beteiligung der Be- rufsverbände und der Fachgesellschaften und führ- ten schließlich imMärz 2018 zur Konsentierung der Leistungslegenden von über 5.500 Gebührenpositi- onen des Entwurfes einer GOÄ neu mit dem PKV- Verband. Seitdem arbeitet die Bundesärztekammer an einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der einzelnen Leistungen inklusive einer Folgenab- schätzung zu den Kosten einer eigenen GOÄ -Novelle der Ärzteschaft. Ob allerdings ein fertiger Entwurf als Konsens- vorschlag seitens der Bundesärztekammer gemein- sam mit dem PKV-Verband beim Bundesministeri- um für Gesundheit eingebracht wird, muss im Hin- blick auf die Ende 2019 erwarteten Ergebnisse der „Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ gesondert bewertet werden. Verbesserte Vergütung der ärztlichen Leichenschau in Aussicht Die Bundesärztekammer hatte imHerbst 2018 auf- grund der auch von Delegierten der Ärztekammer Nordrhein initiierten Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt und der Tatsache, dass die No- vellierung der GOÄ nicht kurzfristig erfolgen wird, eine Initiative zur Verbesserung der Vergütung der ärztlichen Leichenschau beschlossen. Hierzu wur- den im Februar 2019 der Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder angeschrieben. Daraufhin erstellte das Bundesgesundheitsminis- terium im April dieses Jahres einen Referenten- entwurf („Fünfte Verordnung zur Änderung der Ge- bührenordnung für Ärzte“) , der eine deutliche Ver- besserung der Vergütung der ärztlichen Leichen- schau vorsieht. Im Juli dieses Jahres hat das Bundes- kabinett diesen Entwurf mit geringen Modifika- tionen beschlossen. Die Änderung der GOÄ mit verbesserter Vergütung der Leichenschau soll am 1 . Januar 2020 in Kraft treten, wobei die Zustim- mung des Bundesrates noch aussteht. Weitere Informationen zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit: www.aekno.de/goae GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de unter Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber Informationen zur GOÄ-Novelle: www.bundesärztekammer.de unter unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ Ansprechpartner zur GOÄ Dr. med. Stefan Gorlas: 0211 4302-2131 Dr. med. Anja Pieritz: 0211 4302-2132 Dr. med. Kerrin Prangenberg; 0211 4302-2130 Sekretariat: Gabriele Dorner. 0211 4302-2133 Birte Nitschke: 0211 4302-2135 Meggy Hasenöhrl: 0211 4302-2134 Fax: 0211 4302-5133 E-Mail: goae@aekno.de
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