Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Prof. Dr. med. Hans Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Dr. med. T ina Wiesener, MPH, Leiterin der Geschäftsstelle Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Vorsitzender 56 | Jahresbericht 2019 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Teil des Verfahrens ist in etwa vier von zehn gut- achtlichen Erledigungen ein abschließendes Gut- achten gemäß § 11 des Statuts nach einem Einspruch gegen das Erstgutachten. Es lässt sich in Nordrhein beobachten, dass die Beteiligten den ersten Begut- achtungsergebnissen häufig mit umfangreichen me- dizinischen und juristischen Einwänden begegnen, denen die Kommission durch eine oft aufwändige Zweitbegutachtung gerecht wird. Der Bestand der noch zu erledigenden Anträge auf Erstattung eines abschließenden Gutachtens konnte im abgelaufenen Berichtsjahr von 325 auf 282 erneut gesenkt werden (siehe Statistische Übersicht) . Wie in den Jahren zuvor, fand das Erstgutachten in der weit überwiegenden Zahl der Einsprüche in der abschlie- ßenden Begutachtung Bestätigung. Auf der Kammerversammlung am 24. November 2018 betonte der Vorsitzende der Gutachterkommis- sion Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Johannes Riedel, dass vor allem auch diese Einspruchsmög- lichkeit nach Vorlage des ersten Gutachtens eine Ge- währ für eine hohe Qualität der Begutachtungen bie- te. Dabei mache die Kommission im Rahmen des ihr im Statut eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens in schwierigen Fällen zunehmend davon Gebrauch, den Fall mit einem kleinen Kreis von Ärztinnen und Ärzten des betroffenen Fachgebiets zu erörtern, während die im Abstand von zwei Monaten stattfin- denden Plenarsitzungen weiterhin der Diskussion vor allem fachübergreifender Fälle diene. Dieses Vor- gehen trage auch zur Begrenzung der Kosten bei. Riedel wertete diese Einspruchsmöglichkeit als Aus- druck der Selbstbestimmung der antragstellenden Patientinnen und Patienten, aber auch der betroffe- nen Ärztinnen und Ärzte. Sie sichere Vertrauen und trage zur weiteren Stärkung der Qualität der Begut- achtung bei (dazu: Rheinisches Ärzteblatt 2/2019, S. 27 f). Aus Fehlern lernen Im Berichtsjahr sind in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) weitere Fortbildungsveranstaltungen der Reihe Das Angebot der außergerichtlichen Streitschlich- tung soll Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten dabei helfen, eine Einigung zu errei- chen und langwierige, belastende Gerichtsprozesse zu vermeiden. Die Erkenntnisse aus der Arbeit der Gutachterkommission fließen in ärztliche Fortbil- dungsmaßnahmen ein und befördern damit den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im medizi- nischen Fehlermanagement. Im abgelaufenen Berichtsjahr 2018/2019 hat die Gutachterkommission bei rund 2.000 neu einge- gangenen Begutachtungsanträgen die Erledigungs- quote mit 2.032 Gesamterledigungen und 1.435 gut- achtlichen Erledigungen medizinisch beurteilter Begutachtungsanträge trotz der durch die Umset- zung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gestiegenen datenschutzrechtlichen Anforderungen konstant halten können (siehe Statistische Übersicht) . Auch die Verfahrensdauer lag mit durchschnittlich 10,5 Monaten erneut bei unter einem Jahr. Diese Zahlen belegen den großen Einsatz aller Beteilig- ten, namentlich der ärztlichen und juristischen ehrenamtlichen Mitglieder und der Geschäftsstelle der Gutachterkommission. Zweistufiges Verfahren sichert Qualität In 409 der 1.435 Begutachtungsfälle stellte die Gutachterkommission Behandlungsfehler fest, das entspricht einer Quote von 28,5 Prozent, die damit um knapp vier Prozent geringer ausfiel als im Be- richtszeitraum 2017/2018. Der Schwerpunkt der Begutachtungen lag, wie auch in den Jahren zuvor, sowohl im ambulanten Sektor als auch im Kran- kenhausbereich bei Vorgängen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Allgemeinchirur- gie, gefolgt von der Inneren Medizin im Kranken- haus und der Allgemeinmedizin im Praxisbereich . Dies ist allerdings gerade mit Blick auf die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin ins Verhältnis zur Zahl der in den jeweiligen Gebieten tätigen Ärztinnen und Ärzte zu setzen. Gutachterkommission: Garant für eine hohe Qualität der Begutachtung Die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein unterstützt Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte seit mehr als 40 Jahren bei der außergerichtlichen Klärung der Frage, ob eine im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung aufgetretene Komplikation auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.

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