Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 73 Medizinische Grundsatzfragen Moderne Weiterbildung – Kernstück ärztlicher Selbstverwaltung Die Umsetzung der Änderungen an der (Muster-)Weiterbildungsordnung in die Weiterbildungs- ordnung für nordrheinische Ärztinnen und Ärzte wird die nächste große Herausforderung für die Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer Nordrhein sein. Ein Wechsel geht mit hohem Beratungsbedarf der Ärztinnen und Ärzte einher. Nachdem die (Muster-)Weiterbildungsordnung auf den vergangenen Deutschen Ärztetagen verabschie- det wurde, sind nun die einzelnen Ärztekammern gefordert, die Empfehlungen in ihre Weiterbildungs- ordnungen (WBO) umzusetzen. Der Ausschuss der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) Ärztliche Weiter- bildung hat in den vergangenen fünf Jahren diesen Prozess intensiv begleitet und in seiner 18. Sitzung im Juni 2019 dem Vorstand der ÄkNo eine Neufas- sung der WBO zur Verabschiedung in der Kammer- versammlung im November 2019 vorgeschlagen. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, wird die neue WBO im ersten Halbjahr 2020 in Kraft tre- ten. Wer seine Weiterbildung zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, kann diese aber innerhalb bestimmter Fristen auf Basis der bisherigen WBO zu Ende führen und muss nicht auf die neue WBO umsteigen. Qualität der Weiterbildung Weiterbildungsmöglichkeiten spielen bei der Personalgewinnung eine immer stärkere Rolle. Folglich nimmt auch die Zahl der Weiterbildungs- stätten und der Weiterbildungsbefugten weiter zu. Mittlerweile sind seitens der ÄkNo über 6.000 Ärz- tinnen und Ärzte zur Weiterbildung ermächtigt worden. Als Weiterbildungsstätte zugelassen wird eine Einrichtung jedoch nur dann, wenn gefor- derte Inhalte nach der WBO auch umfassend ver- mittelt werden können. Eine persönliche Befugnis erhält ein Arzt nur, wenn er an einer zugelassenen Einrichtung ganztägig tätig ist und fachlich sowie persönlich geeignet ist. Die Kammer setzt zur Be- wertung ehrenamtlich tätige Gutachter ein, die neben der Prüfung der Antragsunterlagen auch vor Ort Begehungen durchführen. Die Weiterbilder müssen und sollen auch bestimmte Fortbildungen besuchen, um sich zu qualifizieren. Ein wichtiger Baustein ist die Kenntnis über die Verantwortung als Weiterbilder. Hier nehmen seit Einführung jährlich über 800 Weiterbilder an entsprechenden Schulungen im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft teil. Weiterbildungskommission Die Weiterbildungskommission hat sich in ihren zwölf Sitzungen im Jahr 2018 mit der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung abweichender Weiter- bildungsgänge befasst. Einen Schwerpunkt der Be- ratungen bildeten die Anfragen zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Hier entscheidet die Weiterbildungskommission jeweils unter Berück- sichtigung des geltenden Rechts individuell, wel- che Zeiten und Inhalte aus der bereits erworbenen Facharztqualifikation auf den Facharzt für Allge- meinmedizin angerechnet werden können bezie- hungsweise welche Weiterbildungsabschnitte mit welchen Inhalten noch absolviert werden müssen. Im Jahr 2018 gab es insgesamt 64 Anfragen zum Quereinstieg. Den Schwerpunkt bildeten Anästhe- sisten mit 28 und Allgemeinchirurgen mit neun An- fragen. Anträge Der Beratungsbedarf unserer Mitglieder hat in allen Bereichen der Abteilung Weiterbildung weiter zugenommen und wird aller Wahrscheinlichkeit nach mit Einführung der neuenWBO nochmals an- steigen. Die Zahl der telefonischen und schriftlichen Anfragen ist konstant hoch. So sind oftmals etwa 400 Telefonate zu führen und 100 schriftliche Anfragen pro Tag zu bearbeiten. Fragen zur Weiterbildung werden auch bei einer Vielzahl von Infoveranstal- tungen in und außerhalb der ÄkNo durch die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung beant- wortet. Die Zahl der Anträge auf Erteilung der Fach- kunde Rettungsdienst ist 2018 deutlich gestiegen, da die Ausstellung 2019 ausläuft. In den anderen Bereichen liegen die Antragszahlen im vergleich- baren Rahmen der Vorjahre. Durch die Befristung

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