Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 77 Medizinische Grundsatzfragen Konsenspapier zum Quereinstieg in die hausärztliche Versorgung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und So- ziales des Landes Nordrhein Westfalen (MAGS) hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigun- gen, den Ärztekammern, den Krankenkassen und anderen Beteiligten in NRW eine weitere Initiative zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten gestartet. Hier sollten Fachärz- te anderer Gebiete, die in die hausärztliche Versor- gung wechseln wollen, besonders gefördert werden. Fachärzte für Innere Medizin könnten sich be- reits heute hausärztlich niederlassen. Von den über 200 neuen Fachärzten des Jahres 2017 waren es al- lerdings lediglich zehn, die diesen Schritt gewagt haben. Hier sind die Risiken einer freiberuflichen Tätigkeit in eigener Praxis und fehlende ambulan- te Weiterbildung als Gründe erkannt worden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die ÄkNo haben deshalb speziell für Fachärz- te für Innere Medizin (Allgemeininternisten ohne integrierten Schwerpunkt), die derzeit nicht in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind und einen Einstieg in die hausärztliche Versorgung insbe- sondere im ländlichen Bereich in Betracht ziehen, folgende Maßnahmen entwickelt: 1. Absolvierung einer Qualifizierungsmaßnahme von bis zu zwölf Monaten • Mitarbeit in einer hausärztlichen Praxis, Begleitung von einem erfahrenen weiter- bildungsbefugten Hausarzt, Einblick in den abwechslungsreichen Praxisalltag eines Hausarztes und Kennenlernen der Heraus- forderungen in der ambulanten Versorgung • Zahlung eines attraktiven Gehaltes je nach Region, vergleichbar dem eines Oberarztes als Fördermaßnahme durch die KVNo • Hilfe durch die ÄkNo bei der Vermittlung einer individuell geeigneten Weiterbildungsstätte • Teilnahme an einem umfangreichen Qualifizie- rungsangebot, das auf die spätere Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung vorbereitet: - Kenntnisse im Bereich der Praxisorganisation und bei der Abrechnung - Kenntnisse über die Niederlassung durch die KVNo - Einführung in die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln - Vermittlung von Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung - auf Wunsch Teilnahme an Angeboten des „Kompetenzzentrums Weiterbildung Allge- meinmedizin“ 2. Erwerb der Facharztkompetenz „Allgemeinmedizin“ • Individuelle Ermittlung des notwendigen Qualifizierungsbedarfes durch die ÄkNo und gegebenenfalls Verkürzung der Weiterbildungs- zeit auf bis zu zwölf Monate • Vermittlung an geeignete Praxen, in denen die fehlenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die Allgemeinmedizin im Rahmen der Weiterbildung erworben werden können und in denen Kenntnisse über Praxis- führung und Abrechnung vermittelt werden • Zahlung eines attraktiven Gehaltes je nach Region, vergleichbar dem eines Oberarztes als Fördermaßnahme durch die KVNo • Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmöglich- keiten • Erwerb des Facharzttitels „Allgemeinmedizin“ durch erfolgreiche Ablegung der Facharzt- prüfung Für diese „Quereinsteiger“ stehen über 300 Ärz- tinnen und Ärzte in Kommunen mit unter 40.000 Einwohnern als erfahrene Weiterbilder zur Ver- fügung. Auch bei der Umsetzung des in 2019 verabschiedeten Landarztgesetzes sind einige der Weiterbilder als Juroren und auch hauptamtliche Mitarbeiterinnen zur Unterstützung und Beratung tätig. Auslandsanerkennungen 34 Personen haben 2018 Anträge auf EU-Um- schreibung gestellt. Bei den EU-Umschreibungen handelte es sich unter anderem um fünf Urkunden aus der Schweiz, vier aus Frankreich sowie jeweils drei aus Griechenland, Italien und Rumänien. In allen Fällen sind die Urkunden und weitere Unter- lagen zu prüfen und gegebenenfalls weitere Infor- mationen bei der Ausstellungsbehörde einzuholen.
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