Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 81 Medizinische Grundsatzfragen Gutachten- und Sachverständigenwesen Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der zuständigen Behörden (…) Sachverständige zu benennen“. Pro Jahr erhält sie fast 2.000 Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Die Gesamtzahl der Anfragen der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Sachver- ständigenbenennung stieg 2018 auf 1.864. Das ist ein Plus von 5,9 Prozent im Vergleich zu 2017. Alle Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwaltschaf- ten im Kammerbereich richteten Anfragen an die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) (53 Amtsgerichte, 10 Landgerichte und 10 Staatsanwaltschaften). 5,9 Prozent der Vorgänge kamen, zumeist veranlasst durch andere Ärztekammern, von juristischen Ins- titutionen außerhalb des Kammergebietes. Der An- teil der auf elektronischemWeg gestellten Anfragen ist nach wie vor klein (3,2 %). Der weit überwiegende Teil der Anfragen be- traf zivilrechtliche Verfahren (84 %), von denen ein Drittel Arzthaftungsverfahren waren. Diese kamen überwiegend aus der stationären Gesund- heitsversorgung (72 %). Mit 46 Prozent waren die chirurgischen Fachgebiete am häufigsten betrof- fen (davon 53 % Orthopädie und Unfallchirurgie). Es folgten Innere Medizin und Allgemeinmedizin (11 %), Frauenheilkunde/Geburtshilfe (9 %) und Neurologie/Psychiatrie (7 %). Bei den zivilrechtlichen Verfahren ohne Ärzte als Prozesspartei ging es in 63 Prozent um Un- fallfolgen, Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen Not- wendigkeit von Leistungen betrug 17 Prozent. Sechs Prozent der Vorgänge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen. Mit 199 Vorgängen erreichten uns deutlich mehr Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Er- mittlungsverfahren gegen Mitglieder der Kammer (2017: 120). In 77 Prozent der Fälle ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in 19 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 75 Prozent der Behandlungsfälle stammten aus der stationären Versorgung. Die chirurgischen Fachgebiete waren mit 32 Prozent, die internistischen Fachgebiete mit 25 Prozent betroffen (Frauenheilkunde/Geburts- hilfe 5 %, Neurologie/Psychiatrie 9 %). In fünf Fäl- len kam es auf der Basis von schriftlichen Stellung- nahmen der ÄkNo zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Insgesamt wurden 1.411 Kolleginnen und Kolle- gen aus dem Kammerbereich als Sachverständige benannt; fünf Prozent mehr als in 2017. Die ÄkNo ist um eine gute und effektive Zu- sammenarbeit mit den juristischen Institutionen bemüht. Dazu beteiligt sie sich seit 2015 am „Qualitätszirkel Sachverständigenwesen NRW“ am Oberlandesgericht Hamm, der sich aus Vertretern des Justizministeriums NRW, der Richterschaft und weiterer berufsständischer Körperschaften zusammensetzt und insbesondere eine Beschleuni- gung von Zivilverfahren mit Sachverständigenbe- weis zum Ziel hat.
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