Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 85 Medizinische Grundsatzfragen bieter (z. B. Krankenkasse, Ärztenetz oder anderer Anbieter) er sich entscheiden will. • Auch für Privatversicherte und Beamte muss es ein Wahlrecht für die Nutzung elektronischer Akten (z. B. elektronischer Notfalldatensatz und einrichtungsübergreifende elektronische Patien- tenakte) geben, denen die gleichen Kriterien in Sicherheit und Praktikabilität zugrunde liegen, wie den Akten des § 291 a SGB V. • Alle elektronischen Patientenakten müssen untereinander interoperabel zu nutzen sein. • Die Nutzung der elektronischen Akten durch Ärztinnen und Ärzte muss eindeutig eine qualitative aber auch zeitliche Verbesserung in der Patientenversorgung gewährleisten. • Die zusätzliche Zeit für Beratung und Moderation der elektronischen Akten muss als extrabudgetäre Leistung zusätzlich ausreichend honoriert werden. Die Kammerversammlung lehnt es ab, dass der GKV-Spitzenverband die Regelungshoheit über Struktur und Inhalt von ePA erhalten soll. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Bundesärzte- kammer an der Erarbeitung der strukturellen, in- haltlichen, technischen und semantischen Anfor- derungen der medizinischen Daten auf der ePA zu beteiligen. Mit Auslieferung der ersten Konnektoren und Zulassung von nunmehr drei Herstellern verändern sich die damit verbundenen Geschäftsprozesse. Die Installation schreitet schneller voran als erwartet. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erst seit Mitte 2018 unter verschiedenen zugelassenen An- bietern auswählen. Eine Herausforderung ist hierbei die Sicherstellung der Qualität der soft- wareseitigen Umsetzung durch die Hersteller von Primärsystemen und die Interoperabilität der ange- botenen Systeme. Wichtig ist auch die Anbindung ausschließlich privatärztlich tätiger Kolleginnen und Kollegen. Ärztlicher Beirat Telematik NRW Seit Mitte Juni 2010 haben 54 Sitzungen des Ärztlichen Beirates Telematik NRW zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen unter Vorsitz von Dr. med. Christiane Groß (Ärztekam- mer Nordrhein) und Dr. med. Dr. phil. Hans-Jürgen Bickmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe) stattge- funden. Stimmberechtigte Mitglieder sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psycho- therapeuten aus allen Bereichen NRWs. In den Ärztlichen Beirat Telematik NRW ist ein Vertreter der gematik entsandt, der kontinuierlich über den aktuellen Sachstand berichtet. Bisher hat der Ärztliche Beirat Telematik NRW unter anderem Empfehlungen zur • Arztbriefschreibung, • zum Notfalldatenmanagement, • zum Medikationsplan, • zur elektronischen Patientenakte und • zur Nachverhandlung der Telematik- infrastruktur abgegeben. Der Ärztliche Beirat Telematik NRW hat im Jahr 2018 eine Stellungnahme zu den Elektronischen Gesundheitsakten der Krankenkassen veröffent- licht und fordert darin, dass grundsätzlich elektro- nische Akten nur dann der Versorgung dienen dür- fen, wenn sie strukturierte, durchsuchbare und nur ärztlich validierte Daten enthalten (www.aekno.de/ fileadmin/user_upload/aekno/downloads/aerztlicher- Beirat-gesundheitsakten-kk-2018.pdf) . Außerdem hat der Ärztliche Beirat Telematik NRW die Anforde- rungen erarbeitet, die an vom Arzt geführte ein- richtungsübergreifende elektronische Patientenak- ten zu stellen sind. Arztausweise der Ärztekammer Nordrhein 1. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur für die Telematikinfrastruktur Smartcard-basierte Ausweise wie der elektroni- sche Arztausweis ermöglichen ihren Inhabern die sichere Authentifikation gegenüber Kommunikati- onspartnern und zum Beispiel zugriffsgeschützten Datenbanken. Derartige Identitäten können prak- tisch nicht „entwendet und missbraucht“ werden. Außerdem können elektronische Informationen so gezielt verschlüsselt werden, dass sie nur von einem oder mehreren bestimmten Inhabernmit dem jewei- ligen elektronischen Arztausweis gelesen werden können. Arztausweise mit qualifizierter elektroni- scher Signatur wie der elektronische Heilberufsaus- weis (eHBA) erlauben zusätzlich die Signatur von elektronischen Dateien in einer der handschrift- lichen Unterschrift rechtlich gleichgestellten Form (www.aekno.de/fileadmin/user_upload/Rheinisches Aerzteblatt/Ausgaben/2016/2016.08.015.pdf). Um Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässig- keit elektronisch transportierter und gespeicherter Patientendaten zu gewährleisten, müssen die über- arbeiteten Empfehlungen der Kassenärztlichen Nähere Informationen des Ärztlichen Beirates, Stellungnahmen und Sitzungs- protokolle finden Sie unter www.aekno.de/ aerztlicher_beirat

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