Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
86 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis sowie Finan- zierbarkeit und Praktikabilität der entwickelten Lösungen für die Ärzte strikt beachtet werden (http://www.kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerzt- liche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf). Die Ärztekammer Nordrhein hat für ihre Mit- glieder seit 2009 kontinuierlich Arztausweise mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt über die von der gematik zu- gelassenen Vertrauensdienstanbieter. Überwiegend wurden diese von Vertragsärzten zur elektroni- schen Abrechnung mit der Kassenärztlichen Verei- nigung Nordrhein genutzt. Gemäß E-Health-Gesetz sollen in Zukunft alle Ärztinnen und Ärzte einen eHBA mit qualifizierter Signatur nutzen, mit dem auch auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte – zum Beispiel den Notfalldaten- satz – ändernd zugegriffen werden kann. Zur Aus- gabe von eHBAs ist immer eine Identifizierung ge- mäß Signaturgesetzgebung erforderlich (z. B. Post- Ident bei der Deutschen Post). Seit Juli 2019 können Ärzte bei der Beantragung über das Online-Portal (www.meineakno.de) zwi- schen verschiedenen Vertrauensdienstanbietern (medisign GmbH oder T-Systems International GmbH) wählen. Aktuell (Stand: August 2019) bieten nicht alle Vertrauensdienstanbieter einen mit der Telematik- infrastruktur kompatiblen eHBA an. Sofern Ärzte einen eHBA zur Anbindung an die Telematikinfra- struktur benötigen, sollten sie vor Antragsstellung mit den Anbietern abklären, ob der von ihnen ange- botene eHBA für die Telematikinfrastruktur auch geeignet ist. 2. Elektronischer Arztausweis-light (eA-light) – der kostenfreie Mitgliederausweis der Ärztekammer Nordrhein (nicht für die Telematikinfrastruktur geeignet) Als kostenfreie Alternative zum eHBA gibt die Ärztekammer Nordrhein seit 2012 auch den eA- light an Mitglieder aus. Der eA-light verfügt über eingeschränkte elektronische Funktionen und kann nicht für Anwendungen im Rahmen der Tele- matikinfrastruktur verwendet werden. Die Aus- weise sind fünf Jahre gültig. Kontinuierlich werden in der Hauptstelle und vor Ort in den Kreisstellen eA-lights an antragstellende Kammermitglieder persönlich ausgegeben. Parallel zur persönlichen Beantragung vor Ort werden auch über das ÄkNo- Portal www.meineaekno.de beantragte eA-lights an Ärztinnen und Ärzte per Briefpost verschickt. Digitalisierung der Ärztekammer Nordrhein Auch in der Ärztekammer Nordrhein schreitet die Digitalisierung voran. Vornehmlich werden bestehende Systeme an neue technische Erforder- nisse angepasst und weiterentwickelt. Neben der Migration des alten Verwaltungssystems auf eine neue Plattform (Projekt AVIS 2) ist in diesem Jahr die vollumfängliche Unterstützung der Fobi-App für Smartphones und Tablets sowie die Bereitstel- lung eines elektronischen Prozesses zur Beantra- gung der neuen elektronischen Heilberufsausweise auf Basis der sicheren G2-Smartcard-Generation erfolgt. Hier wird es zukünftig mehr Wettbewerb durch weitere Kartenanbieter geben. Des Weiteren erfolgte die Produktivschaltung des neuen AVIS 2-Meldewesen-Moduls, das neben einer moderneren Bedienoberfläche insbesondere die Qualitätssicherung im Prozess der Datenerfas- sung im Vorgriff auf eine digitale Meldeakte im Fo- kus hat. Die Unterstützung der bundeseinheitlichen Meldeplattform ist inbegriffen. Unterstützt wird die digitale Neuausrichtung der Kammerprozesse durch die notwendige Er- neuerung der Infrastruktur in diesem Jahr. So wurde das Rechenzentrum auf eine erweiterbare Hyper-Converged-Server-Architektur umgestellt, das Kammer-Netzwerk erneuert und die Internet- anbindung der Kreisstellen wesentlich verbessert. Zum Ende des Jahres 2019 steht noch der Rollout von neuen PCs für die Kammer-Mitarbeiter an, der im Februar 2020 abgeschlossen sein wird. Diese Maßnahmen bilden die zukunftssichere Basis der digitalen Kammerarbeit für die nächsten Jahre. © Bundesärztekammer Alles zu eHBA und eA-light finden Sie unter www.aekno.de/aerzte/ elektronische-arztausweise
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