Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019
Um auch zukünftig eine umweltmedizinische und patientenorientierte Versorgung anbieten zu können, etablierte sich unter Federführung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und So- ziales NRW (MAGS), des Wissenschaftsministe- riums NRW und der beiden NRW-Ärztekammern eine Planungsrunde. Beraten wurde die Gründung eines umweltmedizinischen Kompetenzzentrums in NRW, um eine individuelle und bevölkerungs- bezogene umweltmedizinische Versorgung sicher- zustellen. Der Zweck eines solchen Kompetenz- zentrums soll eine gemeinsame Schnittstelle zur Vernetzung von Patientenbetreuung (Individual- medizin) und Wissenschaft (umweltmedizinische Methoden, Qualitätssicherung) sein. Neben der Behandlung von Patienten soll ein solches Zentrum beratend tätig sein, eine Ansprechstelle für Fragen aus der Bevölkerung und der Politik sein sowie bei der Risikokommunikation unterstützen. Um Bedarf und Aufgaben gegebenenfalls zu eta- blierender Kompetenzzentren in NRW zu konkre- tisieren, wird vom MUNLV derzeit eine Machbar- keitsstudie unter Beteiligung der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe durchgeführt. Die Studie soll als Entscheidungsgrundlage über die Finanzierung von Modellvorhaben zu Kompetenz- zentren dienen. Ad-hoc-Ausschuss Arbeitsmedizin und Umweltmedizin: Für die Wahlperiode 2014 bis 2019 richtete der Vorstand der ÄkNo den Ad-hoc-Ausschuss Arbeits- medizin und Umweltmedizin ein. Im Berichtszeitraum wurden folgende Themen beraten: • Opt-out-Regelungen in Kliniken • Digitalisierung im Arbeitsleben • Umweltmedizinische Kompetenzzentren • Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte • Impfvereinbarung nach Präventionsgesetz Infektionsschutz Unter Leitung der beiden ehemaligen Vorsitzen- den des Ad-hoc-Ausschusses Infektionserkrankungen , Dr. med. Anne Bunte und Professor Dr. med. Maria Vehreschild, fand am 17. November 2018 in Köln das gut besuchte 8. Kammersymposium „Aktuelle Infektionserkrankungen“ zum Thema Impfmedizin statt. Überregionale Experten unter anderem aus dem Robert Koch Institut berichteten über die aktuellen STIKO-Empfehlungen, Masern- infektionen in Deutschland, den Stellenwert der Influenzaimpfung bei Kindern sowie das Für und Wider der Meningokokken B-Impfung und standen für eine lebhafte Diskussion zur Verfügung. Mobbingberatung Mobbing stellt ein relevantes Problem in Einrich- tungen des Gesundheitswesens dar. Die ÄkNo hat bereits 1998 entsprechend dem Beschluss des Deut- schen Ärztetages von 1998 Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte bei Fragen des Missbrauchs und der Repression in hierarchischen Arbeitsver- hältnissen (Mobbing) benannt. Die Ansprechpartnerin führt Beratungsgesprä- che mit von Mobbing betroffenen Ärztinnen und Ärzten. In den Gesprächen zeigt sich, dass Mobbing oftmals nicht das primäre Problem ist, sondern Or- ganisationsmängel, arbeits- oder berufsrechtliche Probleme im Vordergrund stehen, die sich in Unzu- friedenheit und in Mobbing-Aktionen ausdrücken. Im Zeitraum Januar 2017 bis Juli 2018 haben sich 25 Ärztinnen und Ärzte telefonisch an die Mob- bing-Ansprechpartnerinnen gewandt, davon haben zwölf Ärztinnen und Ärzte einen persönlichen Ge- sprächstermin wahrgenommen. Die derzeitige Ansprechpartnerin ist: Stefanie Esper (Stefanie.Esper@aekno.de , 0211 4302 2204) Ethikkomitee der Ärztekammer Nordrhein Ärztinnen und Ärzte erleben in den für die Medi- zin charakteristischen Grenzbereichen des Lebens eine stärker als früher wahrnehmbare ethische Ver- unsicherung. Zu den Ursachen zählen die in jedem Einzelfall auf ihren Sinn hin zu prüfenden, zuneh- menden Möglichkeiten der technisierten Medizin, die immer komplexeren individuellen wie kollekti- ven Ansprüche an die gesundheitliche Versorgung, ein in steigender Arbeitsverdichtung resultierender Mangel an Zeit für den einzelnen Patienten wie auch die immer stärker spürbare Last wirtschaft- licher Zwänge. Die ethischen Konflikte sollen und dürfen die Ärztinnen und Ärzte nicht von der Erfül- lung ihrer Pflichten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten abbringen. 88 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen
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