Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2019 | 89 Medizinische Grundsatzfragen Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein hat daher die Einrichtung eines Komitees zur medizin- und berufsethischen Beratung von Kammeran- gehörigen beschlossen. Im April 2019 wurde der Gründungsausschuss eingerichtet und sechs auf dem Gebiet der ethischen Beratung geschulten Mit- glieder in den Gründungsausschuss berufen. Der Gründungsausschuss erarbeitet einen Entwurf für die Satzung des zukünftigen, multiprofessionellen Ethikkomitees. Bis das Komitee für medizinethi- sche Beratung der ÄkNo eingerichtet ist und seine Arbeit aufnehmen kann, nimmt der Gründungsaus- schuss Anregungen und ethische Fragen von Kam- mermitgliedern entgegen. Versorgung psychisch Kranker Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz: Im Som- mer 2017 hatte das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Arbeitsentwurf zum Psychotherapeuten- ausbildungsreformgesetz – (Psych T hGAusbRefG) vor- gestellt, welchen der 121. Deutsche Ärztetag im Mai 2018 strikt ablehnte. Die Abgeordneten äußerten die Sorge, dass mit der Reform voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen beziehungsweise die psychotherapeutische Versorgung aus der medi- zinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert werde. Anfang Januar 2019 wurde der Referentenentwurf vorgelegt. Die Neuregelung soll das bisherige Psycho- therapeutengesetz ablösen. In einer ersten Stellung- nahme der ÄkNo wurden folgende kritische Aspek- te genannt: • Ausgliederung der psychotherapeutischen Behandlung aus dem medizinischen Versor- gungssystem. • Approbation nach einem Studium ohne Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den anerkannten Verfahren im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie. • Bezeichnung als Psychotherapeut ohne weitere Spezifizierung. • Möglichkeit der Verordnung von Psycho- pharmaka. • Ausweitung des Tätigkeitsspektrums von Psychologischen Psychotherapeuten. • Einführung von Modellstudiengängen. Im März 2019 erfolgte dann der Kabinettsent- wurf, woraufhin erneut die Stellungnahme der ÄkNo und eine Stellungnahme der Bundesärzte- kammer zum Kabinettsentwurf am 5. April 2019 erfolgte. Aufgrund der verschiedenen Stellung- nahmen, unter anderem auch von Fachverbänden, besteht zwischen den Bundestagsfraktionen noch Abstimmungsbedarf, sodass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Reform der Psychothera- peutenausbildung in den Herbst 2019 verschoben wurde. Substitutionstherapie Opioidabhängiger Die Beratungskommission für die substitutions- gestützte Behandlung Opioidabhängiger unter dem Vorsitz von Professor Dr. Norbert Scherbaum berät Kolleginnen und Kollegen in Kliniken und Praxen. Neben den regelmäßig substituierenden Ärztinnen und Ärzten erkundigen sich auch im Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte, die akut Patientinnen und Patienten versorgen müssen, bei denen die Fol- ge der Opioidabhängigkeit eine Substitution erfor- derlich machen. Die schnelle Abrufbarkeit dieser speziellen Expertise durch die eingerichtete Hot- line der ÄkNo wird von den substituierenden Ärzte sehr gut angenommen. Ein besonderes und immer wichtiger werdendes Ziel ist, junge Ärztinnen und Ärzte für die sach- gerechte, sehr gut evaluierte, professionelle und erfolgreiche Therapie dieser Gruppe chronisch erkrankter Patienten zu gewinnen. Zusätzlich zu dem vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnis ist eine imNetzwerk erfolgte Therapie auch der Garant für diese erfolgreiche medizinische Behandlungs- methode. Die Beratungskommission der Ärztekam- mer unterstützt regelmäßig Ärztinnen und Ärzte bei der Einhaltung der Richtlinie der Bundesärzte- kammer , des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) und lädt diese auch zu kollegialen Gesprächen ein. Derzeit erarbeitet die Arbeitsgruppe „Umsetzung und Weiterentwicklung der Substitutionstherapie opioidabhängiger Patientinnen und Patienten NRW“ unter Beteiligung des NRW-Gesundheitsminis- terium, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kammern und weiterer Fachleute eine Image- Broschüre zur Substitutionsbehandlung in NRW. Hotline der Beratungs- kommission: 0211 4302-2213 Ethikkomitee Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Gründungsausschuss in Kontakt treten möchten, wenden sich bitte an: Geschäftsstelle Stefan Kleinstück Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2208 E-Mail: ethikberatung@aekno.de Im Internet ist das Komitee zu finden unter www.aekno.de/ medizinethische-beratung

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