Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2019

96 | Jahresbericht 2019 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Ständige Kommission In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion erfüllt. Nach Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW soll § 13 der Berufsordnung geändert werden und die Richt- linie zur assistierten Reproduktion wird demnach entfallen. Es soll eine neue Regelung zur Indika- tion, zur Anzeige- und Nachweispflicht, zu den elterlichen Voraussetzungen und zur Qualitäts- sicherung erfolgen. In 2018 hat die Kommission in zwei Sitzungen vier Neuanträge (davon wurden zwei wieder zu- rückgenommen) und sechs Änderungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen beraten sowie zwei Orts- begehungen durchgeführt. Zudem diskutierte die Kommission über folgende Themen: • Umsetzung der psychosomatischen Betreuung durch die IVF-Arbeitsgruppen • Internetauftritt der IVF-Arbeitsgruppen und Benennung der Arbeitsgruppenmitglieder • Erhöhte Anforderungen der Haftpflicht- versicherung für die Kryokonservierung • Änderung § 13 Berufsordnung Antragszahlen 2014 bis 2018 2014 6 Änderungs- anzeigen 2015 1 Neuantrag 3 Änderungs- anzeigen 2016 2 Neuanträge 4 Änderungs- anzeigen 2017 kein Neuantrag 6 Änderungs- anzeigen 2018 4 Neuanträge 6 Änderungs- anzeigen

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