Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

100 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Ergebnis der Beratungen Neben der landesgesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Anhörung der spendewilligen Person wurde in einzelnen Fällen auch die Person befragt, die das Organ erhalten sollte, insbesondere bei nicht oder nur weitläufig blutsverwandten Personen. Bei allen Spendewilligen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, übersetzte ein beeidigter Dol- metscher die Gespräche. Im Jahr 2019 lehnte die Kommission keinen Fall ab, da sie in allen Fällen entsprechend dem Geset- zestext des TPG „keine tatsächlichen Anhaltspunk- te finden konnte, dass geplante Organspenden nicht freiwillig erfolgen oder die Organe Gegenstand ver- botenen Handeltreibens sein könnten". Im Jahr 2019 wurde keine Cross-Over-Spende an- gemeldet. Die Tätigkeit der Kommission wird als Teil der gesetzlichen Vorgaben vor der Durchführung einer Lebendorganspende in Deutschland von den Be- teiligten akzeptiert. Spendewillige Personen, die der Kommission mit Bedenken gegenübertraten, haben nach dem Beratungsgespräch nach persön- lichem Bekunden ihre Auffassung geändert. Für transplantierende Ärzte kann die Kommission eine zusätzliche Hilfe bei der Entscheidung für die Aus- wahl eines lebenden Organspenders sein. Tabelle 4 : Anmeldungen je Transplantationszentrum 2015 – 2019 TPZ 2015 2016 2017 2018 2019 Aachen (Niere) 8 10 2 8 10 Aachen (Leber) 3 1 1 3 3 Bochum (Niere) 15 15 19 14 5 Bonn (Niere) 4 1 5 3 1 Bonn (Leber) 1 1 - - - Düsseldorf (Niere) 26 13 24 29 21 Essen (Niere) 37 18 26 24 27 Essen (Leber) 10 13 9 10 9 Köln-Merheim (Niere) 17 26 18 18 16 Köln Universität (Niere) 32 38 32 43 38 Münster (Niere) 33 28 29 36 19 Tabelle 3: Anzahl der Sitzungen der Kommission 2015–2019 Jahr Anzahl Anzahl Nieren- Leberteil- Sitzungen Beratungs- spende spende gespräche 2015 26 186 172 14 2016 26 164 149 15 2017 27 165 155 10 2018 22 188 175 13 2019 25 149 137 12

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