Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 101 Medizinische Grundsatzfragen Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach § 9 Heilberufsgesetz NRW den Ärztekammern. Der Tätigkeitsbereich der Ärztlichen Stellen wird durch das am 31. Dezember 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (§ 130 StrlSchV) zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung festgelegt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bestimmt die Ärztliche Stelle (§128 StrlSchV) und führt die Fachaufsicht. Für die Qualitätsprüfungen der radiologischen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeuti- schen Einrichtungen werden die aktuellen Richt- linien (zum Beispiel „Strahlenschutz in der Medi- zin“ von Mai 2011, „Qualitätssicherung durch Ärztliche und zahnärztliche Stellen“ von Juni 2015, Qualitätssicherungs-Richtlinie von Juni 2014, Sach- verständigenrichtlinie von August 2011), DIN- und EN-Normen, Leitlinien der Bundesärztekammer und der Dachverbände sowie das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) entwickelte einheitliche Bewertungssystem zu- grunde gelegt. Insgesamt 101 ehrenamtliche Kommissionsmit- glieder (Fachärzte und Medizinphysik-Experten) unterstützen die Ärztliche Stelle Nordrhein bei ihrer Arbeit. Aufklärung Das Inkrafttreten der neuen Strahlenschutz- gesetzgebung Ende 2018 erforderte eine enorme Aufklärungsarbeit der Ärztlichen Stelle im vergan- genen Jahr. In ihren Newslettern informierte sie Mitglieder ebenso wie am Telefon. Sie klärte da- rüber hinaus in einem Informationsbrief die Strah- lenschutzverantwortlichen der circa 1.500 Kliniken und Praxen mit radiologischen, nuklearmedizini- schen und strahlentherapeutischen Einrichtungen in Nordrhein zum Beispiel über neue Aufgabenge- biete beziehungsweise über Änderungen im Bereich der betrieblichen Organisation, Teleradiologie und Meldung eigenverantwortlicher Mitbenutzer nach § 44 StrlSchV auf sowie über die Ermittlung der Körperdosen einschließlich der Beantragung einer persönlichen Kennnummer beim Strahlenschutz- register, Anforderungen an die Geräteausstattung oder Dosismanagementsysteme. Die Ärztliche Stelle erhielt viele Fragen zum ver- pflichtenden Einsatz von Medizinphysik-Experten bei der Genehmigung neuer Röntgenanlagen für dosisintensive Interventionen und Computertomo- grafiegeräte. Neben Beratungsgesprächen mit Be- treibern tauschte sich die Ärztliche Stelle auch mit Sachverständigen und Behördenvertretern aus, zum Beispiel über die am 1. Oktober 2020 in Kraft getre- tene, überarbeitete Sachverständigenrichtlinie, die unter anderem auch die technischen Anforderun- gen mobiler Röntgen- und Durchleuchtungsgeräte anhebt. Im Rahmen der im Jahr 2020 begonnenen Qua- litätsüberprüfungen der Ärztlichen Stelle in der Teleradiologie erfolgten im Jahr 2019 primär ge- meinsame Vor-Ort-Begehungen mit Vertretern der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln zur Ab- grenzung der Zuständigkeitsbereiche. Nach der neuen Strahlenschutzverordnung ob- liegt es der Ärztlichen Stelle zu prüfen, ob besonde- re Vorkommnisse in systematischer Weise erkannt und bearbeitet werden. Da dazu noch keine konkre- ten Vorgehensweisen festgelegt wurden, entwickel- te die Ärztliche Stelle Mustervorschläge für Verfah- rensanweisungen diverser Einrichtungen, die sich an §§ 105,108 und 109 sowie den Anlagen 14 und 15 der StrlSchV orientieren. Die Ärztliche Stelle informierte Betreiber nuklear- medizinischer und strahlentherapeutischer Ein- richtungen über die erforderliche Risikoanalyse bei Behandlungsverfahren mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung nach § 126 StrlSchV. Auf der Homepage der Ärztlichen Stelle sind die geänderten Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel Nachweise über Konstanzprüfungen der eingesetz- ten Geräte) tabellarisch aufgeführt. Qualitätssicherung Radiologie Die Ärztliche Stelle Radiologie führte im Be- richtszeitraum insbesondere Geräteprüfungen bei mobilen Röntgeneinrichtungen im Operations- bereich und bei kombinierten Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräten für den Einsatz dosis-

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