Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
102 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen intensiver Interventionen durch. Sie stellte fest, dass die technischen Mindestvoraussetzungen der Geräte und des Strahlenschutzes für das Personal teilweise nicht erfüllt oder die angewendeten Funk- tionen der Aufnahme- oder Subtraktionstechnik (DSA) nicht qualitätsgeprüft wurden. Weiter prüfte die Stelle Digitale-Volumen-Tomografie-Geräte (DVT). Hier stellte sich heraus, dass deren hersteller- spezifische Abnahme- und Konstanzprüfungen teil- weise nicht den DIN-Normen entsprachen. Im Berichtsjahr 2019 konnte bei circa 80 Prozent der durchgeführten 1.490 Prüfungen eine hohe Qualität der Röntgengeräte und ihres Einsatzes nachgewiesen werden. In circa 160 Fällen musste in Nachprüfungen durch nachgereichte Unterlagen oder nachgewiesene Mängelbeseitigung eine ausrei- chende Qualität bestätigt werden. Daraufhin wur- de zum einen das Prüfintervall für Geräte mit hoher Qualität von 20 auf 24 Monate heraufgesetzt, zum anderen werden Nachprüfungen zukünftig kosten- pflichtig sein. Bei circa 20 Prozent der Überprüfungen wurden Mängel der Kategorien III und IV festgestellt. Im überwiegendenTeil der FällewarendieNichteinhal- tung der Prüffrequenzen und des Prüfumfanges bei Röntgengeräten und Bildwiedergabesystemen so- wie ungenügende Einblendmaßnahmen bei Patien- tenuntersuchungen mit teilweise deutlichen Über- schreitungen der durchschnittlichen Diagnostischen Referenzwerte ursächlich. In einzelnen Fällen wur- den wegen wiederholter Nichtvorlage von Prüfungs- unterlagen oder nicht erfolgter Mängelbeseitigung einzelne Meldungen an die zuständige Aufsichts- behörde erforderlich. Die Nachvollziehbarkeit der Rechtfertigenden Indikation war teilweise nicht gegeben, sei es durch fehlende klinische Angaben oder durch unge- rechtfertigte Indikationen, zum Beispiel bei Mam- mografien und konventionellen Schädel- oder Nasennebenhöhlen-Aufnahmen. Bei zahlreichen Röntgenaufnahmen zeigte sich eine mangelhafte Kennzeichnung nach § 127 StrlSchV durch fehlende Angaben zum Urheber und Entstehungsort. Optimierungsvorschläge wurden vor allem zur leitliniengerechten Einstellungstechnik und zur korrekten Durchführung und Dokumentation der Konstanzprüfungen gegeben. Qualitätssicherung Nuklearmedizin Bis Ende 2019 wurden bei der Ärztlichen Stelle 108 nuklearmedizinische Einrichtungen mit ins- gesamt 225 Gammakameras und 19 Positronen- Emissions-Tomografie-Anlagen (PET) sowie acht Schilddrüsen-Therapiestationen gemeldet. Ein Schwerpunkt der Beratungen durch die Ärzt- liche Stelle war im Berichtsjahr 2019 die Arbeit im Heißlabor. So wurden in einer Fortbildungsveran- staltung für Medizinisch-Technisch-Radiologische Assistenten/innen der Uniklinik Essen unter ande- rem die Hygieneanforderungen nach Arzneimittel- und Strahlenschutzrecht erläutert. In insgesamt 13 Kommissionssitzungen wurden Unterlagen von 60 Einrichtungen geprüft. Dabei wiesen 88 Prozent der Einrichtungen gute bis sehr gute Ergebnisse auf. Bei circa zwölf Prozent der Überprüfungen wurden Mängel der Kategorien III und IV festgestellt, die durch eingehende Beratung, Teilvorlagen und Nachprüfungen weitgehend aus- geräumt werden konnten. Wie in den Jahren zuvor ergaben sich geringe Mängel beim Einsatz älterer Gammakameras, die nicht über die Möglichkeit einer quantitativen Auswertung von Myokardszintigrafien oder Sin- gle-Photon-Computer-Tomografie-Darstellungen (SPECT) bei Lungenszintigrafien verfügen. Vereinzelt beanstandet wurden nicht nachvoll- ziehbare Rechtfertigende Indikationen bei der Schilddrüsendiagnostik oder der Radiosynovior- these und eine nicht leitliniengerechte Durchfüh- rung von Radiosynoviorthesen. Physikalisch-technische Probleme ergaben sich bei einzelnen Altgeräten oder bei der Qualitäts- prüfung von Gammasonden. Beanstandet wurden außerdem nicht korrekte Arbeitsweisen/Dokumen- tationen der Kit-Präparationen und der Qualitäts- kontrolle in der Radiochemie. Neu im Prüfkatalog werden Nebenschilddrüsen- und Hirn-PET-Untersuchungen angefordert. Nach Festlegung eines standardisierten Vor- gehens bezüglich der Dosisberechnung und der Die Ärztliche Stelle finden Sie im Internet unter www.aekno.de/ qualitaetssicherung/radiologie. Dort kann auch der Newsletter der Ärztlichen Stelle abonniert werden. Radiologie: Vergleich der Mängeleinteilungen 2018/2019 % 80 70 60 50 40 30 20 10 0 MKI MKII MKIII MKIV 2018 2019
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