Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 117 Rechtsabteilung mitglied als auch mit dem Beschwerdeführer. Ein berufsrechtliches Fehlverhalten war nur selten fest- zustellen. Immer wieder vorkommende Anschuldigungen eines körperlichen Übergriffes durch einen Arzt werden unter anderem daraufhin geprüft, wo die Grenze der notwendigen körperlichen Untersu- chung zu medizinisch nicht indizierten Handlun- gen liegt. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften Staatsanwaltschaften haben die Pflicht, der Kam- mer mitzuteilen, wenn gegen ein Kammermitglied Anklage erhoben wird. Im Berichtszeitraum wurde in circa 70 Fällen der berufsrechtliche Überhang im Anschluss an strafrechtliche Ermittlungen geprüft. Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft betrafen unter anderem Vorwürfe wegen fahrläs- siger Tötung oder Körperverletzung, Betrug, Belei- digung, sexueller Übergriffe sowie Trunkenheits- fahrten beziehungsweise Fahrten unter Drogen- einfluss. Ergab sich hieraus der Verdacht einer Ab- hängigkeitserkrankung, wurden die betroffenen Kammermitglieder auf das Interventionsprogramm der Ärztekammer hingewiesen. Verstöße gegen die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Soweit sich aus den bei der Gebührenabteilung der Ärztekammer geführten Schlichtungsverfah- ren der Verdacht auf einen Berufsrechtsverstoß er- gab, prüfte die Rechtsabteilung das Verhalten und ergriff, wenn nötig, berufsaufsichtsrechtliche Maß- nahmen. Erneut hat sich die enge Zusammenarbeit mit der Gebührenabteilung bewährt. Kammerbeitrag Sind Mitglieder mit der Festsetzung des Kam- merbeitrages nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die sich hieraus ergebenden Klagen werden durch die Rechtsabteilung begleitet. Meistens wenden sich die Ärzte gegen eine Veranlagung zum Höchstbetrag, die aufgrund der Nichteinreichung von Unterlagen festgesetzt wurde. Im Berichtszeitraum kam es bei den zwei geführten Verfahren zu keinem Urteil, alle Verfahren konnten durch Klagerücknahme, insbesondere nach Belegvorlage und Neubeschei- dung, erledigt werden; ein Verfahren ist weiterhin anhängig. Darüber hinaus werden regelmäßig Anfragen be- züglich der Bewertung einer ärztlichen oder nicht- ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beitragspflicht als Kammermitglied oder für die Aufnahme in die Ärzteversorgung gestellt. Dabei ist es notwendig, sich mit oftmals ungewöhnlichen Berufsbildern auseinanderzusetzen, um beurteilen zu können, ob hier die Voraussetzungen für eine als ärztliche Tätigkeit definierte Beschäftigung vor- liegen. Betreuung von Gremien der Ärztekammer Nordrhein Im Berichtszeitraum hat die Rechtsabteilung die Sitzungen des Ständigen Ausschusses Berufsord- nung, Allgemeine Rechtsfragen und Europa be- treut. Der Ausschuss hat im Schwerpunkt folgende Themenbereiche beraten: • Umgang mit gewerblichen Strukturen im Gesundheitswesen • Heilkunde-Angebote im Internet (Apps) – Beschlussfassung zum Umgang • Richtlinie der Ärztekammer Nordrhein zu Maßnahmen der assistierten Reproduktion nach § 13 Abs. 3 Berufsordnung (BO) • Entwicklung einer Regelung für Heilkunde- gesellschaften • Berufsausübung in gewerblichen Einrichtungen nach § 17 Abs. 2 BO, § 29 Abs. 2 S. 5 Heilberufs- gesetz (HeilBerG) – Kriterienkatalog • Privatärztliche Videosprechstunde in Vollzeit/ Nebentätigkeit • Fernarzt.com Ltd. – Anfrage zu Geschäfts- modellen • Anfrage zu einer Hautarzt-App • Formen der Berufsausübung - Neufassung von § 29 HeilBerG • Berufsaufsichtsrechtliche Konsequenzen berufswidrigen Verhaltens • Delegationsfähigkeit von Leistungen an Logopäden • Telefon- und Fernberatung der Krankenkassen • Ordnungsrahmen für Gewerbebetriebe mit heilkundlichem Angebot Ausschuss Ärztlicher Notdienst Der Ausschuss Ärztlicher Notdienst der Ärzte- kammer Nordrhein tagte im Berichtszeitraum ins- gesamt zweimal unter dem Vorsitz von Barbara vom Stein. Schwerpunkte der Sitzungen waren insbe-

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