Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Jahresbericht 2020 | 19 Klimawandel und Gesundheit Der Klimawandel entwickelt sich zu einer der großen Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung in vielen Ländern dieser Erde und zunehmend auch in Deutschland. Dazu stellt die Kammerversammlung fest: • Die Herausforderungen des Klimawandels für die ärztliche Versorgung und das Gesundheitswesen insgesamt müssen von der medizinischen Forschung und von der ärztlichen Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung noch stärker in den Blick genommen werden, damit Ärztinnen und Ärzte ihrer spezifischen Ver- antwortung für die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft gerecht werden können. • Teil unserer ärztlichen Verantwortung ist der Einsatz dafür, dass die Einrichtun- gen des Gesundheitswesens selbst ihre Energie- und Klimabilanz substantiell verbessern. • Darüber hinaus ist es Aufgabe der Ärzteschaft, ihren medizinisch-fachlichen Sachverstand in die Beratung von Politik und Gesellschaft für das Handlungsfeld „Klimawandel und Gesundheit“ zielgerichtet einzubringen. Die Kammerversammlung begrüßt es vor diesem Hintergrund, dass es gelungen ist, das Thema „Klimawandel und Gesundheit“ als ein Schwerpunktthema des 123. Deutschen Ärztetages 2020 in Mainz zu etablieren. Die Kammerversammlung bittet den Vorstand, die Beratungen des Ärztetages zu diesem Thema in den nächsten Monaten durch die Erarbeitung von geeigneten antragsfähigen Vor- schlägen und Positionen vorzubereiten. Anpassungsstrategien dringend erforderlich Die nordrheinische Ärzteschaft bekennt sich zu notwendigen Klimaanpassungs- strategien zur Schadensminderung für die individuelle und öffentliche Gesund- heit. Die notwendigen Finanzmittel zum Aufbau resilienter Strukturen im Gesund- heitswesen müssen zur Verfügung gestellt werden. Die Folgen des Klimawandels sind real. Neben einem notwendigen und intensivierten Klimaschutz sind An- passungsstrategien dringend erforderlich. Krankenhausplanung Die Kammerversammlung begrüßt die Erklärung des nordrhein-westfälischen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass er nach der Vorlage des Gut- achtens zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen nun die Ärzteschaft intensiv in die Entwicklung eines neuen Krankenhausplans einbinden will. Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein sind dabei folgende Punkte besonders wichtig: 1. Krankenhäuser müssen für alle Menschen in unserem Bundesland ähnlich gut erreichbar sein. Da mit dem Gutachten aktuell weder Schließungen noch Neugründungen ver- bunden sind, bleibt Zeit, um die regionalen Versorgungsstrukturen genau zu analysieren. Dabei darf nicht der berechtigte Wunsch der Menschen vergessen werden, auch zukünftig regional versorgt und von Angehörigen im Krankheitsfall besucht werden zu können. Das gilt gerade für die ländliche und ältere Bevölke- rung. Auch aus ärztlicher Sicht ist es unerlässlich, dass Krankenhäuser als wichti- ger Teil der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger gerade im Hinblick auf die Notfallversorgung auch zukünftig gut erreichbar sind. 2. Die Qualität in der Krankenhausversorgung hängt entscheidend von einer angemessenen Ausstattung mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab, einschließ- lich der Gewähr des Facharztstandards. Dazu muss der Plan Mindestvorgaben mit Augenmaß vorsehen. Außerdem muss auch zukünftig für eine gute ärztliche Weiterbildung gesorgt werden. Eine noch stärkere Qualitätsausrichtung in der Krankenhausplanung ist zu be- grüßen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Personalausstattung. Mit Blick auf die ärztliche Versorgung muss in jeder Krankenhausabteilung sichergestellt sein, dass rund um die Uhr eine erfahrene Fachärztin bzw. ein erfahrener Facharzt hinzugezogen werden kann, wenn dies erforderlich ist. Dazu sind mindestens drei entsprechend qualifizierte Ärztinnen bzw. Ärzte je Abteilung erforderlich. Entschließungen der Kammerversammlung Lieferengpässe gelistet sind, müsse Sorge bereiten, sagte Henke weiter. Da es sich nur um freiwillig gemeldete Arzneimittel handele, müsse man davon ausgehen, dass hier lediglich die „Spitze des Eis- bergs“ sichtbar sei. Beim Einkauf werde lediglich auf den günstigsten Preis abgestellt, sodass Arz- neimittel nur noch in Niedriglohnländern und von wenigen Firmen produziert würden. Seien versor- gungsrelevante Arzneimittel in der Apotheke nicht mehr zu haben, müssten Ärzte zwangsläufig auf andere Präparate mit identischem Wirkstoff aus- weichen, die sich aber in ihren pharmazeutischen Eigenschaften wie Tablettengröße, Teilbarkeit oder Farbe erheblich unterscheiden. Das sei ein Prob- lem insbesondere für chronisch Kranke und alte Menschen, die von den permanenten Wechseln am häufigsten betroffen sind. Die Kammerversamm- lung forderte in einem Beschluss, die Ursachen der Lieferengpässe zu bekämpfen, die nach Auffassung der Kammerversammlung in gesetzlichen Instru- menten zur Preisregulierung auf nationaler Ebene (Rabattverträge, Importquoten) sowie in gesetz- lichen Lücken zu sehen sind. In einem weiteren Antrag sprachen sich die Delegierten dafür aus, den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf die Ge- sundheit der Bevölkerung in Aus-, Fort- und Weiter- bildung sowie in der medizinischen und inter- professionellen Forschung stärker zu thematisieren. Die Kammerversammlung beschloss auch Änderungen der Paragraphen 9 und 12 der Berufs- ordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BO). Vorausgegangen war eine Änderung des Paragraphen 203 des Strafgesetzbuches, der die Verletzung von Privatgeheimnissen zum Inhalt hat. Der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Bernd Zimmer, erläuterte die sich hieraus ergebenden Änderungen der BO.

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