Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 23 Kammerversammlung sollen, direkt erschließt. Eine versorgungsrelevante elektronische Patientenakte muss vom reinen Archiv zum Dialogpartner für die Ärztinnen und Ärzte gemacht werden. Hierbei ist es haftungsrechtlich notwendig, dass für jeden Eintrag, beziehungs- weise jedes Dokument ersichtlich zu machen ist, wer es wann und in welchem Kontext eingestellt hat und welche Informationen zu welchem Zeitpunkt für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin einsehbar waren. Zudem müsse die elektronische Patientenakte in der Lage sein, Behandlungsdaten in ihrem Kontext zu präsentieren. Die Ärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass für eine gute ärztliche Ver- sorgung im ersten Schritt ein strukturierter Notfalldatensatz hilfreich wäre. Dass diese „kleine“, jedoch ärztlich definierte elektronische Patientenakte sowohl von den Patientinnen und Patienten als auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als sinnvoll und umsetzbar angesehen wurde, hat die Testung des Notfalldatensatzes (NFD-Sprint) im Raum Münster gezeigt. Ein ebenso sinnvoller Schritt ist eine breit akzeptierte ärztliche elektronische Kommunikation mit einem elektronischen Arztbrief, der jedoch nicht als PDF erfolgen soll, sondern strukturierte Daten enthalten muss, damit die Erstellung des Briefes ebenso wie die Übernahme in eine elektronische Akte unkompliziert erfolgen kann. Voraussetzung für sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen Die Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, sofern folgende Ziele erreicht bzw. folgende Voraussetzungen erfüllt werden: • Die Verbesserung medizinischer Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten • Bürokratieabbau und Erleichterung ärztlicher Tätigkeit in Klinik, Praxis und MVZ • Gewährleistung eines höchsten Schutzniveaus der sensiblen Patientendaten • Freiwilligkeit der Weitergabe von Gesundheitsdaten für den Patienten im Rah- men seiner informationellen Selbstbestimmung • Keine Sanktionen für Ärzte, die im Rahmen gewissenhafter Berufsausübung und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung die Daten ihrer Patienten schützen • Digitale Anwendungen können nur Ergänzung, aber kein Ersatz für ärztliche Behandlung sein • Berücksichtigung der Position des Weltärztebundes zur künstlichen Intelligenz (WMA-Statement „on augmented intelligence in medical care“, Oktober 2019) Neben individuellem Datenschutz ist die Datensicherheit von großer Wichtigkeit. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, Regelungen zu schaffen, um finanzielle Mittel für den technischen Ausbau und den laufenden Unterhalt der Datensicherheit in allen Versorgungsbereichen dauerhaft bereitzustellen. Reform der Akademie Die Kammerversammlung unterstützt das Anliegen einer Reform der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung. Zur Weiterentwicklung sollen beispielsweise folgende Reformziele umgesetzt werden: 1. Ein interaktiver Zugang zum Fortbildungsangebot 2. Eine den aktuellen Ansprüchen angepasste Homepage 3. Ein didaktisch modernes Kurskonzept mit adäquat aufbereitetem E-Learning wie virtuelle Lehre, Webinare, videobasierte Kurse, Lern-App usw. 4. Eine Konzeption für moderne Kongressveranstaltungen Die Entwicklung der Konzepte findet in enger Abstimmung mit der Kassenärzt- lichen Vereinigung statt. Reform der Akademie Die Kammerversammlung bittet den Vorstand, dafür Sorge zu tragen, die erfolg- reiche Arbeit der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung durch geeignete strukturelle, personelle und finanzielle Maßnahmen weiter- zuentwickeln und zukunftsfest zu machen. Dabei soll die bisherige Strategie, ausschließlich nicht gesponserte Fortbildungsmaßnahmen zu erschwinglichen Preisen anzubieten, unverändert fortgesetzt werden. Neben der Optimierung des bisherigen Fortbildungsangebotes soll zukünftig im Rahmen der satzungs- gemäßen Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ein Schwergewicht auf die Entwicklung elektronisch basierter Fortbildung gelegt werden. Flankierend sollen verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, das Fort- bildungsangebot der Nordrheinischen Akademie bei den Kammermitgliedern noch besser bekannt zu machen und auch die Zugänglichkeit zu erleichtern. Entschließungen der Kammerversammlung
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