Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

24 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Kammerversammlung Notfallversorgung Am 8. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorge- legt. Ziel des Gesetzes ist es, die bisher weitgehend getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung in Deutschland zu einem inte- grierten System weiterzuentwickeln. Im Unter- schied zum „Diskussionsentwurf“ aus dem letzten Sommer soll der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei den KVen bleiben, die dafür „24 Stunden an 7 Tagen“ in der Woche sorgen sollen. Die fachliche Leitung der Integrier- ten Notfallzentren (INZ) soll den KVen übertragen werden. Krankenhäuser ohne INZ sollen bei der Behandlung ambulanter Notfallpatienten Abschlä- ge hinnehmen müssen. Für den G-BA ist eine um- fassende Richtlinienkompetenz zur Ausgestaltung der Vorgaben für die INZ vorgesehen. Eine Grund- gesetzänderung mit Blick auf den Rettungsdienst ist anders als in dem früheren Diskussionsentwurf nicht vorgesehen. Bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes gibt es aus meiner Sicht noch erheblichen Verbesserungs- bedarf. Für mich ist es nicht akzeptabel, dass Kran- kenhäuser ohne Integriertes Notfallzentrum künf- tig mit einem Abschlag von 50 Prozent bestraft werden sollen, wenn sie sich um kranke Menschen kümmern, die sich als Notfälle bei ihnen vorstellen. Es entspricht unserem ärztlichen Selbstverständ- nis, dass kein Patient weggeschickt wird, ohne dass man ihn angehört, untersucht und behandelt hat, wie dies die ärztliche Sorgfalt in der Notfallsituation erfordert. Dieses richtige ärztliche Verhalten darf niemals Gegenstand finanzieller Sanktionen wer- den. Ich meine auch, dass wir in NRW mit unse- rer Lösung der Portalpraxen schon ein erhebliches Stück weiter sind als im Entwurf definiert und möchte nicht, dass wir diese gute Entwicklung gegen eine schlechtere bundesweite Lösung ein- tauschen müssen. In unserer jüngsten Kammer- versammlung im vorigen November haben wir umfangreiche Positionen zur Notfallversorgung verabschiedet. Diese sind für uns Richtschnur in der Bewertung dieses Referentenentwurfs. „Wir sind derzeit froh über jedes Krankenhaus und jedes Intensivbett“ Die für den 21. März 2020 geplante Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein konnte wegen der Corona-Pandemie nicht als Präsenzsitzung stattfinden. Kammerpräsident Rudolf Henke wandte sich daher an diesem Tag per Videobotschaft, in deren Mittelpunkt die Pandemie stand, an die Mitglieder der Kammerversammlung. Die Änderung einiger Regelwerke beschloss die Kammer- versammlung nach Absprache mit den zuständigen Aufsichtsministerien in schriftlicher Abstimmung. Der Präsident erstattete am geplanten Sitzungstag auch einen schriftlichen Lagebericht, in dem er neben dem alles beherrschenden Thema Coronakrise wichtige gesundheits-, sozial- und berufs- politische Fragen ansprach und den wir hier auszugsweise dokumentieren. Die geplante Präsenz- sitzung konnte nicht stattfinden, über die Änderung wichtiger Regelwerke stimmte die Kammerversammlung schriftlich ab (siehe auch Kasten Seite 27).

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