Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 25 Kammerversammlung Reform des Medizinstudiums Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende 2019 den Arbeitsentwurf einer neuen Ap- probationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt. Darin sollen wesentliche Ziele des „Masterplans Medizinstudium 2020“ umgesetzt werden. Ich be- grüße, dass die wissenschaftliche Ausrichtung des Medizinstudiums in den derzeitigen Reformplä- nen verbindlich festgelegt ist. Diesbezüglich gab es Sorgen, aber das scheint zu gelingen. Auch die ge- plante Verbindung von Klinik und Vorklinik und die Einbeziehung des ambulanten Sektors sind positiv zu bewerten. Dass eine Studienreform mit aktuellen Problemen in der Versorgung zu begrün- den ist, wie es mitunter geschieht, glaube ich aller- dings nicht. Es geht um eine breit gefächerte Aus- bildung und es darf und wird keine Engführung etwa im Hinblick auf den Landärztemangel geben. Hinsichtlich der Finanzierung der Reform sehe ich, wie auch der Fakultätentag, noch offene Fra- gen. Der zusätzliche Bedarf ist noch nicht kalku- liert. Problematisch finde ich auch, dass mit der neuen Approbationsordnung alle Modellstudien- gänge enden sollen. Meiner Ansicht nach sollten bewährte Modellstudiengänge, die die frühe und intensive Verschränkung von Grundlagen und Klinik zum Ziel haben, weiterhin möglich sein. Damit verbunden ist dann auch, dass die M1- und M2-Prüfungen weiterhin zusammen nach dem 6. Semester stattfinden können. Ganz besonders wichtig ist mir: Die Bedeutung der Freiberuflichkeit im Sinne der ärztlichen Un- abhängigkeit in fachlichen Entscheidungen muss künftig im Studium verstärkt vermittelt werden, um so einen Kontrapunkt zur Kommerzialisierung unseres Berufes zu setzen. Duales System der Krankenversicherung Die von der Bundesregierung eingesetzte „Wis- senschaftliche Kommission für ein modernes Ver- gütungssystem“ (KOMV) hat Ende Januar 2020 ihre Empfehlungen zur Neugestaltung der ambu- lanten ärztlichen Vergütung vorgelegt. Die Kom- mission schlägt eine „partielle Harmonisierung“ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystemati- ken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV- Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versor- gung (GOÄ) vor. Das Konzept der KOMV unterscheidet zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt wer- den sollen, und Bereichen, bei denen man Unter- schiede erhalten will. Nach meiner Auffassung ist die Dualität von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) ein wesentlicher Grund für die im internationalen Vergleich hervorragende Gesundheitsversorgung in Deutschland. Daher ist zu begrüßen, dass die Kom- mission eine Einheitsgebührenordnung ablehnt. Ich warne davor, unser bewährtes Zwei-Säulen- Modell der Krankenversicherung zur Disposition zu stellen, und sei es auch nur in Gedankenspie- len, wie sie die Bertelsmann-Stiftung in einer Mitte Februar 2020 veröffentlichten Studie anstellt. Eine Einbeziehung aller PKV-Versicherten in eine Ein- Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, wandte sich am geplanten Sitzungstag per Videobotschaft an die Mitglieder der Kammerversammlung. Auch in seinem schriftlichen Lagebericht ging er auf die aktuelle Lage bei der Pandemie- bekämpfung ein und erläuterte wichtige gesundheits-, sozial- und berufspolitische T hemen. Die Videobotschaft ist verfügbar über den Youtube-Kanal der Ärztekammer Nordrhein (https://www.youtube.com/watch?v=eBkhSmehZ6Y) oder die Homepage www.aekno.de Der gesamte schriftliche Bericht ist verfügbar unter www.aekno.de/LageMaerz2020

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