Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 27 Kammerversammlung verfolgt. Stattdessen wird auch hier die Weiterbil- dungsordnung ihre prägende Bedeutung behalten. Spezielle Leistungsgruppen werden über OPS- und ICD-Codes definiert. Aus unserer Sicht ist das eine gute Entwicklung. Pflegekammergesetz NRW Die Landesregierung möchte eine Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen schaffen. Ein Gesetzent- wurf liegt mittlerweile vor. Der Anhörungstermin dazu wurde coronabedingt verschoben. Die Ar- beitsgemeinschaft der Heilberufskammern unse- res Bundeslandes hat sich schriftlich geäußert. In dieser Stellungnahme wurde auf manche Schwie- rigkeiten hingewiesen, die sich bei der Integration einer Pflegekammer ins Heilberufsgesetz NRW ergeben, denn die Unterschiede zwischen den Pfle- geberufen und den akademischen Heilberufen sind doch ziemlich bedeutend. Meine Einschätzung ist im Übrigen die, dass wir in der Entscheidung des Landes, eine weitere Kammer zu schaffen, natür- lich eine begrüßenswerte Stärkung des Kammerge- dankens sehen können. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir in vielen gesundheitspolitischen Fragen mit einer Pflege- kammer gut zusammenarbeiten können. An man- chen Stellen werden wir uns auch auseinander- setzen müssen, aber das ist ja auch jetzt schon so und soll immer sachlich und fair geschehen. Die eigentliche Kernfrage für den politischen Prozess in Nordrhein-Westfalen wird nach meiner Ein- schätzung aber diejenige sein, ob die Pflege selbst die Kammer wirklich will. Es hat dazu ja eine repräsentative Befragung von 1.500 Pflegekräften in Nordrhein-Westfalen ge- geben, die eine deutliche Mehrheit für die Pflege- kammer ergeben hat. Die Erfahrungen in Nieder- sachen, wo es ja bereits eine Pflegekammer gibt, haben aber gezeigt, dass sich die Stimmung dort nach der Versendung der ersten Beitragsbescheide erheblich gewandelt hat. Über die Änderung wichtiger Regelwerke stimmte die Kammerversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren ab. Daran nahmen 99 der 121 Mitglieder der Kammerversamm- lung teil. So wurden ein neues Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler, ein neues Statut für die Fort- bildungsakademie, eine Richtlinie zur assistierten Befruchtung nach § 13 Abs. 3 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte und Satzungsänderungen der Nordrheini- schen Ärzteversorgung beschlossen. Über die rechtliche Zulässigkeit der schriftlichen Abstim- mung war vorab das Einvernehmen mit den zuständigen Auf- sichtsministerien hergestellt worden. Änderung wichtiger Regelwerke in schriftlicher Abstimmung

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