Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 35 Corona-Pandemie Neue Weiterbildungsordnung nicht beeinträchtigt Die Corona-Pandemie hat die Arbeiten zur Um- setzung der neuen Weiterbildungsordnung nicht be- einträchtigt. Die notwendige Abstimmung mit den Gremien der Bundesärztekammer konnte nach klei- neren Anlaufschwierigkeiten online fortgesetzt wer- den. Auch das elektronische Logbuch läuft seit Juli. Corona verändert den Arbeitsalltag Die Pandemie hat den Arbeitsalltag in der Weiter- bildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein ver- ändert. Persönliche Gespräche finden nur noch im begrenzten Rahmen statt, Abteilungsbesprechungen nur noch online und Beratungen entweder schrift- lich oder telefonisch. Arbeitsabläufe wurden verän- dert und technisches Equipment angeschafft, um Homeoffice zu ermöglichen. Das hat dazu geführt, dass die Abteilung zu jedem Zeitpunkt uneinge- schränkt arbeitsfähig war. Erschwerte Prüfungsbedingungen für MFA Die rund 1.500 Auszubildenden zur oder zum Me- dizinischen Fachangestellten (MFA) mussten ihre Zwischen- und Abschlussprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen absolvieren. Nachdem das nordrhein-westfälische Schulministerium die Berufskollegs Mitte März ge- schlossen hatte, verschob die Ärztekammer Nord- rhein in enger Abstimmung mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe die schriftlichen Prüfungen auf Ende Mai. Gute Vorbereitung, eine genaue Ablauforgani- sation und die Einhaltung von Hygiene- und Ab- standsregeln haben es ermöglicht, dass fast alle Auszubildenden vor Beginn der Sommerferien ihre Abschlusszeugnisse in Händen hielten. Vorausset- zung dafür war das vorbildliche Zusammenwirken aller Beteiligten: von Prüflingen, Ausbildungspra- xen, Berufsschulen, Aufsichtspersonen, Hauptstelle und Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein. Die Berufsschulen hatten sehr schnell auf virtuel- len Unterricht umgestellt, um die zukünftigen MFA bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Die ganz überwiegende Zahl der Ausbildungspraxen hat den Auszubildenden trotz der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Online-Aufgaben und für die Prü- fungsvorbereitung gewährt. Um Abstands- und Hygienevorschriften während der Prüfungen einzuhalten, mussten zusätzliche Räumlichkeiten und Aufsichtspersonen gefunden werden. Darüber hinaus musste für Prüfer, Prüflin- ge und Aufsichtspersonen, die Risikogruppen ange- hörten, geeignete Schutzausrüstung besorgt werden, was zum damaligen Zeitpunkt noch schwierig war. Prüfungen nach § 130 der Strahlenschutzverordnung Die Ärztliche Stelle Nordrhein hat auch während der Corona-Pandemie weiterhin Dokumentenprü- fungen im Rahmen von § 130 Strahlenschutzver- ordnung vorgenommen. Neuanforderungen von Geräteunterlagen wurden pandemiebedingt um fünf Wochen verschoben. Litt eine Einrichtung unter erhöhter Arbeitsbelastung oder Personalknappheit, wurden Fristen um zwei bis drei Monate verlängert. Vor-Ort Begehungen wurden während des Lock- downs ausgesetzt, Ende Mai aber unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmenwieder aufgenommen. Hinter Plexiglasscheiben: Mitarbeiterinnen der Ärztekammer ermöglichen den angehenden Fachärztinnen und -ärzten den Zugang zur Prüfung unter strengen Hygienevorkehrungen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=