Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

36 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Corona-Pandemie Arbeit der Kommissionen läuft weiter Entscheidungen über Studien, Lebendorganspende und Präimplantationsdiagnostik werden weiterhin gefällt. Die Zahl der Verfahren ist trotz Corona nicht zurückgegangen. Ethik-Kommission beschleunigt Beratungsverfahren Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nord- rhein und deren Geschäftsstelle haben seit Beginn der Corona-Pandemie ein erhöhtes Arbeitsaufkom- men. Das Antragsverfahren wurde im Rekordtempo digitalisiert, da viele Sponsoren Studienunterlagen aus betrieblichen Gründen nicht mehr in Papierform einreichen können. Die Geschäftsstelle arbeitet intern bereits mit der elektronischen Datenbank „ethikPool“ und hat ihre Arbeit auf eine primär elektronische Bearbeitung der Studien umgestellt. Die Sitzungen der Ethik- Kommission erfolgen seit Mitte März als Telefon- konferenzen sowie über „ethikPool“. Unterstützung erhielt die Ethik-Kommission vom Arbeitskreis Me- dizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepu- blik Deutschland, so dass harmonisierte Vorgehens- weisen erzielt wurden. COVID-19-Studien musste die Ethik-Kommission aufgrund ihrer Dringlichkeit innerhalb von drei bis fünf Tagen beraten. Es wurden 17 Studien nach § 15 Berufsordnung beraten, davon zwölf nicht-interven- tionelle und fünf interventionelle. COVID-19 Stu- dien nach dem Arzneimittelgesetz wurden bisher – bis auf eine Prüfstellennachmeldung, bei der die Ethik-Kommission mitberatend tätig war – nicht eingereicht. Kommission Transplantationsmedizin hört Lebendspender persönlich an In der ersten Jahreshälfte 2020 hat die Kommis- sion Transplantationsmedizin bei der Ärztekammer Nordrhein etwa gleich viele potenzielle Lebend- organspender angehört wie im Vorjahr. Ziel ist dabei, Organhandel auszuschließen und die Freiwilligkeit der Spende zu belegen. Die Transplantationskommission hört die Lebend- organspender auch während der Corona-Pandemie weiterhin persönlich an. Dabei werden die Abstands- und Hygieneregeln gewahrt. Denn zum einen sieht das Transplantationsgesetz eine persönliche Anhö- rung vor, damit auch der unmittelbare persönliche Eindruck in der Beratung gewürdigt werden kann. Zum anderen ist aus Sicht der Kommission nicht ge- währleistet, dass jeder potenzielle Spender über die technische Ausstattung und das Know-how für die Teilnahme an einer Videokonferenz verfügt. Präimplantationsdiagnostik (PID)- Kommission tagt per Video Der coronabedingte Lockdown hat die Zahl der Anträge auf zustimmende Bewertung einer Präim- plantationsdiagnostik nicht beeinflusst. Sie lag eben- so hoch wie in den Vorjahren. Die PID-Kommission hat ihre Sitzungen vor dem Hintergrund der Pande- mie auf Videokonferenzen umgestellt.

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