Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
40 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik Leistungs- statt Bettenplanung Grundlage der geplanten Krankenhausreform ist das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nord- rhein-Westfalen“, das das Landesundheitsminis- terium 2019 in Auftrag gegeben hatte. Diese sei gekennzeichnet von der mangelhaften Steuerung des Leistungsgeschehens auf Basis der Rahmenpla- nung und einer zu großen Streuung von oftmals hochkomplexen Leistungen auf zu viele Standorte mit teils geringen Fallzahlen. Dazu komme eine zu hohe Versorgungsdichte in Ballungsräumen bei gleichzeitiger Schwierigkeit, in den ländlichen Räumen die Krankenhausversorgung in angemes- sener Erreichbarkeit sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund schlagen die Gutachter eine bedarfs- orientierte Leistungsplanung vor, die auf Leistungs- bereichen und Leistungsgruppen basiert und sich an der Krankenhausplanung in der Schweiz (Kan- ton Zürich) sowie an dem Gutachten des Sachver- ständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2018 orientiert. Den Gutachtern zufolge sollen für jede einzel- ne Leistungsgruppe Qualitätsvorgaben, vor allem Strukturvorgaben zur personellen und appara- tiven Ausstattung, und für bestimmte Bereiche auch Mindestfallzahlen definiert werden. Auf Basis einer Matrix aus Leistungsgruppen, Anforderun- gen und sinnvollen Verbindungen von gemeinsam vorzuhaltenden Leistungsangeboten sollen sich die Krankenhäuser um das von ihnen angestrebte Leis- tungsspektrum bewerben und in einem transparen- ten Verfahren den jeweiligen „Zuschlag“ erhalten oder eben nicht. Planung an Weiterbildungsordnung orientieren Mit Blick auf die angestoßene Neuausrichtung der Landeskrankenhausplanung hat sich der Vor- stand der Ärztekammer Nordrhein im August 2019 für eine regional ausgewogene Krankenhauspla- nung ausgesprochen, die sich an Qualitätskriterien und der Weiterbildungsordnung orientiert, die sek- torenübergreifende Zusammenarbeit stärkt sowie die Übergänge patientengerecht gestaltet. Zur Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen (NRW) hat der Landes- ausschuss für Krankenhausplanung eine Arbeits- gruppe und zwei Unter-Arbeitsgruppen (Somatik und Psychiatrie) gebildet, an denen die Ärztekam- mer Nordrhein beteiligt ist. Die Kammer vertritt in diesen Gremien die Positionen, die der Vorstand und die Kammerversammlung in ihrer Sitzung im November 2019 formuliert haben (siehe Entschlie- ßung Seite 19) . Auch innerhalb der Ärzteschaft ist unstrittig, dass eine bessere Strukturierung der Kranken- hauslandschaft erforderlich ist, um einerseits un- nötige Mehrfachvorhaltungen zu vermeiden und andererseits eine sinnvolle, an der Qualität ausge- richtete Bündelung von bestimmten medizinischen Leistungen zu erreichen. Gleichzeitig gilt es, die stationäre Versorgung in den ländlichen Regionen sicherzustellen. Ebenso unstrittig ist, dass die ver- sorgungsrelevanten Krankenhäuser auf Basis ihres Versorgungsauftrages auskömmlich finanziert wer- den müssen. Ambitionierter Zeitplan Trotz der Einschränkungen durch die Coronakrise hält das Gesundheitsministerium an dem ambitio- nierten Zeitplan fest, den Entwurf des neuen Kran- kenhausplans möglichst bis Ende des Jahres 2020 vorzulegen. Die Krankenhauskommission der Ärzte- kammer Nordrhein unter Vorsitz von Dr. Anja Mitrenga-Theusinger begleitet den kontinuierlichen Diskussionsprozess zur Erstellung des neuen Kran- kenhausplans aktiv. Die vom Land NRW beauftragten Gutachter hat- ten vorgeschlagen, die Krankenhausplanung künf- tig nicht mehr anhand von Betten, sondern auf Ba- Erste Weichen für die Reform der Krankenhausplanung sind gestellt Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium strebt eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung an. Seit über einem Jahr wird daran intensiv gearbeitet. Die aktuelle Corona-Pandemie lässt das Thema jedoch in einem anderen Licht erscheinen: Die Bedeutung der flächendeckenden Versorgung – gerade auch mit Intensivbetten – ist neu ins Bewusstsein getreten. Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH, Stellv. Geschäfts- führerin der Ärztekammer Nordrhein
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