Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 41 Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik sis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen vorzunehmen und die Leistungsgruppen anhand von DRG-Codes zu definieren. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben hingegen von einem Bezug auf das DRG-System abgeraten und gefordert, dass die prinzipielle Orientierung der Krankenhausplanung an der Weiterbildungs- ordnung (WBO) nicht aufgegeben wird. In einem teils kontroversen und dennoch kons- truktiven Prozess sind das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die anderen Verhand- lungspartner, darunter die Vertreter der Kranken- kassen und der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW), diesem Vorschlag der Kammern gefolgt. Nunmehr wird es eine klare Ausrichtung an der WBO-Systematik geben. Das bedeutet auch, dass beispielsweise die sogenannten Teilgebiete, also die Facharztkompetenzen in der Inneren Medizin und Chirurgie, im Gegensatz zum aktuellen Kranken- hausplan NRW 2015 wieder geplant werden. Mindestens drei Fachärzte je Abteilung Auf Arbeitsgruppenebene sind mittlerweile für die somatischen Fachgebiete erste Vorschläge zum konkreten Zuschnitt der Leistungsgruppen und zu den Anforderungen an die Strukturqualität entwi- ckelt worden. Die Position der Kammer, dass eine Mindestbesetzung mit drei Fachärzten je Abteilung erforderlich ist, wurde dabei im Grundsatz aufge- griffen. Mit diesem neuen Fokus wurden bis zum Sommer 2020 alle somatischen Fachgebiete grundsätzlich diskutiert. Gleichzeitig wurden viele Stellen identi- fiziert, die vertiefend und auf Basis weiterer Analy- sen erneut diskutiert werden müssen, um eine ein- vernehmliche und tragfähige Lösung zu erreichen. Zu einer Reihe von fachlichen und strukturellen Fragen stehen die Entscheidungen noch aus. So gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob Mindest- mengen-Vorgaben in den Krankenhausplan Ein- gang finden sollen, wie die Erreichbarkeiten zu de- finieren sind, ob verwandte Leistungsgruppen aus- schließlich gemeinsam erbracht werden sollen – um nur einige Beispiele aufzuführen. Auch Fragen zur Operationalisierbarkeit der Leistungsgruppen, zur Ableitung von wirtschaftlich tragfähigen Kranken- hauseinheiten, zu medizinisch sinnvollen, prakti- kablen und auch justitiablen Qualitätsvorgaben und auch Fragen zum Verzicht auf die Planungsgröße „Bett“ müssen noch geklärt werden. Insbesondere bei der Planung der allgemeinen internistischen und chirurgischen Versorgung gibt es Abgrenzungsprobleme zu den spezialisierten An- geboten. Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein gilt es, eine sinnvolle Balance zwischen notwendiger Schwerpunktbildung und dem Erhalt einer breiten Versorgung in der Fläche zu finden. Fachgesellschaften sind eingebunden Zur Unterstützung des Prozesses hat das Ge- sundheitsministerium – wie von den Ärztekam- mern in NRW vorgeschlagen – die medizinischen Fachgesellschaften zur Einschätzung der jeweili- gen Leistungsbereiche und -gruppen insbesonde- re auch im Hinblick auf die Definition der Leis- tungsgruppen hinzugegzogen. Die Ärztekammer Leistungen statt Betten: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann strebt tiefgreifende Reformen der Krankenhauslandschaft an Rhein und Ruhr an.
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