Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle, Geschäftsführendes Kommissionsmitglied Dr. med. T ina Wiesener, MPH, Leiterin der Geschäftsstelle Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Vorsitzender 56 | Jahresbericht 2020 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein handlungseinrichtungen immer schon angemessen zu berücksichtigen. Der verfahrenseinleitende Antrag kann allerdings nur vom Patienten beziehungsweise dessen Erben oder von dem in Anspruch genomme- nen Arzt gestellt werden. Auch künftig wird ein Ver- fahren durchgeführt werden, wenn sich die Ärztin/ der Arzt (in der Regel aufgrund eines Widerspruchs der Haftpflichtversicherung und/oder des Kran- kenhauses) nicht am Verfahren beteiligt und die Kommission begründete Aussichten für eine Streit- beilegung sieht. Darüber hinaus wird weiterhin auf Antrag eines Beteiligten ein abschließendes Gutachten erstattet werden, wenn gegen ein zunächst erstelltes Sachverständigengutachten Einwendungen erhoben werden. Diese Einspruchsmöglichkeit ist Ausdruck der Selbstbestimmung der antragstellenden Patien- tinnen und Patienten, aber auch der betroffenen Ärz- tinnen und Ärzte. Sie sichert Vertrauen und trägt zur Stärkung der Qualität der Begutachtung bei. www.aekno.de/gutachterkommission/verfahrensordnung Konstante Erledigungszahlen Im abgelaufenen Berichtsjahr 2019/2020 hat die Gutachterkommission die Erledigungsquote mit 1.926 Gesamterledigungen und davon 1.438 gutachtlichen Erledigungenmedizinisch beurteilter Begutachtungs- anträge bei 1.795 neu eingegangenen Begutachtungs- anträgen konstant halten können (siehe statistische Über- sicht) . Die Verfahrensdauer lag mit durchschnittlich 10,3 Monaten weiterhin bei unter einem Jahr – ein Be- leg für den besonderen Einsatz aller Beteiligten, na- mentlich der ärztlichen und juristischen ehrenamtli- chenMitglieder und der Geschäftsstelle der Gutachter- kommission. Im Verlauf des Berichtszeitraumes war bis Febru- ar 2020 ein moderater Rückgang an Eingängen ge- genüber dem Vorjahr zu verzeichnen, während sich, wohl unter dem Eindruck der Corona-Lage, eine deut- lichere Zurückhaltung der Patientinnen und Patien- Die zum 1. Dezember 1975 eingerichtete Gutachter- kommission für ärztliche Behandlungsfehler blickt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Verfah- rensordnung am 1.12.2020 auf ihr 45-jähriges Be- stehen zurück. Hinter der Neufassung des bisherigen Statuts der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfeh- ler bei der Ärztekammer steht der Anspruch, bun- desweit einen möglichst einheitlichen Auftritt der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zu schaffen. Damit soll für die an den Verfahren beteilig- ten Patienten und Ärzte, aber auch für Anwälte und Versicherungen die Bearbeitung von Fällen bei ver- schiedenen Stellen erleichtert werden. Insgesamt wird dem Wunsch nach mehr Transparenz und Verbrau- cherfreundlichkeit Rechnung getragen. Die neue Ver- fahrensordnung folgt deshalb weitgehend der unter den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstel- len der Ärztekammern auf Bundesebene erarbeiteten Rahmenverfahrensordnung, welche der Vorstand der Bundesärztekammer im Dezember 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Vereinheitlichung der Verfahren Mit Blick auf eine Vereinheitlichung der Verfahren erfährt das Angebot der außergerichtlichen Streit- schlichtung für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientin- nen und Patienten mit der neuen Verfahrensordnung, die mit ihrem Inkrafttreten am 1.12.2020 auf die dann neu eingehenden Anträge Anwendung finden wird, eine Weiterentwicklung, ohne dass auf bewährte Strukturen verzichtet wird. Auch in Nordrhein werden künftig die Haftpflicht- versicherer und die Behandlungseinrichtung, für wel- che die Ärztin oder der Arzt tätig geworden ist (zum Beispiel Krankenhaus oder MVZ als Arbeitgeber), in den Kreis der Verfahrensbeteiligten aufgenommen. Hierbei handelt es sich nicht um eine grundlegende Veränderung des Verfahrens, denn aus rechtlichen Gründenwaren dieHaftpflichtversicherer und die Be- 45 Jahre Gutachterkommission: Neue Verfahrensordnung verabschiedet Mit der Verabschiedung einer neuen Verfahrensordnung für die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein hat die Kammerversammlung imMärz 2020 einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Wirkens der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen unternommen und so den Weg für eine zukunftsfeste Arbeit der Gutachterkommission in Nordrhein geebnet.
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