Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
Jahresbericht 2020 | 57 Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Statistische Übersicht Berichts- Berichts- zeitraum zeitraum Gesamtzahl 01.07.2019 – 01.07.2018 – seit 30.06.2020 30.06.2019 01.12.1975 I. 1. Zahl der Anträge 1.795 1.982 60.646 2. Zahl der Erledigungen 1.926 2.032 59.420 Davon 2.1 gutachtliche Erledigungen, davon 1.438 1.435 44.269 a) Gutachten (§ 8 III) 1.410 1.400 b) abschließende Gutachten (§ 10 von Amts wegen) 28 35 2.2 Behandlungsfehler (von 2.1.) absolut 408 409 13.940 in % 28,37 28,50 31,49 2.3 formelle Bescheide des Vorsitzenden 241 348 6.406 (z.B. Verfahrenshindernisse) 2.4 sonstige Erledigungen 247 249 8.745 (Rücknahmen, Unzuständigkeit) 3. noch zu erledigende Anträge 1.226 1.357 II. 1. Zahl der Anträge, 11.032 auf Erstattung eines abschließenden Gutachtens (§ 10 S.2) 571 586 (in Prozent der Erstgutachten zu I. 2.1a) (40,59) (41,86) 2. Zahl der 2.1 abschließenden Gutachten (§ 11), 559 601 10.362 (davon wichen im Ergebnis vom Erstgutachten ab) (77) (62) (772) 2.2 sonstige Erledigungen (Rücknahmen, Einstellungen) 19 28 395 3. noch zu erledigen 275 282 III. Abschließende Gutachten insgesamt (Abschnitt I. 2.1 b) und Abschnitt II. 2.1) 587 636 ten bei der Antragstellung in den Monaten April und Mai zeigte. Die Antragszahlen im Juni 2020 erreich- ten hingegen wieder das Vorjahresniveau. In 408 der 1.438 Begutachtungsfälle stellte die Gutachterkommission Behandlungsfehler fest, dies entspricht einer Quote von 28,37 Prozent, die damit auf dem Vorjahresniveau lag. Wie bereits in den Jahren zuvor lag der Schwer- punkt der Begutachtungen sowohl im ambulanten Sektor als auch im Krankenhausbereich bei Vorgän- gen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Allgemeinchirurgie, gefolgt von der Inneren Medizin im Krankenhaus und der Allgemeinmedizin im Pra- xisbereich. Diese Zahlen sind allerdings – gerade mit Blick auf die Innere Medizin und die Allgemeinme- dizin – ins Verhältnis zur Zahl der in den jeweiligen Gebieten tätigen Ärztinnen und Ärzte zu setzen. Ehrenamtliches Engagement unverzichtbar Bei der Durchführung der Verfahren wirken heute mehr als einhundert erfahrene sachverständige Ärz- tinnen, Ärzte, Juristinnen und Juristen mit Unterstüt- zung durch die Geschäftsstelle intensiv in der Fall- bearbeitung zusammen. Sie sorgen dafür, dass jeder Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und be- wertet wird. Dies gilt umsomehr, als immer öfter sehr komplexe Sachverhalte zur Überprüfung anstehen. Die Gutachterkommission ist dabei maßgeblich auf die fachgutachtliche Expertise sowohl von niederge- lassenen als auch von imKrankenhaus tätigen Ärztin- nenundÄrztenundden juristischenKommissionsmit- gliedern angewiesen. Daher kann die Arbeitsfähigkeit der Kommission mit Blick auf die ärztlichen Mitglie- der auch in Zukunft nur dann gesichert werden, wenn für ein Engagement in der Kommission ausreichend viele Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein gewonnen werden können, sei es als Gutachterin, Gutacher oder auch als Mitglied. Es ist dabei ein großes Anliegen der Kommission, mehr Ärztinnen für die Kommissions- arbeit zu gewinnen. Nähere Informationen und die aktuellen Dokumente finden Sie im Internet unter www.aekno.de/gutachterkommission Die in 7., neu bearbeiteter Auflage 2020 erschienene Broschüre „Gutachtliche Entscheidungen – Aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein“ kann telefonisch unter 0211 4302 2011, per Fax: 0211 4302 2019 oder per E-Mail: pressestelle@aekno.de kostenlos bestellt werden. Sie enthält die von Januar 2016 bis 2020 im Rheinischen Ärzteblatt er- schienenen Folgen der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ und steht auch auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein zum Herunter- laden als PDF-Dokument oder als E-Paper-Version zur Verfügung: www.aekno.de/gutachterkommisssion, Rubrik Weitere Informationen. www.aekno.de Gutachtliche Entscheidungen AusderArbeitderGutachterkommission fürärztlicheBehandlungsfehler beiderÄrztekammerNordrhein–veröffentlicht imRheinischenÄrzteblatt 26.02.20 12:42
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