Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

70 | Jahresbericht 2020 Medizinische Grundsatzfragen Ärztekammer Nordrhein Die ärztliche Weiterbildung im Umbruch Anfang Juli 2020 trat die neue Weiterbildungsordnung (WBO) für nordrheinische Ärztinnen und Ärzte in Kraft und stellte die Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer Nordrhein vor große Herausforderungen. Die Weiterbildung gehört zu den Kernaufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung. Der Erlass einer neuen Weiterbildungsordnung ist damit eine der wichtigsten Aufgaben der Ärztekammern. Auf Grundlage der auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt beschlossenen Muster-Weiterbildungsord- nung (MWBO) trat am 1. Juli 2020 die neue Weiter- bildungsordnung (WBO) für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in Kraft. Sie beginnt wie ihre Vorgängerin mit dem Passus: „Ziel der Weiterbil- dung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kennt- nisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Ab- schluss der Berufsausbildung besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsaus- übung.“ Obgleich das Ziel der Weiterbildung bleibt, hat sich auf dem Weg zum Facharzt einiges geän- dert. Die neue Weiterbildungsordnung setzt auf Kompetenzen statt auf Zeiten und Zahlen. Ein Schlüsselelement des neuen Regelwerks ist das elek- tronische Logbuch. Die Einführung des elektronischen Logbuchs, die Entwicklung der Antragsunterlagen für neue Befugnisse und die Einbindung der Abläufe in das IT-System sowie die Aufbereitung der neuen WBO für die Homepage der Ärztekammer Nordrhein ge- hörten zu den umfassendsten Aufgaben rund um die neue Weiterbildungsordnung. Mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung mussten unter anderem neue Unterlagen für die Genehmigung durch die kammerinterne Aufsicht erstellt und für verschiedene Veröffentlichungen vorbereitet wer- den. Auch wenn noch nicht alle Merkblätter und Erläuterungen fertiggestellt sind, die neue WBO ist im „Echtbetrieb“. Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein hat die zur WBO notwendigen Richtlinien erlassen und für neu eingeführte Bezeichnungen Prüferinnen und Prüfer berufen. Die Weiterbildungskommission hat Vorgaben und Empfehlungen zur Auslegung bezie- hungsweise Interpretation einzelner Bestimmun- gen abgegeben und der Weiterbildungsausschuss prüft in seinen Sitzungen, ob Veränderungen oder Weiterentwicklungen an der WBO notwendig sind. Hoher Beratungsbedarf Der Beratungsbedarf der Mitglieder hat in allen Bereichen der Abteilung Weiterbildung weiter zu- genommen. Die Zahl der telefonischen und schrift- lichen Anfragen ist konstant hoch. So erreichen die Weiterbildungsabteilung täglich circa 400 Telefo- nate und 100 schriftliche Anfragen. Die Einfüh- rung der neuen Weiterbildungsordnung erforderte einen besonders hohen Beratungsaufwand für die Mitglieder. Im Jahr 2019 zählte die Abteilung Wei- terbildung allein über 2.600 Anfragen zur neuen WBO. Die Zahl der Anträge liegt im vergleichbaren Rah- men der Vorjahre. Die Anträge auf Teilzeitweiter- bildung und die Fachkunden nach Strahlenschutz- verordnung steigen weiter an. Die Zunahme bei den Fortbildungszertifikaten ist auf das Ende des Fünf- jahreszeitraumes zum 30. Juni 2019 für viele nieder- gelassene Ärztinnen und Ärzte zurückzuführen. Professor Dr. Susanne Schwalen ist Geschäfts- führende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein und Leiterin des größten Ressorts innerhalb der Kammer mit knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dipl.-Volkswirt Karl-Dieter Menzel, Stellvertr. Ressortleiter und Leiter der Weiterbildungs- abteilung Bei Fragen zur Weiterbildung beraten wir Sie gern! Prüfungszulassung: Tel.: 0211 4302-2231 bis -2238, -2257, -2258 wbantrag@aekno.de Zulassung WB-Stätten und Befugnisse: Tel.: 0211 4302-2241–2248 wbbefug@aekno.de Prüfungsorganisation: Tel.: 0211 4302-2221 bis -2224, -2228 wbpruef@aekno.de Fortbildungszertifikate: Tel.: 0211 4302-2251 bis -2256 punktekonto@aekno.de Fachkunden RöV/Strahlenschutz: Tel.: 0211 4302-2261 bis -2264 wbstrahlenschutz@aekno.de www.aekno.de/Weiterbildung

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