Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

76 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen kenhäuser der Öffentlichkeit zugänglich. Die Lan- desgeschäftsstelle QS-NRW übermittelt die Daten für die Veröffentlichung und stellt die korrekte Zu- ordnung zu den Qualitätsberichten der Kranken- hausstandorte sicher. Die Bewertung der Ergebnisse des Erfassungs- jahres 2019 wird entsprechend der Entlastungsbe- schlüsse des G-BA im Kontext der COVID-19-Pan- demie mit deutlich verlängerten Rückmeldefristen für die Krankenhäuser bearbeitet. Eine Aussetzung der datengestützten Erfassung für das Jahr 2020 wurde nicht beschlossen. Die Da- ten des Gesamtjahres müssen zum 28. Februar 2021 übermittelt werden. Eine Verpflichtung zur unter- jährigen Datenlieferungen besteht im Jahr 2020 hingegen nicht. In allen Leistungsbereichen der Krankenhaus- Qualitätssicherung ergaben sich 2.169 rechnerische Auffälligkeiten, die im Strukturierten Dialog nach- verfolgt werden. Geschäftsstelle DeQS-NRW Die Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-West- falen (LAG NRW) ist derzeit für vier länderbezo- gene QS-Verfahren nach themenspezifischen Be- stimmungen der Richtlinie zur datengestützten ein- richtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS- RL) verantwortlich. Als neutrale und unabhängige Geschäftsstelle wurden die Ärztekammern Nord- rhein und Westfalen-Lippe gemeinsam beauftragt. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehört die Operationalisierung der Stellungnahmeverfahren und die Moderation der Fachkommissionen, die kammerübergreifend, interdisziplinär und inter- professionell besetzt sind. Die Bewertung der Er- gebnisse und die Empfehlung von Handlungskon- sequenzen erfolgen durch die Fachkommissionen. Für die Datenannahme sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zuständig. Die LAG NRW wird gemäß Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2021 auch die Verantwortung für die länderbezoge- nen Verfahren der Krankenhausqualitätssicherung übernehmen. Für das Erfassungsjahr 2019 werden im Jahr 2020 rechnerische Auffälligkeiten auf Basis fallbe- zogener Daten im Verfahren PCI bewertet, Maß- nahmen vorgeschlagen und die Umsetzung der Zielvereinbarungen im Vergleich zum vorangehen- den Erfassungsjahr nachverfolgt. Im Verfahren QS WI beziehen sich die ermittelten Ergebnisse auf einrichtungsbezogene Daten. Die fallbezogenen Qualitätsindikatoren werden in diesem Verfahren ebenso wie in den Verfahren Cholezystektomie und QS NET unter Verwendung von Sozialdaten der Krankenkassen berechnet und künftig durch die Bundesebene (Institut nach §137a SGB V) zur Ver- fügung gestellt. In die länderbezogenen Verfahren der Richtlinie DeQS-NRW 2020 gehen derzeit nur Daten gesetzlich krankenversicherter Patientin- nen und Patienten ein. Eine einrichtungsbezogene Veröffentlichungspflicht, zum Beispiel in den Qua- litätsberichten der Krankenhäuser, wurde für das Erfassungsjahr 2019 nicht beschlossen. CIRS-NRW: Patientensicherheit gemeinsam fördern In wenigen Jahren ist aus einer Initiative der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigun- gen sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein- Westfalen ein bewährtes Instrument geworden, die Patientensicherheit im Land zu verbessern: CIRS- NRW, kurz für Critical Incident Reporting System, hat knapp 2.400 Berichte veröffentlicht. In dem Lern- und Berichtssystem können Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiter in Praxen und Kliniken auf www.cirs-nrw.de anonym über kritische Ereignisse berichten, sie kommentieren und Lösungsvorschlä- ge anbieten. 2019 haben sich die Apothekerkam- mern NRW ebenfalls angeschlossen. Seit 2017 erfüllt CIRS-NRW die Anforderungen an ein einrichtungsübergreifendes Fehlermelde-           Verfahren nach Richtlinie DeQS-NRW 2019 Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) Cholezystektomie QS NET (Nierenersatztherapie) Mehr Informationen finden Sie unter www.lag-nrw.de .

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