Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2020 | 77 Medizinische Grundsatzfragen systemlaut„BestimmungdesGemeinsamenBundes- ausschusses von Anforderungen an einrichtungs- übergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)“, die am 5. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschlag im Sinne von § 17b Abs. 1a Nr. 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vereinba- ren wollen, können bei CIRS-NRW eine Konformi- tätserklärung zur Teilnahme erhalten. Peer-Review in der Intensivmedizin Die Ärztekammer Nordrhein bietet Peer-Review- Verfahren nach dem Curriculum der Bundesärzte- kammer für die intensivmedizinischen Einrichtun- gen an. Einmal im Jahr findet ein Austauschtreffen der aktiven Peers mit einer Refresher-Schulung statt. Als Peer-Botschafter begleiten Dr. Andreas Grundmeier, Direktor der Klinik für Notfall- medizin und Internistische Intensivmedizin an den Evangelischen Kliniken Essen-Mitte, und Bodo Weidenstrass, Pflegeleiter der Chirurgischen Intensivstation der Uniklinik Düsseldorf, das Re- view-Verfahren bei der Ärztekammer Nordrhein und sind bei Fragen kollegiale Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte. Aufgrund der Corona-Pandemie und der beson- deren Belastung für die Intensivstationen konnten in diesem Jahr leider keine Vor-Ort-Begehungen durchgeführt werden. Das Peer-Review-Verfahren bietet jedoch im Nach- gang der Pandemie eine sehr gute und sinnvolle Möglichkeit, in den interdisziplinären und inter- professionellen Austausch auf Augenhöhe zu gehen, um Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten aus- zutauschen. Die Ärztekammer Nordrhein steht mit den ande- ren Landesärztekammern, der Bundesärztekammer und weiteren Akteuren zum Thema Peer-Review regelmäßig im Austausch. QS Früh- und Reifgeborene Im Auftrag des G-BA führt die QS-NRW mit den Perinatalzentren in NRW, die die Personalvorgaben in der Pflege gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene nicht erfüllen, den in der Richtlinie im Rahmen der Übergangsbestimmun- gen vorgesehenen klärenden Dialog. Die Geschäfts- stelle betreut die hierzu gebildete Fachgruppe, die mit Chef- und Oberärzten der Neonatologie, Pflege- experten, Vertretern der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und Vertretern der Landes- verbände der Kranken- und Ersatzkassen interpro- fessionell besetzt ist. QS in der Reproduktionsmedizin Ziel der Qualitätssicherung der Ärztekammer Nordrhein ist eine reproduktionsmedizinische Ver- sorgung auf einem hohen fachlichen Niveau unter Wahrung ethischer Prinzipien und unter Beach- tung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ins- besondere die Förderung der Sicherheitskultur für Patientinnen und Patienten unter strikter Beach- tung des Kindeswohls sind wichtige Anliegen. Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung für Maßnah- men der assistierten Befruchtung mit Verwendung von Keimzellen oder Embryonen ergibt sich aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Für die bei der Ärztekammer Nordrhein ange- siedelte Stelle gemäß §121a SGB V sind ergänzend die Regelungen der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord- rhein-Westfalen (MAGS) zur Entscheidung über die Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß §121a SGB V aus dem Jahr 2019 zu berücksichtigen. Das Verfahren sieht ab 2020 die Abgabe eines Jahresberichts einschließlich einer Erklärung zur Anzahl der durchgeführten Leistungen sowie kolle- gialer Gespräche in einem Turnus von drei bis fünf Jahren vor. QS in der Hämotherapie Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blut- produkte oder hämatopoetische Stammzellzuberei- tungen anwenden, müssen gemäß § 15 Transfusi- onsgesetz (TFG) ein System der Qualitätssicherung (QS-System) für die Anwendung von Blutprodukten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik einrichten. Der Ärzteschaft obliegt gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TFG die Überwachung der Qualitätssicherung. Im Frühjahr 2020 hat die Geschäftsstelle Qualitätssicherung diese Aufgabe vom Institut für Qualität im Gesundheitswesen (IQN) übernommen. Die derzeit 294 betroffenen Einrichtungen in Nordrhein kommen ihren Berichtspflichten unter Nutzung einer speziell dafür entwickelten Web- anwendung nach, auch die Bewertung und Rück- meldung durch die Geschäftsstelle erfolgt online. Einrichtungen, die das Verfahren QS Hämo- therapie des betreffenden Jahres erfolgreich abge-

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