Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
80 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Ausbildungsvertragsunterlagen Bei der Ärztekammer Nordrhein können sämt- liche für die MFA-Berufsausbildung notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel die Berufsausbil- dungsvertragsformulare angefordert werden. Diese stehen auch auf der Homepage unter www.aekno. de/MFA zum Download bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisstellen, aber auch in der Hauptstelle stehen als Ansprechpartner für die Beratung der an der Be- rufsbildung beteiligten Personen zur Verfügung. Der Berufsbildungsausschuss Der Berufsbildungsausschuss ist das höchste Be- schlussorgan in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung. Er erlässt Rechtsvor- schriften für die Durchführung der Ausbildung, zum Beispiel zu Prüfungsvorschriften, zum Aus- bildungsvertrag und zum Ausbildungsnachweis sowie zur Anrechnung von Vorkenntnissen auf die Ausbildungszeit (§§ 7, 47, 54, 59 und 79 BBiG). Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wich- tigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beteiligen. Dazu gehören alle Belange der Berufs- ausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung, die von grundsätzlicher und wesent- licher Bedeutung sind. Der Berufsbildungsausschuss besteht aus sechs Arbeitgeber-, sechs Arbeitnehmer- und sechs Leh- rervertretern. Die Mitglieder und ihre Stellvertre- ter werden vomMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales berufen und vom ÄkNo-Sachbereich Generalthemen Ausbildungswesen Medizinische Fachangestellte betreut. Aufgabenerstellungsausschuss Für zentrale schriftliche Prüfungen hat die Ärzte- kammer Nordrhein einen Aufgabenerstellungsaus- schuss errichtet, der paritätisch mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertretern besetzt ist. Dieser Aufgabenerstellungsausschuss entwickelt und beschließt die schriftlichen Prüfungsaufgaben. Hierfür steht dem Aufgabenerstellungsausschuss ein Aufgabenpool zur Verfügung, dem die ent- wickelten schriftlichen Prüfungsfragen zugeführt, aber auch entnommen werden können. Der Auf- gabenpool ist ein Gemeinschaftsprojekt von insge- samt acht Ärztekammern. Die Ärztekammer Nordrhein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Errichtung des zentralen Aufgabenpools für die Erstellung, Verwaltung und Nutzung schriftlicher Prüfungsaufgaben im „um- brella consortium for assessment networks“, kurz UCAN genannt. UCAN ist eine gemeinnützige Organisation, die als Dachverband für verschiedene Assessment Netz- werke und Prüfungsverbünde fungiert. Durch die Beteiligung am Aufgabenpool mit insgesamt acht Ärztekammern können Synergieeffekte genutzt und Kosten reduziert werden. Prüfungsausschüsse Für die Durchführung der Abschlussprüfung er- richtet die Ärztekammer Nordrhein Prüfungsaus- schüsse (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BBiG). Die Prüfungsaus- schüsse nehmen die praktischen und mündlichen Prüfungsleistungen ab (§ 39 Abs. 2 BBiG). Sie sind an den regionalen Kreisstellenstandorten angesie- delt. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mit- gliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungs- gebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Ärztin/ einem Arzt als Beauftragte/Beauftragter der Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber, einer Arzthelferin/ einem Arzthelfer oder einer/einem Medizinischen Fachangestellten als Beauftragte/Beauftragter des Arbeitnehmers sowie einer Lehrkraft einer berufs- bildenden Schule. Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehren- amtlich. Für bare Auslagen und Zeitversäumnis wird eine Entschädigung gezahlt. Fortbildungen steigern die Attraktivität des Berufsbildes Um Mitarbeiter langfristig an die eigene Pra- xis zu binden, ist es wichtig, Perspektiven zu schaffen. Ein Schlüssel hierzu ist neben einer leis- tungsgerechten Bezah- lung die Möglichkeit zur Fort- und Weiter- bildung, zum Beispiel die Aufstiegsqualifizie- rungen zur „Fach- wirtin für medizini- sche ambulante Ver- sorgung“ oder zur „Entlastenden Versor- DieÄrztekammer und die KassenärztlicheVereinigung informieren Weiter geht’s - fortbilden und durchstarten Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte www.fortbildung-m fa.de mfa-final_050218_mfa-fortbildung.qxd 06.02.2018 21:06 Seite1
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