Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
Gutachten- und Sachverständigenwesen Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), „auf Verlangen der zuständigen Behörden (…) Sachverständige zu benennen“. Pro Jahr erhält sie fast 2.000 Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. Die Gesamtzahl der Anfragen der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Sachver- ständigenbenennung betrug im Jahr 2019 1.827 (–2% gegenüber 2018). Alle Amtsgerichte, Land- gerichte und Staatsanwaltschaften im Kammer- bereich richteten Anfragen an die ÄkNo (55 Amts- gerichte, 9 Landgerichte und 9 Staatsanwaltschaf- ten). 5,5 Prozent der Vorgänge kamen, zumeist veran- lasst durch andere Ärztekammern, von juristischen Institutionen außerhalb des Kammergebietes. Der Anteil der auf elektronischem Weg gestellten An- fragen ist nach wie vor klein (3,6 %). Der weit überwiegende Teil der Anfragen betraf zivilrechtliche Verfahren (83 %), von denen über ein Drittel Arzthaftungsverfahren waren. Diese kamen überwiegend aus der stationären Gesundheitsver- sorgung (67 %). Mit 39 Prozent waren die chirur- gischen Fachgebiete am häufigsten betroffen (davon 53 % Orthopädie und Unfallchirurgie). Es folgten Innere Medizin und Allgemeinmedizin (13 %), Frauenheilkunde/Geburtshilfe (10 %) und Neurologie/Psychiatrie (5 %). Bei den zivilrechtlichen Verfahren ohne Ärzte als Prozesspartei ging es in 67 Prozent der Fälle um Unfallfolgen, Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Verfahren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen Notwendigkeit von Leistungen betrug zwölf Pro- zent. Fünf Prozent der Vorgänge betrafen die Klä- rung der Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen. Mit 216 Vorgängen erreichten die ÄkNo mehr Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- verfahren gegen Mitglieder der Kammer (2018: 199). In 76 Prozent der Fälle ging es um den Vor- wurf der fahrlässigen Tötung, in 18 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 95 Prozent der Be- handlungsfälle stammten aus der stationären Ver- sorgung, die chirurgischen Fachgebiete waren mit 40 Prozent, die internistischen Fachgebiete mit 29 Prozent betroffen (Frauenheilkunde/Geburtshilfe 5 %, Neurologie/Psychiatrie 4 %). In sechs Fällen kam es auf der Basis von schriftlichen Stellung- nahmen der Ärztekammer zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Insgesamt wurden 1.407 Kolleginnen und Kol- legen aus dem Kammerbereich als medizinische Sachverständige benannt. 82 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen
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