Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020

86 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen GKV-Moderniesierungsgesetz (GMG) ∤ Das SGB V wird um § 291 erweitert. ∤ Die Einführung einer TI wird vorgesehen unter der Gründung Betreibergesellschaft der gematik. ∤ Die Einführung einer eGK wird für das Jahr 2006 vorgesehen. Gründung der Gematik als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur. ∤ Gesellschafter sind die BÄK, die BZÄK, der DAV, die DKG, der GKV-Spitzenverband, die KBV sowie die KZBV. Die Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist seit Jahresanfang bei der Ärztekammer Nordrhein möglich. Die Krankenkassen geben die erste Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK G1) an ihre Versicherten aus. ∤ Auf der eGK befindet sich jetzt ein Lichtbild. Weitere Funktionen werden zunächst nicht genutzt. Das E-Health-Gesetz wird beschlossen. ∤ Es modifiziert hauptsächlich das 5. Buch des SGB V zur Gesetzlichen Krankenversicherung. ∤ Es definiert zahlreiche digitale Anwendungen für das Gesundheitswesen, die im Rahmen der Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommen sollen. Das E-Health-Gesetz tritt in Kraft. ∤ Niedergelassene Vertragsärzte werden verpflichtet, die technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) bis zum Sommer 2018 nachzuweisen. Das Bundesgesundheitsministerium verlängert im Juli die Frist zur Anbindung an die TI für Arztpraxen um ein halbes Jahr auf den 31.12.2018. ∤ Ab Oktober 2017 müssen alle GKV-Versicherten spätestens über eine eGK der 2. Generation verfügen. Die neueren Karten sind kompatibel mit der Anwendung des VSDM. ∤ Im November werden der erste Konnektor und der erste Kartenterminal für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur von der gematik zugelassen. Die KBV und die DKG treffen eine Refinanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband für die Anbindung der Praxen und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur (TI). ∤ Weitere Konnektoren, Kartenlesegeräte und Softwarelösungen werden von der gematik zugelassen. ∤ Sofern Ärztinnen und Ärzte bis zum 31.3.2019 den KVen nachweisen können, dass sie die erforderlichen Komponenten für den Anschluss an die TI bestellt haben, reicht die Einführung bis zum 30.6.2019. Erst, wenn die Anbindung bis dahin weiterhin nicht erfolgt ist, müssen Ärztinnen und Ärzte mit finanziellen Sanktionsmaßnahmen rechnen. Am 14.3.2019 beschließt der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie die Übernahme der Gesellschafteranteile mit 51% der gematik durch den Bund sowie den Zugang zur Patientenakte per Smartphone ab 2021. ∤ Mit dem TSVG müssen Ärztinnen und Ärzte ab dem 1.1.2021 die elektronische Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit dem eHBA-signiert an die Krankenkassen übermitteln ∤ Seit Juli 2019 sind über die Ärztekammer Nordrhein eHBAs der 2. Generation beantragbar, die für den Einsatz in der TI geeignet sind. Im Juli beschließt der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). ∤ Ärzte müssen ab 2021 in der Lage sein, auf die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen. ∤ Ab 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte elektronische Rezepte (eRezept) mit eHBA signiert an die Krankenkassen übermitteln. ∤ Die gematik GmbH soll einen elektronischen Verzeichnisdienst zum 1.12.2020 bereitstellen. Über diesen Verzeichnisdienst sollen alle TI-Teilnehmer auffindbar und eindeutig identifizier- bar sein. Weiterhin sollen Patienten über diesen Dienst Zugriffsrechte an Leistungserbringer individuell vergeben können. Historie der Digitalisierung im Gesundheitswesen 2004 2005 2009 2011 2016 2017 2018 2019 2020 2015

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=