Jahresbericht Ärztekammer Nordrhein 2020
88 | Jahresbericht 2020 Ärztekammer Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen Arztausweise der Ärztekammer Nordrhein Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur für die Telematikinfrastruktur Der eHBA der Generation 2 ermöglicht seinen Inhabern den Einsatz im Rahmen der Telematik- infrastruktur. Über den eHBA sind Ärztinnen und Ärzte eindeutig identifizierbar. Außerdem können elektronische Informationen gezielt verschlüsselt werden, sodass sie nur von Inhabern, die auch über einen eHBA verfügen, gelesen werden können. Der eHBA verfügt über eine Signaturfunktion, mit der die Ärztin oder der Arzt elektronische Dokumen- te vor der Datenübermittlung elektronisch unter- schreiben kann. Diese elektronische qualifizierte Signatur (QES) ist rechtsverbindlich vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift. Die Ärztekammer Nordrhein hat für ihre Mit- glieder seit 2009 kontinuierlich eHBAs mit quali- fizierter elektronischer Signatur ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über von der gema- tik zugelassene Vertrauensdienstanbieter (VDA). Gemäß der aktuellen Gesetzgebung zur Digitali- sierung im Gesundheitswesen sollen Ärztinnen und Ärzte einen eHBA im Rahmen der Telematik- infrastruktur einsetzen, um zum Beispiel ab 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließ- lich elektronisch mit eHBA signiert an die Kran- kenkassen zu übermitteln. Die Ausgabe von eHBAs ist gesetzlich streng geregelt. So müssen dabei die Vorgaben der eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des deutschen Ver- trauensdienstegesetzes (VDG) eingehalten werden. Ein klassisches Identifizierungsverfahren ist zum Beispiel Post-Ident bei der Deutschen Post. Seit Juli 2019 können Ärzte bei der Beantra- gung über das Mitgliederportal meineAekno auf www.meineaekno.de zwischen verschiedenen Ver- trauensdienstanbietern (Bundesdruckerei GmbH, medisign GmbH oder T-Systems International GmbH) wählen. Elektronischer Arztausweis-light (eA-light) – der kosten- freie Mitgliederausweis der Ärztekammer Nordrhein (nicht für die Telematikinfrastruktur geeignet) Als kostenfreie Alternative zum eHBA gibt die Ärztekammer Nordrhein seit 2012 auch den eA-light an Mitglieder aus. Der eA-light verfügt über einge- schränktere elektronische Funktionen und kann daher nicht für Anwendungen im Rahmen der Te- lematikinfrastruktur verwendet werden. Die Aus- weise sind fünf Jahre gültig. Kontinuierlich werden in der Hauptstelle und vor Ort in den Kreisstellen eA-lights an antragstellende Kammermitglieder persönlich ausgegeben. Parallel zur persönlichen Beantragung vor Ort werden auch über das meine- ÄkNo-Portal (www.meineaekno.de ) beantragte eA- lights an Ärzte per Briefpost verschickt. Nähere Informationen zur Beantragung und Ausgabe des eA-lights finden Sie unter: www.aekno.de/aerzte/elektronische-arztausweise/ elektronischer-arztausweis-light Nährere Informationen zur Beantragung und Ausgabe eines eHBAs hat die Ärztekammer Nordrhein auf ihrer Homepage zusammengestellt unter: www.aekno.de/ehba Portal der Ärztekammer Nordrhein Prüfung und Übermittlung der Daten durch den Arzt an den eHBA- Anbieter Antragsportal des eHBA- Anbieters Arzt vervoll- ständigt den Antrag Identifizierungs- stelle Persönliche Identifizierung des Arztes Überblick Antragsprozess © Bundesärztekammer 1 2 3
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