Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2024 17 mer Nordrhein am Deutschen Ärztetag, dem wichtigsten Beschlussgremium der Ärzteschaft auf Bundesebene, teilnehmen. In Ausschüssen und Kommissionen beraten zahlreiche weitere Ärztinnen und Ärzte den Kammervorstand und den Präsidenten. Rund 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind ehrenamtlich in der Ärztekammer Nordrhein engagiert und prägen die Kammerarbeit. Selbstverwaltung ganz nah Ärztliche Selbstverwaltung findet aber nicht nur in der Hauptstelle in Düsseldorf statt, sondern gerade auch „vor Ort“ in den Kreisen und Städten. Ob Beratung, Fortbildung, Notfalldienst, Schlichtungswesen oder Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten: In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt kümmern sich die lokal zuständigen Ärztinnen und Ärzte um die Anliegen des Berufsstandes sowie der Patientinnen und Patienten. Auch die Mitarbeit und Mitgestaltung in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen sowie der Kontakt zur Öffentlichkeit gehören dazu. Die Verantwortung auf der lokalen Ebene trägt der Kreisstellenvorstand, dem je nach Größe der Kreisstelle sieben bis elf Ärztinnen und Ärzte angehören. Auch die Vorstände der 27 Kreisstellen in Nordrhein werden 2024 bei den Kammerwahlen gewählt. Privileg der freien Berufe Dass Ärztinnen und Ärzte die wichtigen Fragen und Rahmenbedingungen ihres beruflichen Alltags selbst regeln dürfen, ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Dieses Vorrecht räumt der Gesetzgeber nur wenigen Berufen ein. Es liegt im Status des freien Berufs begründet, dessen Charakteristikum die eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Tätigkeit ist. Damit ist der ärztlichen Selbstverwaltung die Aufgabe und die Chance gegeben, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Ihre Stimme zählt! Die Herausforderungen, vor denen Sie als Ärztinnen und Ärzte tagtäglich stehen, sind immens. Und viele von Ihnen spüren, dass derzeit entscheidende Weichen gestellt werden. In diesen Zeiten des Umbruchs liegen viele Möglichkeiten: So haben Sie 2024 aufs Neue die Wahl, diejenigen Vertreterinnen und Vertreter in die Ärztekammer Nordrhein „hineinzuwählen“, die Sie selbst für die Richtigen halten, künftig den gesundheitspolitischen Kurs zu bestimmen. Sie können aber auch selbst aktiv werden und sich in einer der Wahllisten engagieren oder eine eigene Wahlliste gründen. Wie das geht, können Sie auf unserer Homepage https://www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 nachlesen. Wie auch immer Sie sich entscheiden – mit Ihrer Wahl setzen Sie ein Zeichen für eine starke und selbstbestimmte Ärzteschaft, die in Zeiten einer zuSpezial 1. Jede Wahlliste erhält die Möglichkeit, ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument mit Selbstinformationen elektronisch bis zum 5. April 2024, 18.00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter folgender Mailadresse selbstinformation2024@ aekno.de einzureichen. 2. Als Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein: vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten. 3. Alle zur Wahl zugelassenen Listen erhalten einen QR-Code, der neben dem Listennamen im Rheinischen Ärzteblatt abgedruckt wird. Sollte eine Liste bis zum 5. April 2024 keine Selbstinformation einreichen, wird – damit der QR-Code nicht ins Leere läuft – die Wahlliste aus dem Rheinischen Ärzteblatt hinterlegt und mit dem Zusatz versehen, dass die Wahlliste bis zum 5. April keine Selbstinformation bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht hat. 4. Um Ressourcen zu sparen, werden in den Wahlvorschlagslisten im Rheinischen Ärzteblatt nur noch die ersten zehn Kandidatinnen und Kandidaten genannt und mit dem Hinweis versehen, dass die Listen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten und den vollständigen Angaben im Internet unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden sind. Hat eine Liste mehr als zehn Kandidatinnen und Kandidaten wird der Zusatz „u.w. plus Gesamtanzahl der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten“ erscheinen. Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten Nach Beschluss des Kammervorstands erhalten erstmalig bei der kommenden Wahl alle Wahllisten (zu Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen) die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen, die im Rheinischen Ärzteblatt über einen QR-Code abrufbar und auf der Homepage mit der Wahlliste verlinkt werden. Im Rheinischen Ärzteblatt werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen in der vorgezogenen Juniausgabe 2024 (Erscheinungsdatum 24. Mai) veröffentlicht. Dabei wird neben jedem Wahlvorschlag ein QR-Code erscheinen, der zu den Selbstinformationen der jeweiligen Wahlliste führt. Die Regelungen zu den Selbstinformationen der Wahllisten sind nachstehend wiedergegeben: nehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens und des rasanten Fortschritts in der Medizin so wichtig ist wie nie zuvor. Der Startschuss für die Kammerwahlen 2024 fällt mit der Auslegung der Wählerverzeichnisse vom 1. bis 14. März in den Kreisstellen (siehe hierzu die Zeitleiste Seite 14/15). Die Richtigkeit Ihrer Daten können Sie aber schon jetzt online über das Portal der Ärztekammer Nordrhein unter www.meineaekno.de überprüfen. Sie möchten bei den Kammerwahlen kandidieren oder eine Wahlliste unterstützen? Dies ist noch bis zum 5. April 2024, 18 Uhr, möglich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
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