Rheinisches Ärzteblatt 1/2024

18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2024 Spezial In der Juniausgabe des Rheinischen Ärzteblatts, das 2024 schon am 24. Mai erscheinen wird, können sich die unterschiedlichen Listen in Wahlanzeigen vorstellen. Alle Wahlvorschlagslisten mit QR-Code und hinterlegten Selbstinformationen finden Sie ebenfalls dort und im Internet (Informationen zur Veröffentlichung von Wahlanzeigen finden Sie auf Seite 18, Informationen zu den Selbstinformationen der Wahllisten auf Seite 17). Die Wahl selbst ist eine Briefwahl. Ihre Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln erhalten Sie per Post ab dem 21. Mai 2024. Und dann läuft die Zeit: Alle Wahlbriefe, die bis zum 28. Juni, bis 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind, zählen. Wir für Sie! Uns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ärztekammer ist es wichtig, dass Sie Ihr Stimmrecht ausüben können und jederzeit die Informationen erhalten, die Sie für Ihre Wahl oder Ihre Kandidatur benötigen. Wir werden Sie daher von heute an bis zur konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 31. August 2024, die das Ende der Wahl markiert, medial begleiten. Der junge Arzt in der Weiterbildung, die Kollegin aus dem Gesundheitsamt, der Landarzt, die Kollegin aus der Notaufnahme in der Klinik, die nicht mehr berufstätige Ärztin im Ruhestand – Sie alle sind Mitglieder unserer Ärztekammer, aber informieren sich über unterschiedliche Medien. Aus diesem Grund werden wir unsere Kampagne auf unterschiedlichen medialen Kanälen laufen lassen. 1. Z ur Wahl der Kammerversammlung soll jede Wahlgruppierung die Möglichkeit erhalten, im Rheinischen Ärzteblatt eine Anzeige aufzugeben, die je Liste und Wahlkreis eine Druckseite nicht überschreiten darf. Nach Wunsch kann der Text auf 1/1, 1/2 hoch und quer, 1/3 quer, 1/4 hoch und quer oder 1/6 hoch und quer Druckseite beschränkt werden. 2. Diese Anzeigen können nur einmal erscheinen, und zwar alle in derselben Ausgabe (Rheinisches Ärzteblatt Juni, 2024 – vorgezogener Erscheinungstermin 24. Mai 2024). Die Juniausgabe ist deshalb vorgesehen, weil in dieser Ausgabe auch alle Wahlvorschläge abgedruckt und die Stimmzettel spätestens am 21. Mai an die Wählerinnen und Wähler versandt werden. 3. Die inhaltliche Gestaltung der Anzeigen liegt in der Verantwortung der Wahlgruppierungen. In jeder Anzeige muss eine Person bezeichnet werden, die hierfür die Verantwortung trägt. 4. Die verbindliche Buchung der Anzeige (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 5. April 2024, 18.00 Uhr beim WWF-Verlag vorliegen: WWF-Verlagsgesellschaft mbh, Am Eggenkamp 37–39, 48268 Greven, Telefon 02571 9376-31, E-Mail: verlag@wwf-medien.de, Stichwort: Wahlanzeige 5. Die vier Umschlagseiten des Blattes werden von Wahlanzeigen freigehalten. 6. Die Verteilung der Wahlanzeigen auf die im Blatt üblicherweise für Anzeigen zur Verfügung stehenden Seiten wird unter Aufsicht der Justiziarin bzw. des Justiziars der Ärztekammer Nordrhein zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt nach Eingang aller Anzeigenbuchungen per Los entschieden. Aus einem Lostopf mit den zur Verfügung stehenden Seiten wird jeweils eine Seite gezogen, dann wird eine Anzeigenbuchung dieser Seite zugelost und so fort, bis alle Buchungen untergebracht sind. 7. Die Kosten für die Veröffentlichung der Anzeigen müssen von den einzelnen Wahlgruppierungen getragen werden. Mit dem WWF-Verlag ist eine Sonderregelung mit Preisnachlass ausgehandelt worden, nach der bei Aufgabe der Anzeigen auf dem oben geschilderten Weg die dem Vorstand vorliegenden Preise zuzüglich MWSt. gelten. (siehe: www. aekno.de/aerztekammer/ wahlen2024 und Anlage 1) 8. Die Veröffentlichung von Wahlanzeigen bezüglich der Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein ist nicht vorgesehen. 9. B eilagen sind von der Regelung nicht erfasst. 10.A nzeigen, in denen zur Gründung einer Liste aufgerufen wird, sind ebenfalls nicht erfasst. 11. Die Wahlanzeigen sollen auch in der Online-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes erscheinen. Veröffentlichung von Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt (Juni 2024) Nach Beschluss des Kammervorstandes können die Wahlgruppierungen nach den folgenden Regelungen vor den Kammerwahlen 2024 Anzeigen im Rheinischen Ärzteblatt veröffentlichen, um sich mit ihrem Programm den potenziellen Wählern vorzustellen. Selbst gestalten Kammer WählEn KAMMERWAHLEN 2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024

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