Rheinisches Ärzteblatt 1/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik 20 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2024 Entschließungen der 10. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 18. November 2023 im Wortlaut Ein ausführlicher Bericht über die Kammerversammlung ist in der Dezember-Ausgabe 2023 des Rheinischen Ärzteblatts erschienen. Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren Die Kammerversammlung fordert den Bundesgesetzgeber auf, im Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) unverzüglich ein Rauchverbot (Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis) in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu verankern. Dieses Verbot war im Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG) gut begründet enthalten und wurde ohne Begründung im Kabinettsentwurf gestrichen. Ungeborene Kinder und Minderjährige haben nicht die Wahl, sich einer Autofahrt mit rauchenden Erwachsenen zu entziehen und benötigen daher besonderen Schutz, den die Ärzteschaft seit Jahren einfordert. Das Rauchen von Cannabis in Kraftfahrzeugen durch Mitfahrer ist unter Strafe zu stellen, da die Fahrtüchtigkeit der Fahrenden relevant beeinträchtigt wird. Verbot/Beschränkung von Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit Die Kammerversammlung fordert den Bundesgesetzgeber auf, unverzüglich ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen – noch bevor 2026 das EU-Batteriegesetz greift. Bis zum wirksamen Verbot fordert die Kammerversammlung die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen (z.B. Pfandsystem, Verteuerung der Einwegprodukte durch erhöhte Besteuerung, Aufklärungskampagne, etc.) zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Anliegen der Aktion „Praxenkollaps“ in Nordrhein Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Anliegen der Aktion „Praxenkollaps“ in Nordrhein. Bei der Aktion „Praxenkollaps“ handelt es sich um ein Bündel von Protestmaßnahmen, das eine Änderung der Politik des amtierenden Bundesgesundheitsministers Lauterbach mit dem Ziel der Verhinderung des Zusammenbruchs der ambulanten medizinischen Versorgung zum Ziel hat. Die Teilnehmer der Aktion vertreten die Auffassung, dass die ambulante medizinische und insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung in höchstem Maße bedroht ist. Sie muss als wesentlicher Bestandteil der Daseinsfürsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes erhalten werden. Die Aktion wird getragen und unterstützt von 36 ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und Arztgruppen aus Nordrhein. Patientenversorgung nur noch mit gemeinsamen Protesten zu sichern Im Sinne einer stabilen Patientenversorgung unterstützt die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Bemühungen der niedergelassenen Ärzteschaft zusammen mit anderen Organisationen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe wie z.B. der Aktion „Praxenkollaps“ oder dem „Aktionsbündnis Patientenversorgung“ in Nordrhein. Bei der Aktion „Praxenkollaps“ handelt es sich um ein Bündel von Protestmaßnahmen innerärztlich, das eine Änderung der Politik des amtierenden Bundesgesundheitsministers Lauterbach mit dem Ziel der Verhinderung des Zusammenbruchs der ambulanten medizinischen Versorgung zum Ziel hat. Das „Aktionsbündnis Patientenversorgung“ ist ein über die Ärzteschaft hinausgehendes Bündnis mit anderen Gesundheitsberufen. Die Teilnehmer aller Aktionen vertreten die Auffassung, dass die ambulante medizinische und insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung in höchstem Maße bedroht ist. Sie muss als wesentlicher Bestandteil der Daseinsfürsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes erhalten werden. Die Aktionen werden getragen und unterstützt von insgesamt 36 ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und Arztgruppen, Zahnärzten, Apotheken und VMF aus Nordrhein. Krankenhausreform – Vorhaltevergütung sinnvoll gestalten Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt ausdrücklich eine bundesweite Reform des Krankenhaussektors mit dem Ziel, die Behandlungsqualität zu steigern und die Versorgungssicherheit zu gewähren. Die aktuellen Bemühungen und Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums erfüllen die Anforderungen an die notwendigen Reformen nicht. Aus Sicht der Nordrheinischen Ärzteschaft muss ein wesentlicher Bestandteil der Reform eine echte Vorhaltefinanzierung sein. Die Vorhaltevergütung soll den wirtschaftlichen Druck im Krankenhaus lindern und Fehlanreize eliminieren, wie beispielweise das Einsparen von essentieller Infrastruktur, um finanzielle Ergebnisse zu verbessern. Erste positive Ansätze in Richtung einer Vorhaltvergütung sind durch die aktuellen Regelungen der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten bereits umgesetzt. Als singuläre Maßnahme wirkt diese jedoch teilweise kontraproduktiv. Deshalb fordert die Ärztekammer Nordrhein, dass neben dem Pflegebudget auch die ärztlichen Personalkosten in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein müssen. Eine wirksame Vorhaltefinanzierung muss folgende Eckpunkte berücksichtigen: Der Umfang der durch eine Vorhaltefinanzierung berücksichtigen Kosten (Vorhaltekosten) ist inhaltlich eindeutig zu definieren. Dabei sind insbesondere personenbezogene Kosten für ärztliche, pflegerische, andere medizinische Leistungen und für den Reinigungsdienst zu berücksichtigen. Der Umfang der Refinanzierung von Vorhaltekosten darf sich nicht an Mindestanforderungen für die Strukturqualität orientieren, sondern muss insbesondere eine angemessene patientengerechte Personalausstattung kostendeckend refinanzieren. Die Berechnung einer adäquaten ärztlichen Vorhaltung kann anhand des Personalberechnungstools der Bundesärztekammer erfolgen. Eine Vergütung nach geltenden Tarifverträgen ist in der Berechnung zugrunde zu legen. Eine ärztliche Untergrenzenverordnung äquivalent zur Pflege wird abgelehnt.

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