Rheinisches Ärzteblatt 1/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik 24 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2024 Viel Einigkeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der ambulanten Versorgung – gut eine Woche nach den gemeinsamen Protestaktionen von Ärzte- und Apothekerschaft in NRW ist der Ärger über die aktuelle Gesundheitspolitik auch in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) am 24. November deutlich spürbar gewesen. von Christopher Schneider „Die gesamtpolitische Lage und der derzeitige Zustand des Gesundheitswesens, insbesondere auch im vertragsärztlichen Bereich, sind hoch problematisch“, bilanzierte Dr. Frank Bergmann, KVNO-­ Vorstandsvorsitzender, vor den 50 Delegierten der KVNO-VV im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene durchgeführten Protestaktionen der Heilberufe hatten gemeinsame Themen: eklatante Unterfinanzierung, Fachkräftemangel, Bürokratie und Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln. Alle Akteure – darunter auch das aus der KVNO-VV heraus organisierte Aktionsbündnis „Praxenkollaps – Nordrhein“ – hätten laut Bergmann unmissverständlich und berechtigterweise klargemacht, dass ein ‚Weiter-so‘ unter diesen Bedingungen nicht hinnehmbar sei. „Wir müssen weiter gemeinsam laut bleiben. Entweder die Politik bekennt sich jetzt zu ihrer Verantwortung oder wir werden als Vertragsärzteschaft nicht mehr das leisten können, was man von uns gewohnt ist.“ Entbudgetierung muss kommen Aus Sicht des KVNO-Chefs hat Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach die Proteste mittlerweile zumindest wahrgenommen: „Aus Berliner Kreisen ist zu hören, dass das Bundesgesundheitsministerium einige der von uns kritisierten Punkte über den Gesetzgebungsweg angehen möchte.“ Der derzeit in Berliner Ministerien kursierende Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz lasse aus Sicht der Praxen hierbei erste positive Signale erkennen, etwa die Anhebung der Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Kassen oder ein vereinfachtes Antragsverfahren bei psychotherapeutischen Kurzzeittherapien. „Das sind begrüßenswerte Ansätze, die aber die Grundprobleme der Vertragsärzteschaft in keiner Weise lösen werden“, so Bergmann. Angesichts des vom Gesetzgeber vorgegebenen „engen Korsetts“ bei der jährlichen Weiterentwicklung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Honorare forderte der KVNO-Chef mit Nachdruck eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsprozesse sowie der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese würden bislang freie Verhandlungen, wie sie in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst geführt werden, für die Niedergelassenen verhindern. Hierfür müssten sich alle Länder-KVen zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vehement einsetzen. Vorhaltekosten im Notdienst finanzieren Beim derzeit bundesweit vieldiskutierten Thema der „Poolärzte“ seien die Auswirkungen auf die nordrheinischen Notdienst-Strukturen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig absehbar, berichtete Dr. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorsitzender, der VV – hier müsse weiter die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Die KVNO habe das Thema aber bereits eindringlich an die Politik adressiert. „Es kann nicht sein, dass eine als freiberuflich anerkannte Tätigkeit im Notdienst jetzt auf dem Prüfstand steht. Wir haben im Auftrag der Politik und in Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags die Strukturen unserer Notdienst- und Portalpraxen geschaffen. Entweder werden nun die rechtlichen Bedingungen angepasst oder die Notdienststrukturen an die Rechtslage“, kündigte König an. Der vertragsärztliche Notdienst erfülle eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es sei, so König, nicht weiter hinKVNO-VV: „Wir müssen weiter gemeinsam laut bleiben“ Breite Front für den Erhalt des Belegarztwesens: Die KVNO-Vertreterversammlung sprach sich für den Fortbestand der belegärztlichen Tätigkeit aus. Die derzeit laufende Krankenhausreform und der geplante Abbau von Betten-Kapazitäten dürften nicht zulasten der Niedergelassenen gehen, die ihre Leistungen stationär oder teilstationär erbringen. Foto: Malinka | KVNO

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