Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Krankenhaus Reform lässt auf sich warten Februar 2024 Heft 2 / 31.1.2024 78. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Pflege verzeichnet Boom bei der Leiharbeit Es locken höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen Humanitäre Hilfe unter Beschuss Werden Krankenhäuser zerstört, stirbt die Hoffnung auf Rettung Für den Arztberuf und die Patientensicherheit Ärzte berichten, wie sie sich in der Ärztekammer engagieren 24. Mai bis 28. Juni 2024

Selbst gestalten Kammer WählEn KAMMERWAHLEN 2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 3 Heft 2 • Februar 2024 Ausbildung erfolgreich gestalten! Für Arztpraxen sind Medizinische Fachangestellte genauso bedeutend wie Pflegekräfte für Krankenhäuser. Denn ohne eine ausreichende Zahl quali- fizierter Medizinischer Fachangestellter müssen Praxisleistungen und Öffnungszeiten auf Dauer reduziert werden – ein Szenario, dass angesichts einer Gesellschaft des langen Lebens niemand verantworten kann. Wie wir alle täglich erfahren, macht der demografische Wandel auch vor Praxisbetreibenden und Praxispersonal nicht halt. Laut Verband medizinischer Fachberufe stellten 2022 die 50- bis 60-Jährigen die größte Gruppe unter den Medizinischen Fachangestellten (MFA) dar. Viele von ihnen werden in den nächsten Jahren, ähnlich wie ärztliche Kolleginnen und Kollegen, altersbedingt ausscheiden. Unsere Antworten auf diese Entwicklung sind: verstärkt in die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten für morgen zu investieren und andererseits zu fordern, dass sich Tarifsteigerungen bei den Honorarverhandlungen direkt abbilden, so wie es für die Pflege gilt. Nur dann können die Praxen angemessene Gehälter zahlen, um die Versorgung zu sichern. Positiv können wir festhalten, dass die Ausbildungsbereitschaft der Praxen mit einer aktuellen Ausbildungsquote von rund 40 Prozent weiterhin hoch ist und die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten seit Jahren zu den beliebtesten Ausbildungsberufen unter Frauen zählt. Leider müssen wir aber auch feststellen, dass zu viele Auszubildende die Ausbildung nicht abschließen. Als Gründe dafür werden Stressbelastung, hohe Erwartungshaltungen von Patientinnen und Patienten sowie mangelnde Wertschätzung seitens der Praxisleitung und der Gesellschaft genannt. Aus unserer Erfahrung macht es sich daher bezahlt, bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig vorzugehen und Erwartungen klar zu definieren. Zielführend ist es, schon bei der Auswahl der zukünftigen Auszubildenden Zeit zu investieren. Je früher sich Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber um persönliche Ansprache von jungen Menschen, Eltern und Lehrkräften kümmern sowie zusätzliche Praktikums- und Schnuppertage ermöglichen, desto höher ist die Chance, die jahrgangsbesten Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Speziell die Probearbeit hilft den jungen Menschen, ihre Vorstellungen vom Beruf mit der Realität passgenau abzugleichen. Ich möchte an dieser Stelle dafür werben, dass wir den Weg einer guten Berufsausbildung für unseren MFA-Nachwuchs in den Praxen weitergehen. Die ambulante Versorgung braucht gut ausgebildete Medizinische Fachangestellte. Daher müssen wir in eigener Verantwortung alles daran setzen, dass der Beruf der MFA weiterhin für junge Menschen attraktiv bleibt. Wir haben es in der Hand, Ansehen, Wertschätzung, Qualifizierung und Bezahlung bei Medizinischen Fachangestellten zu steigern. Zu einer guten Berufsausbildung zählt unverzichtbar ein hochwertiger Medizinfachkundeunterricht in den Berufskollegs. Auch hier wird der Lehrermangel spürbar, da ärztliche Fachlehrkräfte in den Ruhestand wechseln und freiwerdende Stellen kaum nachbesetzt werden können. Hier können wir angesichts des Fachlehrermangels nur an die Verantwortlichen in den Schulministerien appellieren, starre Regelungen wie Altersgrenzen und Vorgaben zur Nebenberuflichkeit zu überdenken und Bewerbungsprozesse so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, jungen Menschen eine erfolgreiche Ausbildung in Berufen mit Zukunftspotenzial für eine lebenswerte Gesellschaft des langen Lebens zu ermöglichen. Dafür setzen wir uns in der Ärztekammer Nordrhein mit Zuständigkeit für die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten in Politik und Gesellschaft ein. Ausbildern und Auszubildenden stehen wir gerne beratend zur Seite. Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes

Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit je 3 Fortbildungspunkten anerkannt! 93. Fortbildungsveranstaltung „Aus Fehlern lernen“ in Zusammenarbeit mit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Interventionelle Therapie der Herzrhythmusstörungen und Herzklappen-Ersatz (inkl. OP) Mittwoch, 07. Februar 2024,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Interventionelle Therapie der Herzrhythmusstörungen • K athetergestützte Implantation einer Aortenklappenprothese (TAVI) • R ekonstruktive chirurgische Operationsverfahren bei Herzklappenerkrankungen und Herzklappenersatz • A nforderungen an die Nachsorge und Langzeitbetreuung Prof. Dr. med. Rüdiger Autschbach, Prof. Dr. med. Alexander Bufe, Prof. Dr. med. Birgit Hailer, Dr. med. Carsten Stoepel FGM/C Weibliche Genitalbeschneidung Mittwoch, 21. Februar 2024,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Mädchen schützen, betroffene Frauen unterstützen • Formen der Genitalbeschneidung und die sich daraus ergebenden körperlichen Begleiterkrankungen • Kulturelle Aspekte bei der Betreuung betroffener Frauen • Die anatomische Rekonstruktion nach weiblicher Genitalbeschneidung • Pädiatrische Aspekte der weiblichen Genitalbeschneidung Jawahir Cumar, Günter Haverkamp, Dr. med. Jürgen Krömer, PD Dr. med. Dan mon O’Dey, Agata Romanski-Ordas, Christiane Thiele, Dr. med. Christoph Zerm Im Fokus: Allergologie Mittwoch, 28. Februar 2024,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Aktuelles zur Allergologie • Anamnese und klinische Untersuchungen bei V.a. Allergien; Allergietests und ihre Interpretation • Abrechnung von Leistungen bei der Allergiediagnostik • Behandlung von Allergien und Management von betroffenen Patientinnen und Patienten im Praxisalltag • Aktuelles zur Therapieverordnung Dr. med. Oliver Funken, Dr. rer. nat. Holger Neye, Tanja Prange, Dr. med. Inga Thiemann, Dr. med. Johannes Uerscheln u.a. Update Impfen Mittwoch, 6. März 2024,15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Ausgewählte Impfkonzepte für die Praxis • Impfempfehlungen bei Senioren • Impfungen bei Frauen und bei Männern – welche Unterschiede gibt es? • Umsetzungen der Impfungen in der Praxis Dr. med. Ulrike Haars, Dr. med. Andreas Leischker, M.A., Univ.-Prof. Heinz-Josef Schmitt u.a. Fallvorstellung: Multimorbidität Interkollegiale Beratung eines komplexen Patientenfalles Mittwoch, 13. März 2024, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Fallvorstellung • Interdisziplinäre Diskussion Bruno von Bornhaupt, Diplom-Psychologin Elena Fiebig, Prof. Dr. med. Helmar Lehmann, Dr. med. Ines Norhausen, Dr. med. Ulla Schultens-Kaltheuner u.a. Internet: www.iqn.de

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 5 Der Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform ist ins Stocken geraten. Die grundsätzlich für notwendig erachtete Reform erfordert das konstruktive Zusammenwirken von Bund und Ländern. Denn die Länder sind für die Krankenhausplanung Verantwortlich und der Bund für die Finanzierung. Doch daran hapert es weiterhin. Unter Beschuss Afghanistan, Syrien, Jemen, Sudan, zuletzt die Ukraine und Gaza – in Kriegen und Konflikten hat die Weltgesundheitsorganisation allein im vergangenen Jahr 1.300 Übergriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal gezählt. Völkerrechtlich verboten gehören sie inzwischen dennoch fast zum Alltag. Für den Arztberuf und die Patientensicherheit Gut 2.000 Ärztinnen und Ärzte engagieren sich ehrenamtlich in den Gremien der Ärztekammer Nordrhein. Ob als Prüfer, Patenärztin in der Grundschule, Begutachter klinischer Prüfungen oder Berufspolitikerin – die Kammer bietet vielfältige Möglichkeiten, sich einzubringen. Heft 2 • Februar 2024 Krankenhaus Reform lässt auf sich warten Meinung Ausbildung erfolgreich gestalten! Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Weiterbildungsabteilung: Bessere Erreichbarkeit · Vor 50 Jahren · Kammerwahl 2024: Veröffentlichung von Wahlanzeigen · Cochrane Library: Weiterhin kostenfrei nutzbar · Kammerwahl 2024: Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten · Kammer Online · Wechsel in der Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein · Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird weiter gefördert · Studium und Berufseinstieg Thema Reform lässt auf sich warten Seite 12 Spezial Unter Beschuss Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Förderung Allgemeinmedizin: Umstrittene Kassenvorschläge Seite 18 Videosprechstunde im Kindernotdienst mit über 1.100 Erstkonsultationen Seite 19 Praxis Anforderungen an die Niederlassung bei Fernbehandlung – Folge 139 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 20 Leiharbeit in der Pflege Seite 21 Erste Privatärzte müssen sich technisch an die TI anbinden Seite 22 Forum Für den Arztberuf und die Patientensicherheit: Ärztinnen und Ärzte engagieren sich Seite 23 Tagungen und Kurse Seite 28 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 29 RÄ Regional Seite 32 Bücher Seite 35 An Rhein und Ruhr Seite 36 Kulturspiegel Von Grenzen und Grenzerfahrungen Seite 37 Amtliche Bekanntmachungen Seite 38 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 38 Mein Beruf „Die Begeisterung für mein Fach hält bis heute an“ Seite 47 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: The biseise/stock.adobe.com Der Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform ist ins Stocken geraten. Die grundsätzlich für notwendig erachtete Reform erfordert das konstruktive Zusammenwirken von Bund und Ländern. Denn die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich und der Bund für die Finanzierung. Doch daran hapert es weiterhin.

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein Bessere Erreichbarkeit, kürzere Bearbeitungszeiten Weiterbildung in Teilzeit, Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten, Nutzung des elektronischen Logbuchs, Zulassung zur Facharztprüfung – wenn es um Fragen rund um die fachärztliche Weiterbildung geht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein erste Ansprechpartner. Neben den Informationen auf der Homepage (www.aekno.de/weiterbil dung) hat die Kammer jetzt auch den telefonischen Service für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte ausgebaut. Unter 0211 4302 2899 können diese zu festgelegten Zeiten ihre individuellen Fragen stellen: montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Durch Aufstockung des Personals und den Ausbau digitaler Hilfsmittel wie den Chatbot (siehe Kammer Online auf Seite 8) sei es gelungen, die Erreichbarkeit der Abteilung zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Anträgen zum Beispiel zur Zulassung für die Facharztprüfung zu verkürzen, sagte Olaf Tkotsch, der die Abteilung seit 2023 leitet. Die knappe Personaldecke zu Beginn des vergangenen Jahres hatte hier zum Teil für Verzögerungen gesorgt, wofür man sich bei den Betroffenen entschuldige, betonte Tkotsch. Über die zusätzlichen Beratungsangebote der Weiterbildungsabteilung wolle man in loser Folge in den nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts informieren. ÄkNo Ärztekammer „Altlasten“ lassen Kammerbeitrag deutlich steigen In seiner Ausgabe vom 25. Februar 1974 erläuterte das Rheinische Ärzteblatt (RÄ), warum der Kammerbeitrag für die Mitglieder zum Teil um 60 Prozent angehoben werden musste. Die damalige Beitragsordnung kannte lediglich vier Beitragsgruppen. Angehörige der Gruppe I, zu der unter anderem leitende Krankenhausärzte mit Liquidationsrecht gehörten, mussten 400 DM statt zuvor 252 DM Jahresbeitrag bezahlen. 20 statt zuvor 16 DM betrug der Kammerbeitrag für Angehörige der Gruppe IV, in der Gastärzte, Stipendiaten oder nicht ärztlich tätige Ärzte zusammengefasst waren. Hauptgrund für die Beitragssteigerung war das im Jahr zuvor verabschiedete „Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz“, das die Bezahlung der Pensionsansprüche von ehemaligen Bediensteten der Reichsärztekammer regelte. Die Ärztekammern hatten sich über 22 Jahre erfolgreich dagegen gewehrt, die Pensionen derjenigen Mitarbeiter der Reichsärztekammer zu übernehmen, deren Aufgaben „lediglich der Verfolgung nationalsozialistischer Ziele im Rahmen der damaligen Reichsärztekammer dienten“. 1974 wurden die Landesärztekammern nun per Gesetz dazu verpflichtet, die Pensionen der Bediensteten zu übernehmen, die „echte Kammeraufgaben“ erledigt hatten. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen an diese Gruppe von Pensionären seit 1951 auf rund fünf Millionen D-Mark. Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte hatten 1974 rund 800.000 DM zu stemmen; in den Folgejahren jeweils rund 38.000 DM. bre Krankenhäuser 800 Millionen Euro mehr Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft in NRW haben sich auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro geeinigt. Damit stehen insgesamt 833 Millionen Euro mehr für die Leistungen der somatischen Kliniken zur Verfügung, wie die Krankenkassen vor Kurzem mitteilten. Die Erhöhung gilt seit dem 1. Januar. Insgesamt stellten die gesetzliche und die private Krankenversicherung damit in NRW knapp 17 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung im Jahr 2024 bereit. Der Landesbasisfallwert dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. HK Honorare Mehr Geld für Vertragsärzte Die Mittel für die ambulante Versorgung steigen in diesem Jahr um rund 190 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Krankenkassen in NRW geeinigt. Neben der Umsetzung von Bundesvorgaben zum Honorar einigten sich die Vertragspartner nach eigenen Angaben auf die Fortführung nordrhein-spezifischer Vereinbarungen. Unter anderem werde die seit 2020 bestehende Förderung des ambulanten Notdienstes fortgesetzt. Die Zahlungen erhöhten sich deutlich um fünf auf nunmehr sieben Millionen Euro. Außerdem habe man sich auf eine Fortführung der Pflegeheimversorgung im Rheinland verständigt. Dafür stünden weitere vier Millionen Euro zur Verfügung. HK Persönlich erreichbar: Für Fragen rund um die fachärztliche Weiterbildung hat die Ärztekammer Nordrhein ihren telefonischen Service ausgebaut. Foto: Marco VDM/istockphoto.com

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 22. April bis 26. April 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 6. März 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Cochrane Library Weiterhin kostenfrei nutzbar Seit 16 Jahren bietet die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ihren Mitgliedern den kostenfreien Vollzugriff auf die renommierte Cochrane Library sowie die Zusatzseite „Clinical Answers“ an. Dieser Service bleibt auch im Jahr 2024 bestehen. Jährlich statten nordrheinische Ärztinnen und Ärzte der größten Datenbank zu evidenzbasierter Medizin via www.aekno.de/ cochrane rund 2.000 Besuche ab. Um den Zugang zur Cochrane Library nutzen zu können, benötigen Kammermitglieder ein Benutzerprofil auf www.aekno.de. Für die erstmalige Registrierung unter www.aekno.de/ registrieren sind folgende Angaben zu hinterlegen: Nachname, Arztnummer (Mitgliedsnummer), Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN), ein selbst gewähltes Passwort und eine aktuelle E-Mail-Adresse. bre Kammerwahlen 2024 Veröffentlichung von Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt (Juni 2024) 1. Zur Wahl der Kammerversammlung soll jede Wahlgruppierung die Möglichkeit erhalten, im Rheinischen Ärzteblatt eine Anzeige aufzugeben, die je Liste und Wahlkreis eine Druckseite nicht überschreiten darf. Nach Wunsch kann der Text auf 1/1, 1/2 hoch und quer, 1/3 quer, 1/4 hoch und quer oder 1/6 hoch und quer Druckseite beschränkt werden. 2. Diese Anzeigen können nur einmal erscheinen, und zwar alle in derselben Ausgabe (Rheinisches Ärzteblatt Juni 2024 – vorgezogener Erscheinungstermin 24. Mai 2024). Die Juniausgabe ist deshalb vorgesehen, weil in dieser Ausgabe auch alle Wahlvorschläge abgedruckt und die Stimmzettel am 21. Mai an die Wählerinnen und Wähler versandt werden. 3. Die inhaltliche Gestaltung der Anzeigen liegt in der Verantwortung der Wahlgruppierungen. In jeder Anzeige muss eine Person bezeichnet werden, die hierfür die Verantwortung trägt. 4. Die verbindliche Buchung einer Anzeige (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 5. April 2024, 18:00 Uhr beim WWF-Verlag vorliegen. Kontakt: WWF Verlagsgesellschaft mbH, Am Eggenkamp 37–39, 48268 Greven, Telefon: 02571 937631, Fax: 02571 937655, E-Mail verlag@wwf-medien.de Stichwort: Wahlanzeige 5. Die vier Umschlagseiten des Rheinischen Ärzteblattes werden von Wahlanzeigen freigehalten. 6. Die Verteilung der Wahlanzeigen auf die im Blatt üblicherweise für Anzeigen zur Verfügung stehenden Seiten wird unter Aufsicht der Justiziarin beziehungsweise des Justiziars der Ärztekammer Nordrhein zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt nach Eingang aller Anzeigenbuchungen per Los entschieden. Aus einem Lostopf mit den zur Verfügung stehenden Seiten wird jeweils eine Seite gezogen, dann wird eine Anzeigenbuchung dieser Seite zugelost und so fort, bis alle Buchungen untergebracht sind. 7. Die Kosten für die Veröffentlichung der Anzeigen müssen von den einzelnen Wahlgruppierungen getragen werden. Mit dem WWF-Verlag ist eine Sonderregelung mit Preisnachlass ausgehandelt worden, nach der bei Aufgabe der Anzeigen auf dem oben geschilderten Weg die dem Vorstand vorliegenden Preise zuzüglich Mehrwertsteuer gelten. 8. Die Veröffentlichung von Wahlanzeigen bezüglich der Wahl zu den Kreisstellenvorständen der Ärztekammer Nordrhein ist nicht vorgesehen. 9. Beilagen sind von der Regelung nicht erfasst. 10. Anzeigen, in denen zur Gründung einer Liste aufgerufen wird, sind ebenfalls nicht erfasst. 11. Die Wahlanzeigen sollen auch in der Online-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes erscheinen. ÄkNo 24. Mai bis 28. Juni 2024 Nach Beschluss des Kammervorstandes können die Wahlgruppierungen nach den folgenden Regelungen vor den Kammerwahlen 2024 Anzeigen im Rheinischen Ärzteblatt veröffentlichen, um sich mit ihrem Programm den potenziellen Wählern vorzustellen.

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Nach Beschluss des Kammervorstands erhalten erstmalig bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten sowohl zur Kammerversammlung als auch zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen, die im Rheinischen Ärzteblatt über einen QR-Code abrufbar und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de mit der Wahlliste verlinkt werden. Im Rheinischen Ärzteblatt werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen in der vorgezogenen Juniausgabe 2024 (Erscheinungsdatum 24. Mai) veröffentlicht. Dabei wird neben jedem Wahlvorschlag ein QR-Code erscheinen, der zu den Selbstinformationen der jeweiligen Wahlliste führt. Die Regelungen zu den Selbstinformationen der Wahllisten sind nachstehend wiedergegeben: 1. Jede Wahlliste erhält die Möglichkeit, ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument mit Selbstinformationen elektronisch bis zum 5. April 2024, 18.00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-­ Adresse selbstinformation2024@aekno.de einzureichen. 2. A ls Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein: vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten. 3. A lle zur Wahl zugelassenen Listen erhalten einen QR-Code, der neben dem Listennamen im Rheinischen Ärzteblatt abgedruckt wird. Sollte eine Liste bis zum 5. April 2024 keine Selbstinformation einreichen, wird – damit der QR-Code nicht ins Leere läuft – die Wahlliste aus dem Rheinischen Ärzteblatt hinterlegt und mit dem Zusatz versehen, dass die Wahlliste bis zum 5. April keine Selbstinformation bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht hat. 4. U m Ressourcen zu sparen, werden in den Wahlvorschlagslisten im Rheinischen Ärzteblatt nur noch die ersten 10 Kandidatinnen und Kandidaten genannt und mit dem Hinweis versehen, dass die Listen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten und den vollständigen Angaben im Internet unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden sind. Hat eine Liste mehr als 10 Kandidatinnen und Kandidaten wird der Zusatz „u.w. plus Gesamtzahl der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten“ erscheinen. ÄkNo Weiterbildung Ein Chatbot beantwortet Fragen für die Texteingabe und einen Bereich für die Textausgabe. Das Tool ist eine Möglichkeit, sich rasch auf den Seiten und Unterseiten zur ärztlichen Weiterbildung der ÄkNo zu informieren. Das System speichert keine personenbezogenen Daten und lernt ständig dazu. Der Chatbot findet sich auf allen Seiten der Weiterbildung unter www.aekno.de/weiterbildung. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre „Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?“ ist die Begrüßung, die als Sprechblase seit einigen Wochen in der Rubrik „Weiterbildung“ auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www. aekno.de erscheint. Daneben schwebt in einem Kreis das Logo der Ärztekammer Nordrhein. Dahinter verbirgt sich ein sogenannter Chatbot. Als Chatbot wird ein textbasiertes Dialogsystem bezeichnet, mit dem Besucher in natürlicher Sprache kommunizieren können. Der Bot hat ein Feld Weiterbilder Fortbildung zum Mentoring Die Ärztekammer Nordrhein bietet in diesem Jahr monatlich die Fortbildung „Mentoring in der ärztlichen Weiterbildung“ an. Die rund einstündige PräsenzVeranstaltung richtet sich an weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte. Der nächste Termin ist Donnerstag, 22. Februar 2024 ab 17 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Die gebührenfreie Veranstaltung ist mit einem Punkt anerkannt; Anmeldung unter www.aekno.de/ mentoring. bre MFA Rekord bei Ausbildungs- verträgen In Nordrhein befanden sich im Jahr 2023 insgesamt 6.929 junge Frauen und Männer in der Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten (MFA). Das ist ein neuer Rekord und ein Plus von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Fünfjahres-Betrachtung stieg die Zahl der aktiven Ausbildungsverträge um 22 Prozent. Auch wenn die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Stichtag 1. Oktober 2023 im Vergleich zu 2022 um zwei Prozent zurückgegangen ist, wird die hohe Gesamtzahl vom großen Zulauf zu dem Ausbildungsberuf während der Coronapandemie in den Jahren 2021 und 2022 getragen. Mehr Informationen zum MFA-Ausbildungswesen unter www.aekno.de/mfa. bre 24. Mai bis 28. Juni 2024 Kammerwahlen 2024 Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 9 Behandlungsfehler Zahl der Anträge gesunken Im Jahr 2022 wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 7.289 Anträge auf Prüfung eines Behandlungsfehlers gestellt. Das waren 13,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) am 4. Januar mitteilte. Über 4.266 Fälle haben die Gutachterkommissionen im Jahr 2022 entschieden und in 1.093 Fällen einen Behandlungsfehler festgestellt. In 909 Fällen war dieser ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Zu schweren Dauerschäden kam es demnach in 91 Fällen, zum Tod in 50 Fällen. Ziel der Statistik ist es der BÄK zufolge, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und deren Ursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen. HK Organspende Widerspruchslösung gefordert Der Bundesrat hat sich Ende vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Er appellierte an die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Damit würden alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen, als potenzielle Organspender betrachtet. Der Deutsche Ärztetag hatte sich im Jahr 2018 für eine solche Lösung ausgesprochen. Bundesweit wurden 2022 postmortal 2.662 Organe gespendet. 8.800 Menschen warten auf ein Spenderorgan. HK Ärztekammer Nordrhein Wechsel in der Geschäftsführung Die langjährige Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein, Christina Hirthammer SchmidtBleibtreu, trat am 1. Januar in den Ruhestand. Knapp 40 Jahre lang stand sie in Diensten der Kammer, verantwortete zuletzt in der Rechtsabteilung den Bereich juristische Grundsatzfragen und war seit 1996 Mitglied der kollegialen Geschäftsführung. Hirthammer vertrat die Ärztekammer Nordrhein in verschiedenen Gremien der Bundesärztekammer, unter anderem in Fragen der Berufsordnung und der In-vitro-Fertilisation, und auf Landesebene in der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern NRW. Am 1. Januar trat Ass. Jur. Kristina Hessenkämper die Nachfolge von Hirthammer an. Die Rechtsanwältin mit Befähigung zum Richteramt hat in Münster studiert und bereits im Rahmen des Juristischen Vorbereitungsdienstes am Landgericht Essen sowohl die Verwaltungs- als auch die Wahlstation in der Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein absolviert. Seit dem Frühjahr 2011 ist sie bei der Kammer fest angestellt – zunächst Allgemeinmedizin Quereinstieg wird weiter gefördert Die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung des Quereinstiegs in eine hausärztliche Tätigkeit wird auch 2024 fortgesetzt. Damit haben Krankenhausärztinnen und -ärzte aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung weiterhin die Möglichkeit, für einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten eine Förderung von bis zu 7.500 Euro monatlich zu erhalten, wenn sie in die allgemeinmedizinische Tätigkeit einsteigen. Das Land gibt weitere 500 Euro dazu, wenn die Qualifizierung in einem Fördergebiet des Hausarztaktionsprogramms erfolgt. Den Quereinstieg haben in den vergangen fünf Jahren insgesamt 400 Ärztinnen und Ärzte gewagt und ihre Facharztanerkennung in der Allgemeinmedizin erworben. Rund 50 Prozent der Quereinsteiger ließen sich in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern im Ressort I (Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik) und ab 2012 in der Rechtsabteilung. Jetzt ist sie als Justiziarin in die kollegiale Geschäftsführung aufgerückt. ÄkNo Christina Hirthammer Schmidt-Bleibtreu trat am 1. Januar nach knapp 40 Jahren im Dienst der Ärztekammer Nordrhein in den Ruhestand. Foto: Jochen Rolfes Kristina Hessenkämper ist seit dem 1. Januar Justiziarin und Mitglied der kollegialen Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein. Foto: privat nieder. „Ich sehe in der verabredeten Fortführung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin eine gute Chance, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu stärken und den Hausärztemangel zu bekämpfen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Kammer unterstütze interessierte Ärztinnen und Ärzte durch Beratung, die Nennung von geeigneten Weiterbildungsstätten und Qualifizierungsangebote. Der Quereinstieg eröffnet den in Frage kommenden Fachärztinnen und Fachärzten aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung eine Gelegenheit, sich neu zu orientieren sowie eine weitere Facharztkompetenz in deutlich verkürzter Zeit zu erwerben. Zudem können über das Qualifizierungsjahr bisher stationär tätige Allgemeininternistinnen und Allgemeininternisten den Praxisalltag in der hausärztlichen Versorgung kennenlernen, ohne finanzielle Verluste zu erleiden. bre

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Essen Fortbildung für Hausärzte Zum siebten Mal lädt das Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Essen zu der Fortbildung „Tag der Allgemeinmedizin“ am 6. März 2024 ein. Auf dem Programm des Vormittags stehen Workshops für Hausärztinnen und Hausärzte sowie für Praxisteams. Themen sind beispielsweise ein Notfall-Training für Praxisteams, somatoforme Störungen, Diabetessprechstunde oder Grundlagen gesunder klimafreundlicher Ernährung und deren praktische Umsetzung. Speziell an Allgemeinmediziner richten sich die Workshops zur Schilddrüsen-Sonografie, praxisorientierte Migränediagnostik oder ressourcenorientierte Gesprächsführung. Am Nachmittag stehen Fachreferate zu Herzinsuffizienz, Hauteffloreszenz, Sucht oder Niereninsuffizienz immer mit Blick auf die Behandlungsoptionen in der hausärztlichen Praxis auf der Agenda. Den Abschluss bilden Vorträge zur Approbationsordnung und zur primärärztlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen. NRW-Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird über die Stärkung der hausärztlichen Versorgung aus Sicht der Landespolitik referieren. Der Tag der Allgemeinmedizin findet am Mittwoch, 6. März 2024 von 9 bis 18 Uhr im Lehr- und Lernzentrum, Virchowstr. 163a, 45127 Essen statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden sich auf der Homepage des Instituts unter www.ifam-essen.de oder per E-Mail: lehrpraxis. allgemeinmedizin@ uk-essen.de. bre Magazin – Studium und Berufseinstieg Im November 2023 habe ich mal wieder mit einer Freundin zusammen am RWTH-weiten Kochevent „Rudi rockt“ teilgenommen. Dabei findet jeder Menü-Gang mit einer zufällig zusammengesetzten Gruppe Studierender statt. Diesmal ist mir eine Sache aufgefallen: Als Studentinnen im neunten Semester waren wir immer die Studienältesten am Tisch. Und es stimmt, der Großteil des curricularen Studiums liegt hinter mir! Auch wenn ich mein Studium zugunsten der Laborarbeit an meiner Promotion etwas verlängere, wird es für mich langsam Zeit, mir konkretere Gedanken über Fachrichtungen und Karrierewege nach dem Studium zu machen. Zum Glück bietet die RWTH Aachen neben Famulaturen viele Möglichkeiten, diese Fragen zu klären. Einblicke gibt es zum Beispiel im Rahmen von hunderten Zusatzkursen verschiedenster Formate, sogenannte Qualifikationsprofile: Von Augenheilkunde bis Transfusionsmedizin werden auch zu sehr spezialisierten Krankheitsbildern und Fächern Vorlesungen, Praktika und Dienstbegleitungen angeboten. Viele Studierende finden über wissenschaftliche Zusatzkurse auch eine Doktorarbeitsstelle. Jedes Semester kann man so den Blick über die Möglichkeiten schweifen lassen und Interessen vertiefen. Praktische Vertiefung ist auch im AIXTRASkillslab möglich: Studentisch geleitete Kurse decken alles Mögliche von Notfallmedizin über Sonographie bis zur chirurgischen Naht ab. Übrigens ist es ein empfehlenswerter Hiwijob, dort Kurse zu leiten. Schließlich sorgen Fachschaftsprojekte und das Karriereförderungsprogramm „TANDEMmed“ der Fakultät für Orientierung und Inspiration zu möglichen Karrierewegen. Diese Angebote haben dazu beigetragen, dass ich schon einiges abgewogen, klare Ziele und Vorstellungen vor Augen habe und gelassen auf den Rest meines Studiums blicken kann. Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir an medizinstudium@ aekno.de. Hartmannbund „Verschlimmbesserung“ bei Aufwandsentschädigung Der Ausschuss der Medizinstudierenden im Hartmannbund kritisiert den neuesten Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit zur Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ). „Es ist erfreulich, dass das Ministerium nun ein Problembewusstsein für dieses wichtige Thema zeigt. Allerdings steht der aktuelle Vorschlag, die Entschädigung vom BAföG zu entkoppeln, nicht im Einklang mit den Interessen der Studierenden“, sagte die Co-Vorsitzende des Ausschusses, Anna Finger. Im aktuellen Referentenentwurf der neuen Approbationsordnung ist eine variable, frei wählbare Lösung für die Aufwandsentschädigung vorgesehen. Der Ausschuss fordert in diesem Punkt eine Überarbeitung des Referentenentwurfs hin zu einer einheitlichen, verpflichtenden Aufwandsentschädigung. Dies würde die Bildungsgerechtigkeit fördern und zugleich sicherstellen, dass alle Medizinstudentinnen und -studenten die Möglichkeit haben, ihr PJ nach ihren Interessen und nicht nach finanziellen Erwägungen zu gestalten. Derzeit erzeuge die unterschiedliche Höhe der Aufwandsentschädigungen einen finanziellen Wettbewerb um PJ-ler unter den Krankenhäusern, so der Hartmannbund. Weniger renommierte Kliniken in ländlichen Regionen zahlten hohe Aufwandsentschädigungen, auf die Studierende aus weniger wohlhabenden Verhältnissen angewiesen seien. Bekannte Krankenhäuser in großen Städten böten dagegen oft keine Entschädigung, was vorwiegend finanziell unabhängige Studierende anziehe. Dieses Ungleichgewicht werde durch die geplante Entkoppelung der Aufwandsentschädigung vom BAföG weiter verschärft, befürchten die Medizinstudierenden im Hartmannbund. bre Mail aus Aachen Carla Schikarski Foto: privat

Kammersymposium Update Ethik Entscheidungsfindung mit KI in der Medizin – Fortschritt ohne Risiko? In Grenzsituationen nicht allein Wir sind für Sie da: Medizinethische Beratung der Ärztekammer Nordrhein CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Moderation Begrüßung und Einführung KI in der Medizin – eine Einführung KI in der Medizin – Handlungsfelder und Stolpersteine Künstliche Intelligenz für die klinische Ethik – Aufklärung durch KI und patient preference prediction Rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI bei der medizinischen Behandlung Pause Sicherheit in der KI – Made in Germany Fortschritt ohne Risiko Zusammenfassung, Ausblick und Danksagung Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß, Leiter des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen, Vorsitzender des Klinischen Ethik-Komitees des Universitätsklinikums Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Leiter der Genetischen Beratungsstelle der Universität des Saarlandes, Mitglied des Deutschen Ethikrates, Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer Prof. Dr. med. Dr. phil. Sabine Salloch, Institutsleiterin, Institut für Ethik, Geschichte und Philosophie der Medizin, Medizinische Hochschule Hannover Prof. Dr. iur. Jan Eichelberger, LL.M.oec., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover Prof. Dr.-Ing. Philipp Slusallek, Professor für Computer Graphik an der Universität des Saarlandes, wissenschaftlicher Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), Standortleiter des DFKI Saarbrücken und Leiter des Forschungsbereich Agenten und Simulierte Realität Prof. Dr. med. Susanne Schwalen mit Referentinnen / Referenten und Auditorium Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Mittwoch, 13. März 2024, 16:45 – 20:15 Uhr Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durchgeführt werden unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungsmanagements: Telefon: 0211 4302 2216 E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Illustration: stock. adobe.com/© augusta16; tina ennen Online

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Dass es Reformbedarf hinsichtlich der Erbringung von Krankenhausleistungen gibt, darin zumindest stimmen schon seit Längerem die meisten Gesundheitsexperten überein. Mit der Einführung eines neuen Abrechnungssystems auf Basis diagnoseorientierter Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRGs) im Jahr 2003 veränderte sich die Krankenhauslandschaft massiv – und das sicher nicht nur zum Vorteil von Patientinnen und Patienten. Ohne eine flächendeckende Qualitätssteuerung auf der Ebene der Bundesländer folgten die Krankenhäuser zunehmend den Gesetzen des Marktes; die Leistungs- und Mengenanreize im Fallpauschalen-System führten dazu, dass tendenziell weniger lukrativ erscheinende Leistungsbereiche zurückgefahren wurden; dort wo höhere Erlöse winkten, wurde das Angebot ausgeweitet. Aus gesundheitspolitischer Perspektive sorgte die nun unvermeidliche betriebswirtschaftliche Orientierung der Krankenhäuser für unbefriedigende Ergebnisse. Ohne eine bundesgesetzliche Neuregelung der Finanzierung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung blieben die Steuerungsmöglichkeiten der Länder allerdings beschränkt. Gleichzeitig registrierten letztere argwöhnisch alle Bestrebungen auf Bundesebene, bundeseinheitliche Qualitätssicherungsmaßnahmen umzusetzen. Mehr und mehr wurde aber allen Beteiligten deutlich: Die grundsätzlich für notwendig erachtete Krankenhausreform erfordert das konstruktive Zusammenwirken von Bund und Ländern, wobei die Länder die Krankenhausplanung zu verantworten haben, die Zuständigkeit für die Finanzierung aber beim Bund liegt. Konsens besteht darüber, dass die bisher fast ausschließliche Vergütung über erbrachte Leistungen im DRG-System abgelöst wird durch die Einführung einer Vergütung, die die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern zu einem relevanten Anteil unabhängig von der Leistungserbringung sichert. So sieht der Arbeitsentwurf zum KHVVG vor, dass die Betriebskosten eines Krankenhauses künftig zu 40 Prozent über diese Vorhaltefinanzierung abgedeckt werden sollen; nur noch weitere 40 Prozent sollen über Fallpauschalen (DRG) erwirtschaftet werden, das Pflegebudget soll mit 20 Prozent unverändert bleiben. Diese Vorhaltefinanzierung kann allerdings nur dann funktionieren, wenn gleichzeitig bei der Krankenhausplanung auf Landesebene geregelt wird, welche Leistungen ein Krankenhaus erbringen darf und welche personellen und apparativen Anforderungen hierfür zwingend erforderlich sind. So wird auch verhindert, dass an Krankenhäusern Patienten behandelt und über das Fallpauschalensystem abgerechnet werden, ohne dass die für notwendig erachteten Qualitätsstandards erfüllt sind. Die Definition dieser neuen Leistungsgruppen ist ein Kernelement der Krankenhausreform. Dass die Länder nicht gewillt sind, hier einfach den Vorgaben aus Berlin – insbesondere zur Definition von KrankenhausVersorgungsstufen (Leveln) – zu folgen, machten sie bei den Vorarbeiten zum KHVVG bereits früh deutlich. Reform lässt auf sich warten Der Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform kommt nicht so recht voran. Der vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Arbeitsentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) stieß auf Kritik aus den Ländern. Ein entsprechend überarbeiteter Arbeitsentwurf sollte den Ländern noch im Dezember 2023 zugehen, lag dort aber bis zum Redaktionsschluss Mitte Januar noch nicht vor. Mittlerweile scheint das Reformprojekt eine Black Box zu sein, bei der niemand so recht einzuschätzen vermag, wie das Ergebnis ausfallen wird. Die Krankenkassen sehen zusätzliche finanzielle Belastungen auf sich zukommen. von Thomas Gerst Grafik: The biseise/stock.adobe.com/Eberhard Wolf

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 13 Nicht zuletzt die Drohung mit dem Gang ans Bundesverfassungsgericht zeigte Wirkung, und so wird sich die neue Leistungsgruppensystematik im Reformgesetz zunächst an den bereits in Nordrhein-Westfalen (NRW) geleisteten Vorarbeiten zu einer Krankenhausplanung mit Zuweisung von Leistungsgruppen und Mindeststandards orientieren. So steht es zumindest im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom Juli 2023. Krankenhausplanung in NRW Bereits 2020 hatte man sich in NRW mit der Novelle des Krankenhausgestaltungsgesetzes auf den Weg gemacht, die Krankenhausplanung besser am Versorgungsbedarf im Land auszurichten. Mittlerweile wurde dort in 16 Versorgungsgebieten die Verhandlungsphase zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplanes beendet. Die Verhandlungen orientierten sich an dem neu definierten Katalog von 65 Leistungsgruppen, weg von der bisherigen Planung nach Fachabteilungen. In den Verhandlungen sollte in jedem einzelnen Versorgungsgebiet eine Verständigung darüber erzielt werden, in welchem Umfang Krankenhäuser künftig Leistungen nach vorgegebenen Qualitätsstandards erbringen. Derzeit würden die Ergebnisse der landesweit verhandelten regionalen Planungskonzepte zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen gesichtet und intensiv geprüft, teilt das zuständige NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mit. Nur so viel: Die Verhandlungen endeten in vielen Fällen im Dissens. Nach Abschluss der Prüfungen werde die Übermittlung sämtlicher Prüfergebnisse an das MAGS erfolgen. Das MAGS beabsichtige, bis zum Ende des Jahres 2024 die Planungsverfahren mit einer Entscheidung abzuschließen. Dies wäre wohl der perfekte Zeitplan, sollte bis dahin die von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach auf Bundesebene als Revolution angekündigte Krankenhausreform tatsächlich beschlossen sein. Allerdings ist aktuell nicht abzusehen, wie die dazu noch bestehenden Differenzen zwischen Bund und Ländern aus dem Weg geräumt werden können. Die Länder sehen dringenden Handlungsbedarf; wegen der sehr kritischen wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser müssten „Bund und Länder die Krankenhausreform schnellstmöglich gemeinsam weiter voranbringen“, heißt es in einem Schreiben des Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz an den Bundesgesundheitsminister vom 15. Dezember 2023. Die weitere gemeinsame Arbeit am Entwurf des KHVVG sei unabdingbar. Diese könne auch unabhängig vom Krankenhaustransparenzgesetz, das sich nach Ablehnung im Bundesrat derzeit im Vermittlungsausschuss befindet, fortgesetzt werden. Ein für Anfang Dezember zugesagter Arbeitsentwurf zum KHVVG, der die Hauptkritikpunkte der Länder berücksichtigt, war diesen bis Mitte Januar allerdings noch nicht zugegangen. Ein Hauptkritikpunkt der Länder ist, dass ihnen die im Arbeitsentwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen, Krankenhäusern einen Versorgungsauftrag zu erteilen, auch wenn diese die Anforderungen in der Leistungsgruppe nicht erfüllen, nicht ausreichten. Langfristige Ausnahmen müssten möglich sein, um gegebenenfalls die Versorgung vor Ort gewährleisten zu können. Auch die künftige Rolle des Medizinischen Dienstes bei der Prüfung, ob die Vorgaben zu den Leistungsgruppen an den Krankenhäusern eingehalten werden, ist strittig. Die Länder wollen eine Berichterstattung an die Krankenhausplanungsbehörden der Länder, da diese aufgrund ihrer Planungshoheit weder an ein positives Gutachten (die Zuweisung der Leistungsgruppe an ein Krankenhaus erfolgt nur bei Bedarfsnotwendigkeit) noch an ein negatives Gutachten (Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme zur Sicherstellung der Versorgung) gebunden seien. Zudem bemängeln die Länder die ihrer Ansicht nach im Arbeitsentwurf zum KHVVG nur unzureichend vorgesehenen Möglichkeiten für sektorenübergreifende Versorger zur Erbringung ambulanter Leistungen. Dass sich die Bundesländer im Gesetzgebungsprozess mit vielen Ausnahmeregelungen durchsetzen und die Reform zulasten der Versorgungsqualität verwässern werden, ist dagegen die Befürchtung der Krankenkassen. Auch sind diese besorgt, dass sich das Reformprojekt immer mehr von der ursprünglich vorgesehenen kostenneutralen Umsetzung entfernt. Ärztliche Personalkosten abbilden Von ärztlicher Seite gibt es insbesondere Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung der ärztlichen Personalkosten. Bei der Entscheidung, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus zugewiesen werden, sollten bedarfsgerechte Personalvorgaben herangezogen werden, fordert der Marburger Bund. Hierzu eigne sich das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer, das als verbindlicher Qualitätsparameter in die Reform aufgenommen werden solle. Entsprechend positionierte sich auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Wie die Pflegekosten sollten auch die ärztlichen Personalkosten vollständig in die Vorhaltefinanzierung aufgenommen werden, wobei eine Vergütung nach den geltenden Tarifverträgen zugrunde zu legen sei, forderten die Delegierten. Wie das zentrale Reformprojekt im Gesundheitswesen nun inhaltlich weiter ausgefüllt wird, ist derzeit noch ungewiss. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es, die weiteren Arbeitsschritte bis März 2023 seien abhängig von den Ergebnissen der weiteren Abstimmungen zwischen Bund, Ländern und Koalitionsfraktionen. Insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, der sogenannten Level Ii-Krankenhäuser, für die wohnortnahe medizinische Versorgung scheinen noch viele Fragen offen. Hier bleibt aus Sicht der Länder der KHVVG-Arbeitsentwurf weit hinter dem zurück, was sie sich als Instrumentarium für größtmögliche Handlungsspielräume auf Länderebene versprochen hätten.

14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 15 Spezial Unter Beschuss Afghanistan, Syrien, Jemen, Sudan, zuletzt die Ukraine und Gaza – in Kriegen und Konflikten hat die Weltgesundheitsorganisation allein im vergangenen Jahr 1.300 Übergriffe auf Gesundheitseinrichtungen, medizinisches Personal und Patienten gezählt. Das humanitäre Völkerrecht verbietet solche Angriffe. Dennoch gehören sie inzwischen fast zum Alltag. von Heike Korzilius Der junge Vater tritt verzweifelt das Gaspedal durch. Auf dem Rücksitz wimmert seine kleine Tochter. Sie blutet aus einer Bauchwunde. Das Auto rast durch eine ausgetrocknete Landschaft, dann durch eine zerbombte Stadt. Der Verkehr wird dichter, gerät ins Stocken, das verwundete Mädchen wird zusehends schwächer. Der Vater schöpft neue Hoffnung, als ein Schild den Weg zum nahen Krankenhaus weist. Er stoppt den Wagen, greift das bewusstlose Kind, läuft auf die rettende Klinik zu und muss erkennen, dass sie nur noch aus einem Haufen rauchender Trümmer besteht. Hilfe als Zielscheibe Von einer mobilen Klinik in der Nähe von Cherson in der Ukraine ist nach heftigem Bombardement nur noch ein Haufen Schutt übrig. Der Krankenwagen auf einer Straße im syrischen Aleppo wurde bei einem Angriff ebenfalls komplett zerstört. Übergriffe auf medizinische Einrichtungen verhindern nicht nur akute Hilfe, sondern führen dazu, dass ganze Regionen auch langfristig von der medizinischen Versorgung abgeschnitten sind. Foto groß: MSF Foto klein: IKRK

16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 „Kein Krankenhaus. Keine Hoffnung.“, heißt es am Ende des kurzen Films. Er stammt aus dem Jahr 2020 und wurde im Rahmen der Kampagne #NotATarget (Keine Zielscheibe) gedreht. Die Kampagne ist Teil der Health Care in Danger Initiative, die das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bereits im Sommer 2011 ins Leben gerufen hat, um sich mit der wachsenden Bedrohung medizinischer Hilfe insbesondere in Kriegs- und Krisengebieten auseinanderzusetzen. Gut 1.300 Angriffe auf medizinische Einrichtungen, Gesundheitspersonal, Krankenwagen sowie Patientinnen und Patienten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein im vergangenen Jahr gezählt. Mehr als 700 Menschen haben dabei ihr Leben verloren, fast 1.200 wurden verletzt. Dabei ist die Art der Übergriffe vielfältig. Ärzte und Pfleger werden attackiert, Patienten am Zugang zu medizinischen Einrichtungen gehindert, Krankenwagen an Checkpoints an der Weiterfahrt gehindert oder Krankenhäuser bombardiert und geplündert mit der Folge, dass ganze Regionen auch langfristig von der medizinischen Versorgung abgeschnitten sind. Um die Dimension des Problems zu erfassen, sammelt die UNOrganisation seit 2015 Daten über derartige Übergriffe und veröffentlicht sie tagesaktuell auf ihrem SSA-Dashboard (Surveillance System for Attacks on Health Care). 2023 waren 19 Staaten besonders von Gewalt gegen Krankenhäuser, Ambulanzfahrzeuge, Ärzte und Pflegekräfte betroffen. Ganz oben auf der Liste stehen Gaza und das Westjordanland (771 Angriffe), die Ukraine (209), Myanmar (66) und der Sudan (61). Systematische Untersuchungen fehlen Ob die Zahl der Übergriffe über die Jahre hinweg zugenommen habe, sei statistisch schwer zu belegen, weil es kaum systematische Untersuchungen gebe, sagt Tankred Stöbe im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. Der Notfallmediziner war von 2007 bis 2015 Präsident der deutschen Sektion von „Ärzte ohne Grenzen“ (Médicins sans Frontières, MSF), ist inzwischen Mitglied im Vorstand der französischen Sektion und noch immer regelmäßig für die Organisation in internationalen Krisenherden im Einsatz, zuletzt in der Ukraine. „Wenn ich auf die letzten drei Einsätze dort zurückblicke, gibt es kaum Krankenhäuser in Frontnähe, die nicht vom Kriegsgeschehen beeinträchtigt sind“, erklärt Stöbe. So sei im vergangenen Sommer ein von MSF unterstütztes Krankenhaus in Cherson unter schweren Beschuss geraten. Dabei starb ein einheimischer Chirurg im OP. „Schwere Sicherheitszwischenfälle“ wie dieser schienen im Laufe der Zeit zugenommen zu haben. „Zumindest ist das meine Wahrnehmung, wenn ich auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicke, in denen ich an humanitären Hilfseinsätzen teilnehme“, sagt Stöbe. Was bei den Angriffen meist offen bleibe, sei die Frage, ob es sich um systematische Attacken handelt oder um sogenannte Kollateralschäden. „Das ändert aber nichts daran, dass von der Prämisse, dass medizinische Einrichtungen vom humanitären Völkerrecht geschützt sind, nicht mehr viel Spezial übriggeblieben ist – mit tödlichen Konsequenzen für die Patienten, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen“, so der MSF-Vorstand. Kernstück des humanitären Völkerrechts sind die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle. Unter anderem vor dem Hintergrund zweier Weltkriege hat sich die internationale Staatengemeinschaft darin verpflichtet, in Kriegen und bewaffneten Konflikten Zivilisten, Gesundheitspersonal, Kranke und Verwundete zu schützen sowie Verstöße gegen diese Schutzvorschriften zu ahnden. Angriffe gegen Zivilisten und medizinische Einrichtungen gelten als Kriegsverbrechen. Auch der Krieg kenne Regeln, schreibt das IKRK auf seiner Webseite. Die Gewalt brauche Grenzen, damit Kriege nicht in Barbarei ausarteten. Auf die Genfer Konventionen gehen auch die Prinzipien der humanitären Hilfe zurück, deren Aufgabe es ist, in Situationen von Krieg und Gewalt, Naturkatastrophen und Epidemien Leben zu retten und Leid zu lindern. Diese Prinzipien – Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität – liegen der humanitären Arbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ebenso zugrunde wie der Arbeit von humanitären Hilfsorganisationen wie MSF (siehe Kasten). „Nur wenn wir uns an diese Prinzipien halten, können wir sicherstellen, dass alle Menschen, die medizinische Hilfe benötigen, diese auch erhalten – ohne Ansehen der Person“, erklärt Tankred Stöbe. „Und nur wenn wir keine Partei ergreifen, können wir auch die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten.“ Denn die Sicherheit im Einsatz in Kriegen und Konflikten ist immer eine verhandelte. Man spreche mit allen Seiten – Kriegsparteien, Milizen, Warlords –, um Hilfsbedürftige zu erreichen und medizinische Einrichtungen und Personal zu schützen. „Wir haben keine Feinde, weil wir jedem, der krank oder verletzt ist, medizinische Hilfe anbieten“, so Stöbe. Das müsse aktiv und kontinuierlich kommuniziert werden. Neben dieser Art der „humanitären Diplomatie“ und der klaren Kennzeichnung von Helfern, Ambulanzen und medizinischen Einrichtungen gibt es aber auch zahlreiche praktische Sicherheitsmaßnahmen, um Mitarbeiter und Patienten zu schützen. „Aus drei Einsätzen in der Ukraine kann ich da ganz konkrete Beispiele nennen“, sagt der MSF-Vorstand. Dort habe die Organisation Einrichtungen evakuiert. 120 Patienten, die dement, multimorbide oder bettlägerig waren, konnten so vor den russischen Angriffen in Sicherheit gebracht werden. „Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, haben wir in der Ukraine zudem Schutzmaß- „Wir müssen verhindern, dass Gewalt gegen medizinische Einrichtungen und humanitäre Helfer ein Stück weit Normalität wird.“ Dr. Tankred Stöbe, „Ärzte ohne Grenzen“ Foto: MSF

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=