Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 15 Spezial Unter Beschuss Afghanistan, Syrien, Jemen, Sudan, zuletzt die Ukraine und Gaza – in Kriegen und Konflikten hat die Weltgesundheitsorganisation allein im vergangenen Jahr 1.300 Übergriffe auf Gesundheitseinrichtungen, medizinisches Personal und Patienten gezählt. Das humanitäre Völkerrecht verbietet solche Angriffe. Dennoch gehören sie inzwischen fast zum Alltag. von Heike Korzilius Der junge Vater tritt verzweifelt das Gaspedal durch. Auf dem Rücksitz wimmert seine kleine Tochter. Sie blutet aus einer Bauchwunde. Das Auto rast durch eine ausgetrocknete Landschaft, dann durch eine zerbombte Stadt. Der Verkehr wird dichter, gerät ins Stocken, das verwundete Mädchen wird zusehends schwächer. Der Vater schöpft neue Hoffnung, als ein Schild den Weg zum nahen Krankenhaus weist. Er stoppt den Wagen, greift das bewusstlose Kind, läuft auf die rettende Klinik zu und muss erkennen, dass sie nur noch aus einem Haufen rauchender Trümmer besteht. Hilfe als Zielscheibe Von einer mobilen Klinik in der Nähe von Cherson in der Ukraine ist nach heftigem Bombardement nur noch ein Haufen Schutt übrig. Der Krankenwagen auf einer Straße im syrischen Aleppo wurde bei einem Angriff ebenfalls komplett zerstört. Übergriffe auf medizinische Einrichtungen verhindern nicht nur akute Hilfe, sondern führen dazu, dass ganze Regionen auch langfristig von der medizinischen Versorgung abgeschnitten sind. Foto groß: MSF Foto klein: IKRK

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