Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

38 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Amtliche Bekanntmachungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie im Internet unter www.kvno.de (§ 16 der Satzung). Dort erfolgen in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ sämtliche Veröffentlichungen insbesondere der Satzung und sonstiger allgemeiner Bestimmungen wie dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sowie der Verträge und Richtlinien, soweit sie Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffen. Kurzlink: www.kvno.de/bekanntmachungen Die Bekanntmachungen treten – soweit in der Bekanntmachung kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist – am achten Tage nach der Veröffentlichung (Einstelldatum ins Internet) in Kraft. Ausschreibung von Vertragsarztsitzen In den Amtlichen Bekanntmachungen werden alle im Landesteil Nordrhein nachzubesetzenden Vertragsarztsitze/Psychotherapeutensitze mit der geltenden Bewerbungsfrist ausgeschrieben (§ 103 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Bedarfsplanung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen In den Amtlichen Bekanntmachungen wird die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen auf Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen veröffentlicht (§§ 16 Abs. 7, 16 b Abs. 4 Ärzte-ZV). Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Alle Amtlichen Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts – finden Sie gemäß § 17 der Satzung der Ärztekammer Nordrhein im Internet unter www.aekno.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Direktlink: www.aekno.de/Amtliche_Bekanntmachungen Diese treten, soweit kein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist, am Tag nach der Veröffentlichung im Internet in Kraft. Soweit für Satzungen eine Bekanntgabeverpflichtung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen besteht, bestimmt sich deren Inkrafttreten nach dieser Bekanntgabe. Amtliche Bekanntmachung im Januar 2024 Im Januar 2024 hat die Ärztekammer Nordrhein folgende Amtliche Bekanntmachung auf www.aekno.de veröffentlicht: 17. Januar 2024: Terminankündigung: 11. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode 2019 – 2024 • Herausgeber: Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Redaktion: Sabine Schindler-Marlow (Chefredakteurin) Heike Korzilius (Stellv. Chefredakteurin) Sven Ludwig (verantw. für Beiträge der KV Nordrhein) Karola Janke-Hoppe (Chefin vom Dienst), Jürgen Brenn, Dr. phil. Thomas Gerst, Vassiliki Temme, Marc Strohm (Volontär) • Redaktionsausschuss: Dr. med. Patricia Aden, Essen, Christa Bartels, Zülpich, Dr. Frank Bergmann, Aachen, Melissa Camara Romero, Eschweiler, Dr. med. Sven Dreyer, Düsseldorf, Sebastian Exner, Stolberg, Dr. med. (I) Martina Franzkowiak de Rodriguez, MPH, Düsseldorf, Dr. med. Ivo Grebe, Aachen, Rudolf Henke, Aachen, Dr. med. Dagmar Hertel, Köln, Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg, Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers, Dr. med. Carsten König M. san., Düsseldorf, Michael Lachmund, Remscheid, Dr. med. Jochen Post, Nettetal, Bernd Zimmer, Wuppertal • Anschrift der Redaktion: Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Postfach 30 01 42, 40401 Düsseldorf Telefon: 0211 4302-2010, -2011, -2020, -2013, -2012, Telefax: 0211 4302-2019 E-Mail: Rheinisches-Aerzteblatt@aekno.de, Internet: www.aekno.de Offizielle Veröffentlichungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als Herausgeber des Rheinischen Ärzteblattes sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet (Amtliche Bekanntmachungen). Mit anderen Buchstaben oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung der Autoren und nicht in jedem Fall die Meinung der Schriftleitung wieder. Bei Einsendungen von Manuskripten an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, wenn gegenteilige Wünsche nicht besonders zum Ausdruck gebracht werden. Die Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit R ückporto beiliegt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung und Mikrokopie sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen für die veröffentlichten Beiträge bleiben vorbehalten. 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