Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Stellen- und Gelegenheitsanzeigen 46 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 C M Y CM MY CY CMY K Anzeige_sw_179x61mm_QR-2023_RZ.pdf 1 17.05.23 11:07 Online * per Fax * per Mail * per Brief – Sie können wie gewohnt Ihre Anzeigen buchen und sich persönlich beraten lassen! Auf unserer neuen Website finden Sie ein komfortables Buchungsformular für Ihre Anzeige, Bestellmöglichkeiten für Todesbescheinigungen oder Praxis-Drucksachen sowie unser gesamtes Leistungsportfolio. www.wwf-medien.de · Telefon: 0 25 71/93 76 31 Dr. Daniel Koch LL.M. Rechtsanwalt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Individuelle Beratung bei rechtlichen Fragen, die sich im Laufe Ihres Werdegangs als MedizinerIn stellen, insbesondere: • Praxisgründung und -nachfolge • Abrechnungsfragen und Approbation • Medizinstrafrecht Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf Luegallee 108 | Tel. 0211 9559 5050 info@kanzlei-luegallee.de Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Medizinrechts und bieten „Beratung unter einem Dach“. Mit einem Team qualifizierter und erfahrener Rechtsanwälte und Steuerberater erarbeiten wir Lösungen im komplexen Umfeld medizinrechtlicher Sachverhalte. In der Region Rheinland sind wir mit fünf Niederlassungen für Sie vor Ort. Sprechen Sie uns an! MEDIZINRECHT BRAUCHT PROFIS Unsere Kompetenzen:  Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge  Veräußerung von Arztpraxen und MVZ  Praxisgründung und Aufbau MVZ  Arzthaftungsrecht  Steuerrecht und Steuerberatung für u.a. Ärzte, Apotheker und Pharmaunternehmen  Chefarzt-, Belegarzt-, Honorararztverträge  Arzneimittel- und Medizinprodukterecht  Arbeitsrecht und Strafrecht Stephanie Spormann Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Rolf Bietmann Rechtsanwalt Unser Team Medizinrecht Bernd Klemp, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sandra Schäfer Steuerberaterin Dr. Andreas Bietmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Karl A. Zingsheim Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Köln Bonn Berlin München Erfurt Euskirchen Frechen Bad Kreuznach Berg. Gladbach Duisburg Weitere Rechtsgebiete und Standorte unter www.bietmann.eu T 0221 925700-0 Verschiedenes Betrifft Anzeigenschluss der Juni-Ausgabe 2024 zur Wahl der Kammerversammlung 2024 In der Juni-Ausgabe 2024 des Rheinischen Ärzteblattes werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen veröffentlicht. Der Erscheinungstermin dieser Ausgabe ist auf den 24. Mai vorgezogen. Nur in dieser Ausgabe können Wahlanzeigen veröffentlicht werden. Der Anzeigenschluss für die Wahlanzeigen ist der 5. April. Die Anzeigen müssen an diesem Tag bis 18 Uhr beim WWF-Verlag vorliegen (Nähere Angaben siehe auch auf Seite 7 und 8). Für alle anderen Anzeigen ist der Anzeigenschuss am 22. April 2024.

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