Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein Bessere Erreichbarkeit, kürzere Bearbeitungszeiten Weiterbildung in Teilzeit, Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten, Nutzung des elektronischen Logbuchs, Zulassung zur Facharztprüfung – wenn es um Fragen rund um die fachärztliche Weiterbildung geht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein erste Ansprechpartner. Neben den Informationen auf der Homepage (www.aekno.de/weiterbil dung) hat die Kammer jetzt auch den telefonischen Service für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte ausgebaut. Unter 0211 4302 2899 können diese zu festgelegten Zeiten ihre individuellen Fragen stellen: montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Durch Aufstockung des Personals und den Ausbau digitaler Hilfsmittel wie den Chatbot (siehe Kammer Online auf Seite 8) sei es gelungen, die Erreichbarkeit der Abteilung zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Anträgen zum Beispiel zur Zulassung für die Facharztprüfung zu verkürzen, sagte Olaf Tkotsch, der die Abteilung seit 2023 leitet. Die knappe Personaldecke zu Beginn des vergangenen Jahres hatte hier zum Teil für Verzögerungen gesorgt, wofür man sich bei den Betroffenen entschuldige, betonte Tkotsch. Über die zusätzlichen Beratungsangebote der Weiterbildungsabteilung wolle man in loser Folge in den nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts informieren. ÄkNo Ärztekammer „Altlasten“ lassen Kammerbeitrag deutlich steigen In seiner Ausgabe vom 25. Februar 1974 erläuterte das Rheinische Ärzteblatt (RÄ), warum der Kammerbeitrag für die Mitglieder zum Teil um 60 Prozent angehoben werden musste. Die damalige Beitragsordnung kannte lediglich vier Beitragsgruppen. Angehörige der Gruppe I, zu der unter anderem leitende Krankenhausärzte mit Liquidationsrecht gehörten, mussten 400 DM statt zuvor 252 DM Jahresbeitrag bezahlen. 20 statt zuvor 16 DM betrug der Kammerbeitrag für Angehörige der Gruppe IV, in der Gastärzte, Stipendiaten oder nicht ärztlich tätige Ärzte zusammengefasst waren. Hauptgrund für die Beitragssteigerung war das im Jahr zuvor verabschiedete „Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz“, das die Bezahlung der Pensionsansprüche von ehemaligen Bediensteten der Reichsärztekammer regelte. Die Ärztekammern hatten sich über 22 Jahre erfolgreich dagegen gewehrt, die Pensionen derjenigen Mitarbeiter der Reichsärztekammer zu übernehmen, deren Aufgaben „lediglich der Verfolgung nationalsozialistischer Ziele im Rahmen der damaligen Reichsärztekammer dienten“. 1974 wurden die Landesärztekammern nun per Gesetz dazu verpflichtet, die Pensionen der Bediensteten zu übernehmen, die „echte Kammeraufgaben“ erledigt hatten. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen an diese Gruppe von Pensionären seit 1951 auf rund fünf Millionen D-Mark. Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte hatten 1974 rund 800.000 DM zu stemmen; in den Folgejahren jeweils rund 38.000 DM. bre Krankenhäuser 800 Millionen Euro mehr Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft in NRW haben sich auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro geeinigt. Damit stehen insgesamt 833 Millionen Euro mehr für die Leistungen der somatischen Kliniken zur Verfügung, wie die Krankenkassen vor Kurzem mitteilten. Die Erhöhung gilt seit dem 1. Januar. Insgesamt stellten die gesetzliche und die private Krankenversicherung damit in NRW knapp 17 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung im Jahr 2024 bereit. Der Landesbasisfallwert dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. HK Honorare Mehr Geld für Vertragsärzte Die Mittel für die ambulante Versorgung steigen in diesem Jahr um rund 190 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Krankenkassen in NRW geeinigt. Neben der Umsetzung von Bundesvorgaben zum Honorar einigten sich die Vertragspartner nach eigenen Angaben auf die Fortführung nordrhein-spezifischer Vereinbarungen. Unter anderem werde die seit 2020 bestehende Förderung des ambulanten Notdienstes fortgesetzt. Die Zahlungen erhöhten sich deutlich um fünf auf nunmehr sieben Millionen Euro. Außerdem habe man sich auf eine Fortführung der Pflegeheimversorgung im Rheinland verständigt. Dafür stünden weitere vier Millionen Euro zur Verfügung. HK Persönlich erreichbar: Für Fragen rund um die fachärztliche Weiterbildung hat die Ärztekammer Nordrhein ihren telefonischen Service ausgebaut. Foto: Marco VDM/istockphoto.com

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