Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 Nach Beschluss des Kammervorstands erhalten erstmalig bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten sowohl zur Kammerversammlung als auch zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen, die im Rheinischen Ärzteblatt über einen QR-Code abrufbar und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de mit der Wahlliste verlinkt werden. Im Rheinischen Ärzteblatt werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen in der vorgezogenen Juniausgabe 2024 (Erscheinungsdatum 24. Mai) veröffentlicht. Dabei wird neben jedem Wahlvorschlag ein QR-Code erscheinen, der zu den Selbstinformationen der jeweiligen Wahlliste führt. Die Regelungen zu den Selbstinformationen der Wahllisten sind nachstehend wiedergegeben: 1. Jede Wahlliste erhält die Möglichkeit, ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument mit Selbstinformationen elektronisch bis zum 5. April 2024, 18.00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-­ Adresse selbstinformation2024@aekno.de einzureichen. 2. A ls Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein: vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten. 3. A lle zur Wahl zugelassenen Listen erhalten einen QR-Code, der neben dem Listennamen im Rheinischen Ärzteblatt abgedruckt wird. Sollte eine Liste bis zum 5. April 2024 keine Selbstinformation einreichen, wird – damit der QR-Code nicht ins Leere läuft – die Wahlliste aus dem Rheinischen Ärzteblatt hinterlegt und mit dem Zusatz versehen, dass die Wahlliste bis zum 5. April keine Selbstinformation bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht hat. 4. U m Ressourcen zu sparen, werden in den Wahlvorschlagslisten im Rheinischen Ärzteblatt nur noch die ersten 10 Kandidatinnen und Kandidaten genannt und mit dem Hinweis versehen, dass die Listen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten und den vollständigen Angaben im Internet unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden sind. Hat eine Liste mehr als 10 Kandidatinnen und Kandidaten wird der Zusatz „u.w. plus Gesamtzahl der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten“ erscheinen. ÄkNo Weiterbildung Ein Chatbot beantwortet Fragen für die Texteingabe und einen Bereich für die Textausgabe. Das Tool ist eine Möglichkeit, sich rasch auf den Seiten und Unterseiten zur ärztlichen Weiterbildung der ÄkNo zu informieren. Das System speichert keine personenbezogenen Daten und lernt ständig dazu. Der Chatbot findet sich auf allen Seiten der Weiterbildung unter www.aekno.de/weiterbildung. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre „Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?“ ist die Begrüßung, die als Sprechblase seit einigen Wochen in der Rubrik „Weiterbildung“ auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein www. aekno.de erscheint. Daneben schwebt in einem Kreis das Logo der Ärztekammer Nordrhein. Dahinter verbirgt sich ein sogenannter Chatbot. Als Chatbot wird ein textbasiertes Dialogsystem bezeichnet, mit dem Besucher in natürlicher Sprache kommunizieren können. Der Bot hat ein Feld Weiterbilder Fortbildung zum Mentoring Die Ärztekammer Nordrhein bietet in diesem Jahr monatlich die Fortbildung „Mentoring in der ärztlichen Weiterbildung“ an. Die rund einstündige PräsenzVeranstaltung richtet sich an weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte. Der nächste Termin ist Donnerstag, 22. Februar 2024 ab 17 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf. Die gebührenfreie Veranstaltung ist mit einem Punkt anerkannt; Anmeldung unter www.aekno.de/ mentoring. bre MFA Rekord bei Ausbildungs- verträgen In Nordrhein befanden sich im Jahr 2023 insgesamt 6.929 junge Frauen und Männer in der Ausbildung zur oder zum Medizinischen Fachangestellten (MFA). Das ist ein neuer Rekord und ein Plus von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Fünfjahres-Betrachtung stieg die Zahl der aktiven Ausbildungsverträge um 22 Prozent. Auch wenn die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum Stichtag 1. Oktober 2023 im Vergleich zu 2022 um zwei Prozent zurückgegangen ist, wird die hohe Gesamtzahl vom großen Zulauf zu dem Ausbildungsberuf während der Coronapandemie in den Jahren 2021 und 2022 getragen. Mehr Informationen zum MFA-Ausbildungswesen unter www.aekno.de/mfa. bre 24. Mai bis 28. Juni 2024 Kammerwahlen 2024 Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten

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