Rheinisches Ärzteblatt 2/2024

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 2 / 2024 9 Behandlungsfehler Zahl der Anträge gesunken Im Jahr 2022 wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 7.289 Anträge auf Prüfung eines Behandlungsfehlers gestellt. Das waren 13,7 Prozent weniger als im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) am 4. Januar mitteilte. Über 4.266 Fälle haben die Gutachterkommissionen im Jahr 2022 entschieden und in 1.093 Fällen einen Behandlungsfehler festgestellt. In 909 Fällen war dieser ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Zu schweren Dauerschäden kam es demnach in 91 Fällen, zum Tod in 50 Fällen. Ziel der Statistik ist es der BÄK zufolge, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und deren Ursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen. HK Organspende Widerspruchslösung gefordert Der Bundesrat hat sich Ende vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Er appellierte an die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Damit würden alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen, als potenzielle Organspender betrachtet. Der Deutsche Ärztetag hatte sich im Jahr 2018 für eine solche Lösung ausgesprochen. Bundesweit wurden 2022 postmortal 2.662 Organe gespendet. 8.800 Menschen warten auf ein Spenderorgan. HK Ärztekammer Nordrhein Wechsel in der Geschäftsführung Die langjährige Justiziarin der Ärztekammer Nordrhein, Christina Hirthammer SchmidtBleibtreu, trat am 1. Januar in den Ruhestand. Knapp 40 Jahre lang stand sie in Diensten der Kammer, verantwortete zuletzt in der Rechtsabteilung den Bereich juristische Grundsatzfragen und war seit 1996 Mitglied der kollegialen Geschäftsführung. Hirthammer vertrat die Ärztekammer Nordrhein in verschiedenen Gremien der Bundesärztekammer, unter anderem in Fragen der Berufsordnung und der In-vitro-Fertilisation, und auf Landesebene in der Arbeitsgemeinschaft der Heilberufskammern NRW. Am 1. Januar trat Ass. Jur. Kristina Hessenkämper die Nachfolge von Hirthammer an. Die Rechtsanwältin mit Befähigung zum Richteramt hat in Münster studiert und bereits im Rahmen des Juristischen Vorbereitungsdienstes am Landgericht Essen sowohl die Verwaltungs- als auch die Wahlstation in der Rechtsabteilung der Ärztekammer Nordrhein absolviert. Seit dem Frühjahr 2011 ist sie bei der Kammer fest angestellt – zunächst Allgemeinmedizin Quereinstieg wird weiter gefördert Die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung des Quereinstiegs in eine hausärztliche Tätigkeit wird auch 2024 fortgesetzt. Damit haben Krankenhausärztinnen und -ärzte aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung weiterhin die Möglichkeit, für einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten eine Förderung von bis zu 7.500 Euro monatlich zu erhalten, wenn sie in die allgemeinmedizinische Tätigkeit einsteigen. Das Land gibt weitere 500 Euro dazu, wenn die Qualifizierung in einem Fördergebiet des Hausarztaktionsprogramms erfolgt. Den Quereinstieg haben in den vergangen fünf Jahren insgesamt 400 Ärztinnen und Ärzte gewagt und ihre Facharztanerkennung in der Allgemeinmedizin erworben. Rund 50 Prozent der Quereinsteiger ließen sich in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern im Ressort I (Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik) und ab 2012 in der Rechtsabteilung. Jetzt ist sie als Justiziarin in die kollegiale Geschäftsführung aufgerückt. ÄkNo Christina Hirthammer Schmidt-Bleibtreu trat am 1. Januar nach knapp 40 Jahren im Dienst der Ärztekammer Nordrhein in den Ruhestand. Foto: Jochen Rolfes Kristina Hessenkämper ist seit dem 1. Januar Justiziarin und Mitglied der kollegialen Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein. Foto: privat nieder. „Ich sehe in der verabredeten Fortführung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin eine gute Chance, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu stärken und den Hausärztemangel zu bekämpfen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Kammer unterstütze interessierte Ärztinnen und Ärzte durch Beratung, die Nennung von geeigneten Weiterbildungsstätten und Qualifizierungsangebote. Der Quereinstieg eröffnet den in Frage kommenden Fachärztinnen und Fachärzten aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung eine Gelegenheit, sich neu zu orientieren sowie eine weitere Facharztkompetenz in deutlich verkürzter Zeit zu erwerben. Zudem können über das Qualifizierungsjahr bisher stationär tätige Allgemeininternistinnen und Allgemeininternisten den Praxisalltag in der hausärztlichen Versorgung kennenlernen, ohne finanzielle Verluste zu erleiden. bre

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