Rheinisches Ärzteblatt 3/2023

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2023 Organspende ja oder nein? Umfragen zufolge befürworten acht von zehn Bundes- bürgern die Organspende. 2021 hatten der DSO zufolge aber nur knapp 43 Prozent der Organspender ihren Willen schriftlich oder mündlich dokumentiert. In den restlichen Fällen entschieden die Angehörigen. Foto: fovito/stock.adobe.com Sachverständigenrat Experten neu berufen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zum 1. Februar einen neuen Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege berufen. In dem unabhängigen Gremium sind sieben Professorinnen und Professoren aus Medizin, Ökonomie, Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft vertreten. Von den bisherigen Mitgliedern gehört nur Professor Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom an der Universität Hamburg, erneut dem Gremium an. Neu im Rat sind Nils Gutacker, Professor für Health Economics an der University of York in England, Professor Dr. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln, Professor Dr. Stefanie Joos, Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen, Dr. PH Melanie Messer, Professorin für Pflegewissenschaft an der Universität Trier, Dr. Jochen Schmitt, Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden und Professor Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher, Leiterin des Fachgebiets Gesundheitsökonomie an der Technischen Universität München. Aufgabe des Sachverständigenrates ist es dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, die medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte des Gesundheitssystems zu analysieren und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten abzuleiten. HK Deutsche Stiftung Organtransplantation Zahl der Organspender um 6,9 Prozent gesunken Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Organspender inDeutschlandum6,9 Prozent gegenüber 2021 gesunken. Das hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) vor Kurzemmitgeteilt. Danach haben 2022 insgesamt 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 64weniger als imVorjahr. Auch die Zahl der entnommenen Organe ist der DSO zufolge um 243 (8,4 Prozent) auf 2.662 gesunken. Zurzeit warten inDeutschland rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Der Rückgang bei denOrganspendezahlen ist nach Ansicht der DSO vor allem auf die Coronapandemie und die daraus resultierenden Krankenstände beim Personal in den Krankenhäusern im ersten Quartal 2022 zurückzuführen. Die darauffolgendenQuartale hätten eine Stabilisierung auf demNiveauder Vorjahre gebracht. Kernfrage bleibe deshalb, warum keine Steigerung der Organspende erzielt werdenkonnte, trotz der gutenVoraussetzungen, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende geschaffen worden seien, erklärte die DSO. Das Gesetz sah unter anderemeinOnlineRegister vor, in dem potenzielle Organspender niedrigschwellig ihren Spendenwillen dokumentieren können. Es sollte zum1. März 2022 an den Start gehen. Dieser dürfte sich allerdings bis ins erste Quartal 2024 verschieben, wie das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf die zuständige Bundesbehörde berichtete. HK Weiterbildung Teilzeitrechner und elektronisches Logbuch Für Weiterbildungsassistenten bietet die Ärztekammer Nordrhein auf ihrer Homepage (www.aekno.de) seit Kurzem einen Teilzeitrechner an. Mit demExcel-Tool könnenÄrztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in Teilzeit absolvieren, schnell und unkompliziert die anrechenbaren Monate selbst ermitteln. Das Instrument stellt eine Hilfe bei der Planung der Weiterbildung dar. Der Teilzeitrechner findet sich unter www.aekno.de/weiterbildung, enthält eine kurze Beschreibung und ist einfach zu bedienen. Mit der Eingabe der wöchentlichen Teilzeitstundenzahl, der im Unternehmen üblichen Stundenzahl bei Vollzeit sowie mit den Angaben zu Beginn und Ende der Tätigkeit in Teilzeit ermittelt das Tool die für die Weiterbildung anrechenbaren Monate. Die „Kurzanleitung zum eLogbuch bei Kammerwechsel“ erklärt Schritt für Schritt, wie der Umzug des elektronischen Logbuchs von einer Ärztekammer zur anderen problemlos gelingt. Auf fünf Seiten und unterstützt von zahlreichen Screenshots erläutert das PDF-Dokument den Kammerwechsel sowohl für Weiterbildungsassistenten als auch für Weiterbildungsbeauftragte. Auch der Fall des Kammerwechsels ohne eLogbuch-Plattform oder ins Ausland wird beschrieben. Die Kurzanleitung findet sich unter www.aekno.de/ weiterbildungsordnung. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre

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