Rheinisches Ärzteblatt 3/2024

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 7 Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 22. April bis 26. April 2024. Anmeldeschluss: Mittwoch, 6. März 2024 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik 79 Unklare Anämie eines 50 Jahre alten Mannes Richtige Antworten: 1d, 2b, 3c, 4c, 5d, 6a, 7a, 8b, 9e, 10d Folge 80 der Reihe erscheint in der April-Ausgabe 2024 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre CIRS NRW Krankenhausbett als Risiko Krankenhausbetten, Transportliegen und OP-Tische können Risiken für Patienten bergen. Lücken bei der Umbettung, fehlerhafte Bremsen oder nicht ausreichend breite oder in der Höhe verstellbare Transportliegen können medizinische Komplikationen verursachen. Darauf weist CIRS NRW im jüngsten Quartalsbericht hin. https://www.cirsmedical.de/ nrw/ HK EU-Luftqualitätsrichtlinie Ärzteschaft fordert rasche Novellierung Mit Blick auf die kommende Europawahl fordern die Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Gesundheitsverband Health and Environment Alliance (HEAL), dass die geplante Novellierung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Dabei solle die Luftqualitätsrichtlinie den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhard, am 7. Februar. Aktuell bremsten einzelne EU-Mitgliedstaaten die derzeit laufenden Verhandlungen, indem sie auf abgeschwächte Vorgaben pochten, kritisierte Anne Stauffer, stellvertretende Direktorin und strategische Leiterin bei HEAL. Unter anderem verlangten die betreffenden Staaten weniger strenge Grenzwerte. Stauffer forderte die Bundesregierung daher zu einer klaren Positionierung bei den Verhandlungen auf. Die Luftverschmutzung sei eines der größten Gesundheitsrisiken in Deutschland und Europa, betonte BÄK-­ Präsident Reinhardt. Sie sei ein Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen und Krebs. Die novellierte EU-Luftqualitätsrichtlinie soll die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2008 ablösen. Die bisher geltenden Luftqualitätsnormen sind dem Europäischen Parlament zufolge weniger streng als die WHOLeitlinien. MST 24. Mai bis 28. Juni 2024 Der Verkehr zählt zu den größten Verursachern von Feinstaub, von dem eine erhebliche Gesundheitsbelastung ausgeht. Foto: Nady/stock.adobe.com Kammerwahlen 2024 Selbstinformationen der Wahllisten müssen bis 5. April vorliegen Erstmals haben bei der Kammerwahl 2024 alle Wahllisten zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen. Diese werden in der Juni-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts über einen QR-Code neben der jeweiligen Wahlliste abrufbar sein und auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter https://www.aekno. de/aerztekammer/wahlen2024 mit der Wahlliste verlinkt werden. Das bis maximal fünf Seiten starke PDF-Dokument mit den Selbstinformationen muss bis spätestens 18:00 Uhr am 5. April 2024 elektronisch bei der Ärztekammer Nordrhein unter der E-Mail-Adresse selbstinformation2024@ aekno.de eingereicht werden. Später eingehende Dokumente können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Pflichtangaben müssen in den Selbstinformationen der vollständige Wahllistenname, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten enthalten sein. Weitere Informationen: https://www. aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 ÄkNo

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