Rheinisches Ärzteblatt 4/2024

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2024 13 dringend eine Befristung der Kassenzulassung in investorengeführten Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) eingeführt werden, falls es mittelfristig nicht zu einer Aufhebung der Niederlassungssperren komme. „Für junge Ärztinnen und Ärzte muss es einen Weg geben, abseits von einer Anstellung selbst- ständig tätig zu werden“, forderte Henke unter großem Applaus der Abgeordneten. Der Kammerpräsident räumte jedoch ein, dass die Diskussion über den Wegfall der Bedarfsplanung nicht abschließend auf einer Kammerversammlung geführt werden könne. „Eine Neuordnung ist aber notwendig. Die Ärztekammer Nordrhein sollte das als besondere Aufgabe begreifen“, so Henke. Mit Blick auf die iMVZ verwies er auf Forderungen des Bundesrates und der Bundesärztekammer, diese stärker zu regulieren. Auch Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach habe sich kritisch zu den iMVZ geäußert. Im inzwischen vorliegenden Referentenentwurf des Versorgungsgesetzes I suche man substanzielle Regelungen dazu allerdings vergebens. Nicht einmal im Stadium des Referentenentwurfs befinde sich die dringend notwendige Reform der Krankenhausfinanzierung. Damit fehle auch eine Grundlage für ernsthafte Diskussionen zwischen Bund und Ländern, kritisierte Henke. Denn eine Neuordnung könne nur gemeinsam gestaltet werden. Eile sei geboten, weil die Kliniken angesichts von Inflation und Tariflohnsteigerungen ansonsten weiterhin in der Luft hingen. „Wir müssen einen kalten Strukturwandel, der direkt zulasten der Patienten und Klinikangestellten geht, vermeiden“, forderte Henke. Verstoß gegen Länderinteressen Statt aber dieses wichtige Vorhaben voranzutreiben, liege jetzt mit dem Krankenhaustransparenzgesetz ein Gesetz vor, dass gar nicht vor der damit verknüpften Krankenhausreform hätte verabschiedet werden dürfen, monierte Henke. Dabei sei es von Beginn an nicht darum gegangen, für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz über die Qualität der Kranken- hausversorgung zu schaffen – diese Daten seien schon jetzt über Portale wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar. „Hier geht es vornehmlich darum, dass das von der Regierungskommission vorgeschlagene Level-System gegen den Länder- willen durchgedrückt wird, um damit deren Entscheidungsspielraum bei der Krankenhausplanung an entscheidender Stelle einzuschränken“, erklärte Henke. „Indem es den Krankenhäusern die Leistungsgruppen, die der Krankenhausplanungsreform der Länder zugrunde liegen sollen, als Qualitätspara- meter zuordnet, nimmt das Gesetz die Kranken- hausreform in einem zentralen Punkt vorweg“, warnte er. Damit habe der Bundesgesundheitsminister zugleich sein Versprechen gebrochen, eine Reform nur gemeinsam mit den Ländern auf den Weg zu bringen. Ungelöst: die Notfallreform Die Kritik am Krankenhaustransparenzgesetz teilten auch viele Abgeordnete der Kammerversammlung. So erklärte Dr. Jonathan Sorge, Aachen: „Das Krankenhaustransparenzgesetz wird vieles verschlimmbessern.“ Es schaffe nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern berge zusätzlich die Gefahr, dass komplizierte und risikobehaftete Eingriffe an andere Häuser verschoben würden. Derweil gerieten Krankenhäuser der Grundversorgung in existenzielle Finanznöte, weil das Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht umgesetzt werde. Legitimation für eine starke Berufsvertretung: Rudolf Henke warb für eine hohe Beteiligung an den anstehenden Kammerwahlen. Foto: Jochen Rolfes Routinierter Moderator: Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, führte durch die Aussprache zur Gesundheits- und Sozialpolitik. Foto: Jochen Rolfes

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