Rheinisches Ärzteblatt 6/2023

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 /2023 27 Praxis für die Gesprächsführung, ein Protokollant sowie gegebenenfalls weitere Mitglieder des Ethik-Komitees. Die Dauer des Ethikkonsils beträgt circa eine Stunde. In der Regel wird in einem ersten Teil zunächst im Behandlungsteam diskutiert und im zweiten Teil dann zusätzlich mit dem Patienten (wenn möglich) und den Angehörigen. Im Ergebnis wird ein Protokoll erstellt, welches das Gespräch mit allen fachlichen Informationen und auch persönlichen Haltungen und Einschätzungen zusammenfasst und eine Empfehlung – möglichst im Konsens mit allen Beteiligten – gibt. Im Jahr 2019 wurden vier Anfragen, im Jahr 2020 wurden zehn Anfragen, 2021 acht Anfragen und 2022 neun Anfragen an das ambulante Ethikkomitee gestellt (Tabelle). Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen fördern Die Ethikberatung bleibt im Rahmen einer Empfehlung und einer begleitenden Entscheidungsfindung, die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise liegt dann bei der betreffenden Person beziehungsweise den betroffenen Personen selbst. Die Mitglieder des Ethik-Komitees leiten und moderieren das Gespräch und bringen medizinethisches, rechtliches und gegebenenfalls berufsspezifisches Fachwissen ein. Es ist dabei erklärtes Ziel, unterschiedliche Wertevorstellungen zu würdigen, die moralische Entscheidungsfähigkeit der unmittelbar Betroffenen selbst zu fördern, ethische Argumente abzuwägen und ein möglichst breit konsentiertes Ergebnis als einen Teil der Krankenakte so zu dokumentieren, dass die Entscheidungsfindung auch zu einem späteren Zeitpunkt gut nachvollziehbar bleibt. Wenn auch die Inanspruchnahme bisher – unter anderem pandemiebedingt – noch gering war, erlauben die Rückmeldungen der anfragenden Patienten, Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegenden eine positive Bilanz aus den ersten drei Jahren des ambulanten EthikKomitees. Andrea von Schmude, Martina Kern, Netzwerk Hospiz- und Palliativversorgung Bonn/Rhein-Sieg Frank Peusquens M.A., Klinik für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Bonn Professor Dr. med. Lukas Radbruch Klinik für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Bonn, Netzwerk Hospiz- und Palliativversorgung Bonn/Rhein-Sieg Anfragen an das „Ambulante Ethik-Komitee des Netzwerks Bonn/Rhein-Sieg“ (Auszüge, 2019–2022) Ort Anfragende Anfragegrund Pflegeeinrichtung Heimleitung Versorgung am Lebensende bei widersprüchlichen Willensäußerungen Pflege Wohngruppe (WG) Angehörige Umsetzung des Patientenwillens in der Einrichtung Pflegeeinrichtung Pflegedienstleitung Erhebung des mutmaßlichen Patientenwillens Intensiv-WG Hausarzt Umsetzung des Patientenwillens: Vermeidung von Krankenhauseinweisungen Demenz-WG spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) weiteres Vorgehen bei fortschreitender Reduzierung des Allgemeinzustands ambulant Patient selbst palliative Versorgung bei Dialyseabbruch Pflegeeinrichtung Hausärztin Erhebung des mutmaßlichen Patientenwillens Intensivpflege-WG Angehörige Therapiezieländerung Intensivpflege-WG Angehörige Folgekonsil Therapiezieländerung Pflegeeinrichtung Pflegedienstleitung Weitervermittlung an Ethikberatung in einer anderen Stadt Pflegeeinrichtung Angehörige telefonische Anfrage zur Beratung bei Sterbebegleitung mit Coronavirus-Erkrankung Pflegeeinrichtung Mitarbeitende Sterbewunsch Intensivpflege-WG Angehörige Therapiezieländerung ambulant Angehörige Therapiezieländerung Pflegeeinrichtung Betreuer Sterbewunsch Intensivpflege-WG Hausarzt Therapiezieländerung Intensivpflege-WG Hausarzt Therapiezieländerung stat. Einrichtung d. Eingliederungshilfe Mitarbeitende Notfall- und Krisenplanung ambulant Patientin selbst Video-Onlineberatung über Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung bei Multipler Sklerose Intensivpflege-WG Hausärztin Klärung der weiteren Behandlung bei rasant fortschreitender Amyotropher Lateralsklerose Pflegeeinrichtung SAPV Therapiezielklärung Intensivpflege-WG Mitarbeitende Sterbewunsch Pflegeeinrichtung Mitarbeitende nachgehende Reflexion mit Mitarbeitenden Pflegeeinrichtung Mitarbeitende Umgang mit Behandlungswünschen und -verzicht Pflegeeinrichtung Hausärztin Erhebung und Umsetzung des mutmaßlichen Patientenwillens unter allen Akteuren eigene Häuslichkeit Patientin Wunsch nach freiwilligem Verzicht auf Essen und Trinken Pflegeeinrichtung Angehörige Sterbewunsch Intensivpflege-WG Hausärztin Therapiezieländerung

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